Tarifkonflikt bei der Bahn
Bahnstreik der GDL startet: Weselsky verpasst letzte Bahn – Notfallplan greift
Nach der Weihnachtsruhe will die Lokführergewerkschaft GDL diese Woche streiken. Die Deutsche Bahn geht dagegen gerichtlich vor - am Dienstagabend soll eine Entscheidung in zweiter Instanz fallen.
- Alle neuen Informationen zum Bahnstreik der GDL finden Sie im aktuellen Ticker
- Tarifkonflikt: Der mehrtätige Streik der GDL soll ab Dienstagabend beginnen
- GDL-Streik diese Woche: Die Bahn rechnet mit Millionen betroffenen Fahrgästen
- Bahn-Klage: Eilantrag der Deutsche Bahn abgewiesen - Bahn legt Berufung ein
Update 9. Januar, 23:00 Uhr: Vor Gericht hat er erneut gewonnen, sodass der Bahnstreik der GDL seinen Lauf nimmt. Allerdings konnte der Chef der Lokführer Gewerkschaft seinen Erfolg nicht wirklich genießen. Denn Claus Weselsky wurde offenbar ein Opfer seines eigenen Streiks. Denn nach eigenen Angaben hat der 64-jährige GDL-Vorsitzende nach dem Gerichtsurteil seinen letzten Zug nach Berlin verpasst.
Bahnstreik der GDL: Lokführer-Vorsitzender Weselsky verpasst Bahn – „ Der letzte Zug ist weg“
Vor den Arbeitsgerichten in Hessen hatte Weselsky bereits gewonnen. Nach dem Frankfurter Arbeitsgericht entschied am Dienstagabend auch das Hessische Landesarbeitsgericht gegen die Einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn, sodass der Arbeitskampf unvermndert bis Freitag fortgeführt werden kann. Da die Verhandlung aber länger dauerte als geplant, erwischte der Gewerkschaftschef seinen Zug aber nicht mehr.
Nach der Urteilsverkündung sagte Weselsky nach Angaben der Bild am Dienstagabend: „Der letzte Zug ist weg“. Er müsse nun andere Wege nach Berlin finden. Denn in der Hauptstadt will er beim Bahnstreik der GDL am Mittwoch an der Spitze stehen. Wie er das macht, ist allerdings unklar, da er weitere Details nicht verriet.
Bahnstreik der GDL: Deutsche Bahn scheitert erneut vor Gericht
Update 9. Januar, 20:11 Uhr: Der Bahnstreik der GDL findet statt. Die Deutsche Bahn scheitert erneut vor Gericht. Damit kann der Bahnstreik der Lokführergewerkschaft GDL wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat am Dienstagabend einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt.
Bahnstreik der GDL darf stattfinden: Termin und Dauer stehen fest – Zahlreich Zugausfälle
Bahnkunden müssen sich bis einschließlich Freitag auf zahlreiche Zugausfälle und Verspätungen einrichten. Auch das Regio-Bahnunternehmen Transdev scheiterte in einem zweiten Eilverfahren mit ihrem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik.
Die GDL hat mit ihren Streikmaßnahmen bei der DB bereits am Dienstag um 18.00 Uhr begonnen. Im Personenverkehr sollte der Ausstand um 02.00 Uhr am frühen Mittwochmorgen beginnen. Geplantes Ende des Arbeitskampfes ist Freitagabend um 18.00 Uhr. Aber auch in den Stunden davor und danach dürften die Auswirkungen zu spüren sein.
Bahnstreik der GDL hat bereits begonnen: Gericht entscheidet bereits in erster Instanz gegen Eilantrag
Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung der Bahn sowie der Transdev am Montagabend zurückgewiesen und den Streik erlaubt. Die DB drang nicht mit ihrem Argument durch, dass die GDL nach Gründung der Leiharbeitergenossenschaft «Fair Train» ihre Tariffähigkeit verloren habe. Diese Prüfung sei im Eilverfahren nicht möglich, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher zur Begründung.
Die Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Kundinnen und Kunden trifft. Das Unternehmen hat bereits einen Notfahrplan erarbeitet, der online seit Montagnachmittag abrufbar ist. Fahrgäste können sich dort schon jetzt oder über eine speziell eingerichtete kostenlose Rufnummer (08000 996633) über ihre Fahrt informieren.
GDL-Bahnstreik sorgt für massive Zugausfälle
Bei den bisherigen beiden Warnstreiks der GDL im vergangenen Jahr fielen im Fernverkehr rund 80 Prozent aller Züge aus. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen ebenfalls weitreichend, aber regional sehr unterschiedlich verteilt. Erfahrungsgemäß sind gerade in den ostdeutschen Bundesländern sowie im Südwesten viele Beschäftigte bei der GDL organisiert.
Seit Anfang November ringt die GDL mit der Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen um höhere Tarife. Kern des aktuellen Tarifkonflikts ist aber die Forderung der Gewerkschaft nach einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden. Die Bahn hält diese Forderung für unerfüllbar. Sie ist lediglich bereit, mit der Gewerkschaft über die Ausweitung bereits bestehender Arbeitszeit-Wahlmodelle zu reden.
Im aktuellen Tarifstreit hat die GDL bereits zwei Mal zu Warnstreiks aufgerufen, die im Personenverkehr aber maximal 24 Stunden dauerten. Im Dezember hat die Gewerkschaft ihre Mitglieder per Urabstimmung über unbefristete Streiks abstimmen lassen. Rund 97 Prozent der Teilnehmer sprachen sich dafür aus. Seither sind längere Streiks möglich.
Bahnstreik der GDL startet: Urteil könnte ihn „in letzter Sekunde“ verhindern
Update 9. Januar, 19:25 Uhr: Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL im Güterverkehr der Deutschen Bahn hat begonnen. Wie ein Sprecher des bundeseigenen Konzerns am Dienstagabend bestätigte, haben die ersten Lokführer um 18.00 Uhr ungeachtet einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung die Arbeit für den Bahnstreik der GDL niedergelegt. Vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt wurde zu dieser Zeit noch über einen Eilantrag der Bahn verhandelt, die den Streik per einstweiliger Verfügung stoppen wollte.
Bahnstreik der GDL hat begonnen: Lokführer legen Arbeit im Güterverkehr nieder
Nachdem die Lokführer nun die Arbeit im Güterverkehr niedergelegt haben, soll der Bahnstreik der GDL im Personenverkehr nach Gewerkschaftsplänen am Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen. Das Streikende ist für Freitagabend, 18.00 Uhr, angekündigt.
Die Bahn und die GDL verhandeln seit Anfang November über neue Tarifverträge. Der Konflikt hat sich in sehr kurzer Zeit verschärft. Bereits nach zwei Verhandlungsrunde erklärte GDL-Chef Claus Weselsky die Gespräche für gescheitert. Hauptknackpunkt ist die Forderung der GDL nach einer Senkung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich. Die DB lehnt das bisher rigoros ab und ist lediglich bereit, über eine Anpassung der Wahlmodelle zu verhandeln.
Bahnstreik der GDL: Notfahrplan auch bei Streik-Absage am Mittwoch
Update 9. Januar, 16:25 Uhr: Auch wenn das Gericht am Dienstag noch in letzter Minute den GDL-Streik kippt, müssen sich Fahrgäste der Deutschen Bahn (DB) am Mittwoch auf weitreichende Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr einstellen. „Die DB hat sich auf den drohenden GDL-Streik vorbereitet und plant den Einsatz von Mitarbeitenden und Fahrzeugen entlang eines Notfahrplans“, erklärte das Unternehmen am Dienstag. Der Notfahrplan sei bereits in allen Auskunftsmedien eingepflegt. „Er gilt am Mittwoch auch für den Fall, dass der Streik nicht stattfindet.“ Erst am Donnerstag wäre dann wieder mit dem gewohnten Bahnverkehr zu rechnen.
Bahnstreik der GDL: Gerichtsentscheidung könnte ihn „in letzter Sekunde“ verhindern
Update 9. Januar, 11:30 Uhr: Die gerichtliche Entscheidung über den geplanten Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL bei der Bahn wird voraussichtlich in letzter Sekunde fallen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Verhandlung über die Zulässigkeit des Streiks für 17.00 Uhr angesetzt, wie das Gericht am Dienstag in Frankfurt mitteilte. Am Montagabend war die Bahn in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gescheitert, den für diese Woche angekündigten Ausstand der Lokführer per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Das Unternehmen hatte umgehend Berufung eingelegt.
Der Streik soll nach dem Plan der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Dienstag um 18.00 Uhr im Güterverkehr beginnen, in der Nacht zum Mittwoch im Personenverkehr. Bis Freitagabend will die GDL den Zugverkehr im Kampf für ihre Tarifforderungen lahmlegen, so dass trotz Notfahrplan mit massiven Ausfällen zu rechnen ist.
Die Bahn hält den Ausstand für unverhältnismäßig, nachdem sie auf die Forderung der GDL nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich mit einem neuen Angebot reagiert hatte. Der Staatskonzern bietet Wahlmodelle zwischen mehr Urlaub und mehr Lohn an. Dieses ist aus Sicht der GDL unakzeptabel, da die Bahn das Gehalt bei Arbeitszeitverkürzung entsprechend absenken wolle. (Reuters)
GDL-Streik: Bahnverkehr könnte schon Dienstagabend beeinträchtigt sein
Update 9. Januar, 09:20 Uhr: Der erste mehrtägige Streik der Lokführergewerkschaft GDL in der laufenden Tarifrunde soll am Dienstagabend (18.00 Uhr) beginnen. Zunächst soll der Güterverkehr bestreikt werden. Ab Mittwochfrüh um 02.00 Uhr will die Gewerkschaft auch den Personenverkehr der Deutschen Bahn und weiterer Bahnunternehmen weitgehend lahmlegen. Allerdings warnt die Deutsche Bahn auf X (vormals Twitter), dass es auch schon ab Dienstagabend zu Einschränkungen im Bahnverkehr kommen kann.
Der Arbeitskampf soll am Freitag um 18.00 Uhr enden, bis dahin ist mit massiven Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs zu rechnen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte am Montag einen Eilantrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung gegen den angekündigten Streik abgewiesen. Die Bahn kündigte an, in Berufung zu gehen und das Urteil in der zweiten Instanz vom Hessischen Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen.
GDL-Bahnstreik: „Streik fehlt die Legitimation“ – Neues DB-Angebot „Grundlage für Kompromiss“
Update 9. Januar, 06:38 Uhr: Eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn sollte den mehrtägigen Bahnstreik der GDL- Lokführer ab Mittwoch stoppen. Doch das Gericht in Frankfurt sah das anders und ließ den Eilantrag der Bahn damit in erster Instanz scheitern. Der Konzern geht allerdings gegen die Entscheidung beim Hessischen Landesarbeitsgericht in Berufung.
Urteile der zweiten Instanz zu Bahnstreik der GDL sind für Dienstag zu erwarten. „Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung laut Spiegel Online.
„Zudem hat die DB ein neues Angebot vorgelegt, in dem wir der GDL nicht nur insgesamt 11 Prozent anbieten, sondern ihr auch bei ihrer Kernforderung zur Arbeitszeit weit entgegenkommen. Das ist eine hervorragende Grundlage für einen Kompromiss.“
Bahnstreik der GDL: Termin für Beginn steht
Update vom 8. Januar, 22.45 Uhr: Der Eilantrag der Deutschen Bahn kann den Bahnstreik der GDL nicht verhindern. Ein Gericht hat die einstweilige Verfügung abgelehnt, sodass die Bahn zusehen muss, wie der Streik der Lokführergewerkschaft zu den anberaumten Terminen wohl gestartet wird.
Die Lokführergewerkschaft GDL will am Dienstagabend (18.00 Uhr) im Güterverkehr einen drei Tage langen Streik bei der Deutschen Bahn beginnen. Im Personenverkehr soll der GDL-Bahnstreik am Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und wie im Güterverkehr bis Freitagabend, 18.00 Uhr, andauern.
Bahnstreik der GDL sicher? Streikpläne noch unter Vorbehalt
Die Pläne stehen noch unter dem Vorbehalt, dass das Landesarbeitsgericht Hessen den Streik verhindert. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte am Montagabend eine einstweilige Verfügung gegen den Streik auf Antrag der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt. Die Bahn ging umgehend in Berufung. Dss Landesarbeitsgericht entscheidet nun am Dienstag in zweiter Instanz.
Die GDL will mit dem Arbeitskampf die Deutsche Bahn dazu bewegen, über eine Senkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter zu verhandeln. Die Gewerkschaft fordert für diese Beschäftigten eine Wochenarbeitszeit von 35 statt wie bisher 38 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Die Bahn hält diese Forderung für unerfüllbar. Sie ist lediglich bereit, mit der Gewerkschaft über zusätzliche Wahlmodelle für Schichtarbeiter zu reden.
GDL-Bahnstreik: Gericht weist einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn ab
Update vom 8. Januar, 21.05 Uhr: Der Bahnstreik der GDL darf stattfinden. Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montag eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.
Bahnstreik der GDL: Gericht fällt erste Entscheidung für Mittwoch
Update vom 8. Januar, 18.30 Uhr: Die Deutsche Bahn hat gegen den drohenden GDL-Bahnstreik geklagt. Nun hat ein Gericht in Frankfurt entschieden, ob der Streik am Dienst und dann am Mittwoch für den Personenverkehr bei der Bahn stattfinden kann. Demnach darf die GDL ihren Bahnstreik am Mittwoch durführen.
Bahnstreik der GDL: Lokführer dürfen nach Gerichtsentscheidung streiken
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung des Eisenbahnunternehmens Transdev gegen den Streik am Montag in erster Instanz abgelehnt, wie es am Abend mitteilte. Die bloße Behauptung einer wirtschaftlichen Überforderung seitens des Unternehmens genüge nicht, um einen Streik zu untersagen, erklärte die Vorsitzende Richterin zur Begründung.
Die Deutsche Bahn hat in gleicher Sache ebenfalls vor dem Arbeitsgericht Frankfurt geklagt. Eine Entscheidung zum Bahnstreik der GDL sollte noch am Montag erfolgen. Das Arbeitsgericht verhandelte die beiden Anträge separat.
Transdev, die unter anderem Regionalbahnen in Ostdeutschland sowie im Nordwesten betreibt, kann vor dem Landesarbeitsgericht Hessen Berufung gegen die Entscheidung aus Frankfurt einlegen. Ein Urteil zu dem drohenden Bahnstreik der GDL wäre dort voraussichtlich für Dienstag zu erwarten.
Deutsche Bahn will Streik mit Eilantrag vor Gericht verhindern
Update vom 8. Januar, 11.40 Uhr: Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main will am Montagabend über den Eilantrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung gegen den Streik der Lokführergewerkschaft GDL entscheiden. Die Verhandlung finde um 18.00 Uhr statt, teilte die Deutsche Bahn mit. Mit einem Urteil wird noch am Abend gerechnet.
Die Bahn reichte den Eilantrag am Morgen ein, um den Streik der Lokführergewerkschaft GDL zu verhindern. Die Gewerkschaft ruft zu einem mehrtägigen Streik ab Mittwoch auf. Die Beschäftigten sollen vom 10. Januar um 02.00 Uhr bis zum 12. Januar um 18.00 Uhr ihre Arbeit niederlegen. Im Güterverkehr bei DB Cargo soll der Streik bereits Dienstag um 18.00 Uhr beginnen. Die Bahn rechnet mit massiven Auswirkungen auf den Bahnbetrieb.
GDL-Streik diese Woche: Bahn rechnet mit Millionen betroffenen Fahrgästen
Update vom 8. Januar, 08.30 Uhr: Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der GDL-Streik in dieser Woche Millionen Fahrgäste trifft. Das Unternehmen kündigte für Mittwoch bis Freitag einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot an. „Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden“, teilte das Unternehmen mit. Zugleich will die Bahn gerichtlich gegen den Streik vorgehen.
Fahrgäste seien gebeten, während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige Bahnreisen zu verzichten oder die Reise zu verschieben. Es werde deutschlandweit große Unterschiede geben, wie viele Züge im Regionalverkehr fahren könnten. „Auch im Schienengüterverkehr wird es zu massiven Einschränkungen für Industrie und Wirtschaft kommen“, hieß es in der Mitteilung.
Das Unternehmen kündigte zudem Kulanzregeln an: Alle Fahrgäste, die ihre für zwischen Mittwoch und Freitag geplante Reise wegen des Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket später nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen.
Die Lokführergewerkschaft GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, streiken - in einer Woche, in der im Straßenverkehr wegen der Bauernproteste starke Behinderungen erwartet werden. Erfahrungsgemäß fahren schon vor dem Ausstand einige Züge nicht nach Plan. Zudem dauert es danach normalerweise einige Zeit, bis sich der Verkehr normalisiert.
GDL-Streik: Pendler müssen mit starken Beeinträchtigungen rechnen
Update vom 7. Januar, 22.10 Uhr: Pendler und Reisende müssen aufgrund der angekündigten GDL-Streiks ab Mittwoch, 2.00 Uhr bis Freitag, 18.00 Uhr, mit starken Beeinträchtigungen im Bahnverkehr rechnen. Sofern sich die Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind ähnliche Auswirkungen wie bei den beiden Warnstreiks im vergangenen Jahr zu erwarten. Die Bahn musste damals rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. Regionale Auswirkungen waren sehr unterschiedlich. Am Freitag muss bis in die späten Abendstunden mit Beschränkungen bei der Bahn gerechnet werden.
Ein Knackpunkt im festgefahrenen Tarifkonflikt ist die GDL-Forderung nach einer Verringerung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohn. Daraufhin hatte der Konzern am Freitag vorgeschlagen, bestehende Wahlmodelle bei der Arbeitszeit auszuweiten. Beschäftigte der Bahn können etwa von 39 auf 37 Wochenstunden verringern, bekommen dafür aber 5,7 Prozent weniger Lohn. Den von der GDL geforderten vollen Lohn lehnt der Konzern ab. Auch bei der GDL-Forderung, den Beschäftigten 555 Euro mehr im Monat zu zahlen, wird sich die Gewerkschaft mit der Bahn nicht einig.
GDL plant Streik ab Dienstagabend: DB will vor Gericht ziehen
Update vom 7. Januar, 19.43 Uhr: Die Deutsche Bahn reagiert auf den angekündigten Streik der GDL und zieht vor Gericht. In einer Mitteilung vom Sonntagabend teilt der Konzern mit, dass es sich beim neuerlichen Arbeitsausstand um einen „Streik ohne Legitimation und ohne Grund“ handeln würde. Das Vorgehen wird scharf kritisiert und umgehend Rechtsmittel eingelegt. „Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn auch rechtlich für nicht zulässig“, sagt DB-Personalvorstand Martin Seiler. „Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren. Die GDL zieht unsere Fahrgäste damit ohne Legitimation und ohne Grund in Mitleidenschaft.“
Wie es weiter in der Pressemitteilung heißt, fordert die DB die GDL auf, den Streik abzusagen und stattdessen einen von der DB vorgeschlagenen Verhandlungstermin am 10. Januar wahrzunehmen.
Streik bei DB ab Dienstag: GDL legt Arbeit nieder
Update vom 7. Januar, 19.02 Uhr: Der Termin für den Bahnstreik steht offenbar. Wie die Gewerkschaft mitteilt, bestreikt die GDL ab Mitte der Woche die Deutsche Bahn. Die Aktion soll am Dienstagabend zunächst beim Güterverkehr starten. Mittwochfrüh bis Freitagabend soll dann auch der Personenverkehr betroffen sein.
GDL droht mit Bahnstreik: Deutsche Bahn schlägt neuen Verhandlungstermin vor
Update vom 5. Januar, 14.07 Uhr: Die Deutsche Bahn hat ihr neues Angebot nach eigenen Angaben der Gewerkschaft GDL vorgelegt. Nun will sie über neue Verhandlungstermine sprechen und schlägt den 10. Januar vor. In diesem Zusammenhang sei auch die Frage der Tariffähigkeit der GDL zu klären. Das Unternehmen geht aktuell davon aus, dass die GDL durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren hat. Dies komme unter anderem durch personelle und organisatorische Verflechtungen in den Führungspositionen von GDL und Fair Train zustande. Die Gewerkschaft sei mit der Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft gleichzeitig auch Arbeitgeber und habe quasi mit sich selbst einen Tarifvertrag verhandelt und geschlossen.
Erstmeldung vom 4. Januar:
Frankfurt – Der Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführer-Gewerkschaft GDL ist durch die Winterpause nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Die Lokführer haben versprochen, bis zum 7. Januar regulär zu arbeiten, doch ab 8. Januar droht auf deutschen Schienen das nächste Streik-Chaos. Immerhin will die GDL ihre Arbeitskämpfe mindestens zwei Tage vor dem Streik-Datum ankündigen, was Bahn-Kunden zumindest etwas Planungssicherheit gibt. Auch durch eine Generalsanierung des Schienennetzes droht 2024 Bahn-Chaos.
Bahn-Streiks im Januar: GDL will an maxmial fünf Tagen am Stück die Arbeit niederlegen
Die Gewerkschaft sei sich dabei aber ihrer „Verantwortung bewusst“, sagte der GDL-Vorsitzende der Lokführergewerkschaft, Claus Weselsky. Zwar sind durch die Urabstimmung rechtlich auch unbefristete Streiks möglich. Jedoch: „Wir haben noch nie unbefristete Streiks in die Wege geleitet“, sagte Weselsky im Deutschlandfunk. Auf die Frage, ob er diese in der aktuellen Runde also ausschließen könne, sagte er „natürlich“.
Auch eine Höchstanzahl an aufeinander folgenden Streiktagen hat die Lokführer-Gewerkschaft festgelegt. „Wir werden Streiks von drei bis maximal fünf Tagen machen“, sagte Weselsky der Rheinischen Post.
Bahn-Streik der GDL: Tarif-Verhandlungen gescheitert
Die GDL und die Bahn stecken seit Anfang November in Verhandlungen über neue Tarifverträge. Der Vorsitzende der Lokführergewerkschaft, Claus Weselsky, erklärte die Verhandlungen aber bereits nach der zweiten Runde für gescheitert. Ein zentraler Knackpunkt des Konflikts ist die von der GDL geforderte Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter bei vollem Lohn.
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Statt 38 Stunden wollen die Lokführer nur noch 35 Stunden arbeiten, bei gleichem Lohn. Diese Forderung hält die Bahn unter anderem mit Blick auf den Fachkräftemangel aber für unerfüllbar. Zwei Warnstreiks hat die Gewerkschaft bereits durchgeführt. Beim DB-Konkurrenten Netinera (u.a. Metronom, ODEG, Vlexx) ist die GDL mit ihren Forderungen weiter: Dort beginnt die schrittweise Einführung der 35-Stunden-Woche bereits zu Jahresbeginn 2025. Noch bleibt die Bahn bei den Lokführer-Forderungen hart.
Neues Gerichtsverfahren: Deutsche Bahn klagt gegen streikende GDL-Lokführer
Ein neues Gerichtsverfahren könnte die Voraussetzungen in dem Konflikt jedoch massiv verändern. So klagt die Bahn gegen die GDL. Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, ob die GDL-Lokführer in der jetzigen Art und Weise überhaupt streiken, einen Tarifabschluss verhandeln oder abschließen darf.
Die Bahn stört sich daran, dass die Lokführer aus der GDL-Gewerkschaft ihre Bahn-Jobs kündigen und als „Leih-Lokführer“ über die Leiharbeiter-Genossenschaft „Fair Train“ beim Staatskonzern arbeiten. Ob das rechtens ist, soll vor dem hessischen Landesarbeitsgericht nach einer eingereichten Feststellungsklage geklärt werden.
Die GDL handle als als Arbeitgeber und Gewerkschaft handle, wodurch sie ihre Tariffähigkeit verliere. „Fair Train“ und die GDL hätten sozusagen einen Tarifvertrag mit sich selbst geschlossen. Laut der Bahn dürfen die Lokführer nicht mehr steiken, „weil das legitime Streikziel, nämlich der Abschluss eines Tarifvertrags, nicht umsetzbar wäre“. Auch soll es schwere Interessenskonflikte geben. Ein Urteil hätte wohl großen Einfluss auf zukünftige Steiks. Aktuelle Streiks sind davon aber noch nicht betroffen. (cgsc/dpa)
Mit Material von AFP und dpa
Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa


