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Vertrauensschutz

Ende der Frührente: Diese Jahrgänge können definitiv noch die Rente mit 63 beanspruchen

Die Diskussion über das mögliche Ende der sogenannten Rente mit 63 verursacht bei einigen Unzufriedenheit. Wer hat definitiv noch Anspruch auf die abschlagsfreie Frührente?

Berlin – Während CDU und SPD gerade einen neuen Koalitionsvertrag aushandeln, machen führende Ökonomen im Land wieder Druck: Im nächsten Bundeshaushalt muss gespart werden, es fehlt an allen Ecken und Enden an Geld. Der designierte Kanzler Friedrich Merz plant offenbar die Aufnahme von 900 Milliarden Euro an Schulden, um die Bundeswehr und die Infrastruktur im Land zu ertüchtigen. Doch auch mit diesen Sondervermögen muss der Haushalt saniert werden. Besonders im Fokus ist der aufgeblähte Sozialetat.

Debatte um die Abschaffung der Rente mit 63: Haushalt muss saniert werden

Wirtschaftsexperten ist die umgangssprachlich genannte „Rente mit 63“ schon lange ein Dorn im Auge. Denn die abschlagsfreie Frührente passt nicht zur Lage der Deutschen Rentenversicherung: Es gibt immer mehr Rentner und Rentnerinnen und immer weniger Beitragszahlende, die diese Renten finanzieren sollen.

Um die Zahlungsfähigkeit der Rentenkasse zu wahren, müsste die Politik eigentlich versuchen, den demografischen Wandel möglichst zu strecken. Durch die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte gehen jedes Jahr Hunderttausende Menschen zusätzlich in Rente.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

In der aktuellen Haushaltslage führen Ökonomen wie die Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer, Martin Werding und Veronika Grimm diese Argumente erneut an. Ob CDU und SPD sich aber wirklich zu einem so unbeliebtem Schritt durchringen werden, ist alles andere als sicher.

Diese Jahrgänge können früher in Rente gehen und genießen den Vertrauensschutz

Sollte die Abschaffung der Rente mit 63 tatsächlich kommen, wäre es ein langsamer Reformprozess. Es gilt nämlich der sogenannte Vertrauensschutz, also: Wenn sich im Rentenrecht etwas ändert, dann nicht von einem Tag auf den anderen, damit die Jahrgänge, die kurz vor dem Rentenalter stehen, sich nicht plötzlich umstellen müssen. „Bereits bewilligte Renten können durch nachträgliche Änderungen des Rentenrechts grundsätzlich nicht niedriger werden“, erklärt die Rentenversicherung dazu.

Immer wieder wird darüber diskutiert, die Rente mit 63 abzuschaffen.

Wer seinen Antrag auf eine vorzeitige Rente also schon eingereicht hat, wird in jedem Fall den Vertrauensschutz genießen. Sehr wahrscheinlich würde das auch die Jahrgänge, die in den kommenden fünf bis zehn Jahren in Frührente gehen könnten, zutreffen.

Folgende Jahrgänge können nach aktuellem Recht nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen:

JahrgangAlter bei RentenbeginnJahr des Renteneintritts
196164 Jahre + 6 Monate2025/2026
196264 Jahre + 8 Monate2026/2027
196364 Jahre + 10 Monate2027/2028
196465 Jahre2029
196565 Jahre2030

Nach aktuellem Recht können alle fortführenden Jahrgänge mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn sie 45 Jahre lang eingezahlt haben.

Mit Abschlag in Frührente: Wird der Abschlag noch erhöht?

Noch früher können jene in Rente gehen, die bereit sind, Abschläge auf ihre Rente zu zahlen. Aktuell beträgt dieser 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Ruhestand. Grundsätzlich können Versicherte ab 63 in Rente gehen, wenn sie dann die Abschläge zahlen. Auch hier gibt es Forderungen, den Rentenabschlag zu erhöhen, auf etwa 0,5 Prozent pro Monat. Sollte sich daran etwas ändern, würde auch hier der Vertrauensschutz greifen, zumindest für eine Übergangsphase.

Rubriklistenbild: © Zoonar/Imago

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