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Voraussetzungen für den Ruhestand

Rente mit 63: Nicht jeder kann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente

Weit verbreitet ist die Annahme, dass jeder und jede nach 45 Berufsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. So ganz stimmt das aber nicht.

München – Trotz Fachkräftemangel und staatlichen Anreizen, länger zu arbeiten: In Deutschland gehen viele Menschen frühzeitig in Ruhestand. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gingen 2021 rund 30 Prozent der Neurentner und -rentnerinnen in vorzeitige Rente. Das entspricht etwa 250.000 Menschen, die damit aus dem Berufsleben ausscheiden. Entsprechend werden auch die Stimmen laut, die sogenannte „Rente mit 63“ abzuschaffen und eine vorzeitige Rente nur noch mit Abschlägen zu ermöglichen.

Die vorzeitige Rente mit 63 soll künftig Geschichte sein. (Symbolbild)

Rente mit 63 führt zu Missverständnissen: Wer wirklich früher in Rente darf

Doch es gibt so einige Missverständnisse, wenn es um diese Rentenform geht. Zum einen verleitet der umgangssprachliche Name „Rente mit 63“ viele zum Glauben, man könne mit 63 Jahren den Ruhestand antreten. Das ist nicht der Fall, weshalb der eigentliche Name auch „Rente für besonders langjährig Versicherte“ lautet.

Die „Rente mit 63“ wurde 2014 eingeführt und ermöglichte damals tatsächlich vielen Menschen, nach Vollendung des 63. Lebensjahres in den Ruhestand zu gehen. Mit der Anpassung der Regelaltersgrenze wird die Rente für besonders langjährig Versicherte aktuell aber auf 65 Jahre angehoben. Wer zwischen 1953 und 1963 geboren wurde, kann mit 64 Jahren in die vorgezogene Rente. Alle späteren Jahrgänge müssen bis 65 warten.

Um von der Rente für besonders langjährig Versicherte zu profitieren, muss man aber erst die sogenannte Wartezeit von 45 Jahren erreicht haben. Also: Man muss seit mindestens 45 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt haben, um dann auch vorzeitig mit der Arbeit aufzuhören. Wer das geschafft hat, darf, ohne Abschläge in Kauf zu nehmen, in Rente gehen.

Rente nach 35 Jahren: Wer mit Abschlägen in den Ruhestand darf

Viele Menschen sind der Meinung, dass das bedeutet: Wer 45 Jahre in die Kasse eingezahlt hat, darf abschlagsfrei in Rente. Das ist aber nicht so: Es müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein: 45 Jahre Wartezeit und das 64. oder 65. Lebensjahr erreicht haben. Wer nur das eine oder das andere erfüllt, kann noch nicht den Ruhestand antreten, ohne Abschläge zu zahlen.

Doch wer frühzeitig in Rente gehen will, darf das trotzdem tun – wenn er oder sie Abschläge akzeptiert. Wer 35 Jahre lang in die Kasse eingezahlt hat, kann von der Rente für langjährig Versicherte profitieren. Das ermöglicht angehenden Rentnern und Rentnerinnen, mit 64 oder 65 mit der Arbeit aufzuhören, wenn sie dafür weniger Rente annehmen. Pro Monat, die man vorzeitig in den Ruhestand geht, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent. Wer also nach 35 Arbeitsjahren mit 64 in Rente gehen will (drei Jahre früher als eigentlich vorgesehen), erhält 10,8 Prozent weniger Rente.

Maximal sind 14,4 Prozent an Abschlägen möglich, das entspricht vier Jahren. Wer also eigentlich mit 67 erst in Rente gehen dürfte, kann frühestens mit 63 aufhören zu arbeiten, allerdings dann mit erheblichen Einbußen. Vorher ist es nicht möglich, eine Altersrente zu beziehen. Wer das Geld hat, kann aber selbstverständlich immer mit der Arbeit aufhören.

Rubriklistenbild: © Josep Rovirosa/westend61 Imago

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