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Urteil in Karlsruhe

Nach Aussetzen der Schuldenbremse: Was ist der Nachtragshaushalt 2023?

Die Bundesregierung will die Schuldenbremse auch 2023 aussetzen und bringt dafür kommende Woche einen Nachtragshaushalt ein. Doch was bedeutet all das genau?

Berlin – Die Bundesregierung will für das laufende Jahr 2023 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erneut aussetzen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte am Donnerstag (23. November) in Berlin an, dass er dem Kabinett am Mittwoch kommender Woche den Entwurf für einen entsprechenden Nachtragshaushalt für 2023 vorlegen werde. 

Doch was bedeutet all das überhaupt? Wir erklären hier die Bedeutung dieser Entscheidung.

Bundesverfassungsgericht löst Haushaltskrise aus: Was ist ein Nachtragshaushalt?

Mit einem Nachtragshaushalt kann die Regierung einen schon beschlossenen Haushalt nochmal verändern, um somit - wie in diesem Fall - mehr Schulden aufzunehmen, als sie ursprünglich geplant hatte. Die Regierung muss mehr Ausgaben im Etat ausweisen, als sie noch Anfang des Jahres vorgesehen hatte. Ein Nachtragshaushalt muss auch dann gestellt werden, wenn der Bund deutlich weniger Geld einnimmt, als vorausgesagt.

Die Bundesregierung muss jetzt einen Nachtragshaushalt stellen, weil der Sondertopf „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts viel weniger Geld beinhaltet, als die Ampel dachte. Die Aufstockung des KTF mit 60 Milliarden Euro an ungenutzten Krediten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde für unzulässig erklärt. Damit müssen viele Ausgaben, die aus dem KTF kamen, jetzt über den normalen Bundeshaushalt laufen. Das wird Lindner in der kommenden Woche mit dem Nachtragshaushalt tun. Damit wird die Bundesregierung aber die Schuldenbremse reißen. Aus dem KTF wurden alleine dieses Jahr 37 Milliarden Euro für die Energiepreisbremsen ausgegeben, die jetzt eine sichere Rechtsgrundlage brauchen.

Haushaltskrise: Was bedeutet die Schuldenbremse?

Die Schuldenbremse ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Das Gesetz besagt, dass Bund und Länder grundsätzlich nur so viel Geld ausgeben sollen, wie sie auch einnehmen. Sie sollen also möglichst keine Kredite aufnehmen. Das Gesetz gibt vor, dass pro Jahr nur so viele Schulden aufgenommen werden sollen, wie 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP).

Bundesfinanzminister Christian Lindner will für dieses Jahr einen Nachtragshaushalt einbringen.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn die Konjunktur zum Beispiel schwächelt, dann können auch mal mehr Schulden aufgenommen werden - die dann allerdings im darauffolgenden Jahr wieder ausgeglichen werden müssen. Zudem kann die Schuldenbremse komplett ausgesetzt werden, und zwar in Fällen von: „Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, so das Bundesfinanzministerium.

Lindner setzt die Schuldenbremse aus: 60 Milliarden Euro fehlen

Der Finanzminister hat nun die Schuldenbremse für 2023 ausgesetzt. Damit kann der Bund in diesem Jahr wieder mehr Schulden aufnehmen, als das Grundgesetz zulässt. De facto hat der Bund das auch schon getan, nur hatte Lindner versucht, dieses Geld im KTF zu „verstecken“. Das hat das Gericht nun für verfassungswidrig erklärt. „Es werden keine neuen Schulden aufgenommen, sondern lediglich die bereits abgeflossenen Mittel zur Krisenbewältigung auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt“, betonte Lindners Sprecherin.

Wichtig für die Ampel wird es nun sein, das Aussetzen der Schuldenbremse gut zu begründen. Gilt die Energiekrise, die zumindest noch Anfang des Jahres 2023 Bestand hatte, als „außergewöhnliche Notlage“? Ohne gute Begründung könnte die Regierung auch hier wieder in rechtlich gesehen gefährliches Fahrwasser geraten. Experten und Expertinnen hatten bei einer Anhörung in dieser Woche aber bereits gesagt, dass die Energiekrise aus ihrer Sicht eine Notlage rechtfertige.

Offen bleibt, was mit dem Haushalt 2024 passiert. Lindner kündigte an, erst nach dem Nachtragshaushalt darüber zu sprechen.

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa

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