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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Lindners Umgang mit der Schuldenbremse wird erwartet. Die Klimafonds-Kredite sind zentral für Habecks Großprojekte.
Update vom 15. November: Am Mittwoch (15. November) um 10 Uhr hat das Bundesverfassungsgericht über die Umwidmung von Corona-Krediten geurteilt, die die Ampel-Koalition und Finanzminister Christian Lindner (FDP) Anfang 2022 vornahmen: Der Bund hätte zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen dürfen. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht.
Lindner und Ampel zittern: Karlsruhe könnte Schulden-Trick kassieren
Karlsruhe – Im Streit über Kredite für den Klimafonds will das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch (15. November) seine Entscheidung verkünden. Die Unionsfraktion im Bundestag wandte sich an das Gericht in Karlsruhe. Sie hält es für verfassungswidrig, dass 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen umgewidmet wurden.
Die Mittel waren ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen, wofür die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt worden war - eine Ausnahmeregelung, über die auch aktuell wieder in der Bundesregierung diskutiert wird. Das Urteil fällt damit in eine brisante Phase. Bereits vor der Verhandlung im Juni kündigte das Gericht an, dass es sich mit „bisher nicht geklärten grundsätzlichen Rechtsfragen“ im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme in Notlagen auseinanderzusetzen wolle.
Christian Lindner: „planbarer Investitionspfad“ – CSU: „verfassungswidrige“ Auslegung der Schuldenbremse
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte beim Beschluss des verhandelten Nachtragshaushalts im Januar 2022: Er und die Bundesregierung „setzen auf einen planbaren Investitionspfad in die Zukunft im Rahmen des Grundgesetzes“. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hielt es damals für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht den Klimafonds „im Rahmen einer einstweiligen Verfügung diesen Haushalt für verfassungswidrig erklären“ könnte. Stattdessen fällt nun eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Schuldenbremse.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz. Sie soll die Staatsverschuldung begrenzen und sieht vor, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Für den Bund ist höchstens eine Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt.
Coronahilfen in den Klimafonds umgewidmet
In außergewöhnlichen Notsituationen kann die Schuldenbremse aber außer Kraft gesetzt werden. Eine solche Notlage war die Coronapandemie. Schon für 2020 waren neue Schulden genehmigt worden. Ende 2020 dann beschloss der Bundestag für das Haushaltsjahr 2021 zunächst, dass 180 Milliarden Euro an neuen Schulden aufgenommen werden dürften. Im April 2021 wurde diese Kreditermächtigung noch einmal um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Damals regierte noch die große Koalition.
Diese Aufstockung wurde aber dann doch nicht gebraucht. Im Februar 2022 - schon unter der Ampelregierung - wurde die Möglichkeit, Kredite in solcher Höhe aufzunehmen, schließlich auf den Energie- und Klimafonds übertragen. Dieses Sondervermögen heißt inzwischen Klima- und Transformationsfonds. Mit dem Geld sollen Modernisierungspläne finanziert werden wie beispielsweise Gebäudesanierungen, der Umbau hin zu grüner Energieversorgung und Elektromobilität oder Hilfen für energieintensive Unternehmen.
Ampel-Klimafonds: Zentral für die Finanzierung von Habecks Heizungsgesetz
Der Fonds finanziert einige – teils umstrittene – Großprojekte der Bundesregierung, insbesondere solchen in der Verantwortung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): Konkret sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums 18,8 Milliarden Euro zur „Förderung und sozialer Abfederung“ des Heizungsumbaus in Privathaushalten nach dem Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition veranschlagt. Hinzukommen 12,6 Milliarden Euro für den Ausbau erneuerbare Energien. Beide Zahlen beziehen sich lediglich auf das kommende Haushaltsjahr 2024.
Die Unionsfraktion findet, dass Kredite nur zur Bewältigung der unmittelbaren Notlage aufgenommen werden dürften, nicht aber für längere Krisen wie die Klimaerwärmung. Der Klimaschutz sollte aus dem Haushalt finanziert werden. Sie will, dass der entsprechende Teil des Nachtragshaushaltsgesetzes für nichtig erklärt wird.
Die Bundesregierung argumentierte dagegen in der mündlichen Verhandlung im Juni, dass auch der Klimafonds der Bewältigung der Pandemiefolgen diene. In der schwächelnden Volkswirtschaft sei es wichtig, private Investitionen anzustoßen. Nach knapp fünf Monaten Beratung steht nun die Entscheidung in Karlsruhe an. Sie dürfte auch in Berlin mit Spannung erwartet werden. (kb mit afp)