0,2 Prozent mehr ab 2025
Der Pflegebeitrag steigt im Januar 2025 – Rentner sind nicht betroffen
Die Bundesregierung hat eine Aufstockung des Pflegebeitrags ab 2025 verkündet. Rentner und Rentnerinnen sind jedoch vorläufig davon ausgenommen.
Berlin – Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2025 einen erneuten Anstieg des Pflegebeitrags verkündet. Zuvor waren Warnungen aus der Pflegekasse laut geworden, dass ohne steigende Beiträge die Pflegeversicherung schon zu Jahresbeginn zahlungsunfähig werden könnte. Nach Angaben der SPD habe es innerhalb der Ampel-Koalition noch bis zuletzt Bestrebungen gegeben, die Finanzierung auf andere Beine zu stellen. Mit dem Ausscheiden der FDP aus der Koalition seien diese gescheitert – und die Erhöhung der Beiträge beschlossen worden.
Pflegebeitrag steigt ab Januar 2025: So viel mehr Geld zahlen Erwerbstätige dann
Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Menschen mit mehr als einem Kind fallen die Beitragssätze gestaffelt nach Kinderzahl geringer aus.
Die Anhebung um 0,2 Prozentpunkte hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt. Laut seinem Ministerium fließen dadurch jährlich 3,7 Milliarden Euro zusätzlich.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte, es sei „notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen“. Die Finanzierung des Pflegesystems sei ein „drängendes Problem und eine immense Herausforderung“, fügte er hinzu - „eine große Pflegereform ist unumgänglich“. Deren Ziel müsse es sein, die Pflegeversicherung „strukturell gut aufzustellen“.
Wie die Anhebung des Pflegebeitrags ausfällt, hier nochmal im Überblick:
| Beitragssatz | Auswirkungen bei 2000 Euro Gehalt (brutto) | .... bei 2500 Euro | ... bei 3000 Euro | ... bei 4000 Euro | |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegebeitrag Kinderlose 2025 | 4,2 % | - 84 Euro | - 105 Euro | - 126 Euro | - 168 Euro |
| Beitrag für Personen mit 1 Kind | 3,6 % | - 72 Euro | - 90 Euro | - 108 Euro | - 144 Euro |
| Beitrag für Personen mit 2 Kindern | 3,35 % | - 67 Euro | - 83,75 Euro | - 100,50 Euro | - 134 Euro |
| ... mit 3 Kindern | 3,1 % | - 62 Euro | - 77,50 Euro | - 93 Euro | - 124 Euro |
| ... mit 4 Kindern | 2,85 % | - 57 Euro | - 71,25 Euro | - 85,50 Euro | - 114 Euro |
| mit 5 oder mehr Kindern | 2,6 % | - 52 Euro | - 65 Euro | - 78 Euro | - 104 Euro |
Bei Erwerbstätigen werden die Beiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent alleine, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
Rentner zahlen den höheren Pflegebeitrag erst später
Für Rentner und Rentnerinnen gibt es aber andere Regelungen. So informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dass sie Beitragserhöhungen in die Rentenkasse immer nur zum 1. Januar oder zum 1. Juli berücksichtigen kann. Dazu braucht es aber mindestens drei Monate Vorlaufzeit – für den Jahresbeginn ist diese Frist also schon überschritten. Damit steht fest, dass Rentner und Rentnerinnen erst ab Juli die höheren Beiträge zahlen werden und nicht, wie alle anderen, schon ab Januar.
Rentner und Rentnerinnen zahlen den Pflegebeitrag auch ganz. Auf sie kommt daher eine höhere Belastung zu. Die DRV geht auch deshalb davon aus, dass die Rentenerhöhung um 0,1 Prozentpunkte höher ausfallen wird, um diese Belastung abzufedern und das Rentenniveau zu wahren. Die aktuelle Prognose sieht eine Rentenerhöhung von 3,6 Prozent vor.
Rentner müssen höheren Pflegebeitrag rückwirkend bezahlen: Rentenerhöhung fällt dann kleiner aus
Wenn der höhere Pflegebeitrag erstmals auch von Rentnern und Rentnerinnen gefordert wird (im Juli 2025), wird er also zeitgleich mit der Rentenerhöhung kommen. Und: Die Pflegebeiträge werden im Juli dann rückwirkend für die Monate Januar bis Juli abgezogen. Das heißt: Wenn die Rentenerhöhung dann kommt, werden zugleich 1,2 Prozent (6 x 0,2 Prozent) einbehalten, um die rückwirkenden Pflegebeiträge zu entrichten. Die erste Rentenerhöhung im Juli fällt daher 1,2 Prozent niedriger aus, bevor die Rentner und Rentnerinnen dann die Erhöhung wirklich spüren.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Renate bezieht 2024 eine monatliche Brutto-Rente von 1100 Euro. Im netto zahlt ihr die DRV monatlich 895,40 Euro aus. Im Jahr 2025 gibt es eine Rentenerhöhung von 3,6 Prozent. Ihre Rente erhöht sich also um 39,60 Euro im Monat brutto. Allerdings spürt sie zum 1. Juli 2025 nicht die 39,60 Euro mehr, da ihr erstmal die Pflegebeiträge rückwirkend abgezogen werden. Bei 1100 Euro sind das 13,20 Euro, die die Rentenversicherung zusätzlich einbehält. Sie bekommt netto also im Juli 912,15 Euro ausgezahlt. Ab August sind es dann 925,35 Euro im Monat.
Noch dazu zahlen Rentner und Rentnerinnen meistens den Pflegebeitrag von Kinderlosen, da der niedrigere Beitrag für Personen mit Kinden nur solange gilt, bis diese 25 Jahre alt sind.
Pflegeversicherung auch in Zukunft nicht sicher: Neue Bundesregierung muss Reform anstoßen
Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes erklärte, die Beitragssatzerhöhung verschaffe der Pflegeversicherung „nicht mehr als eine Atempause, die bestenfalls bis zum Ende des nächsten Jahres reicht“. Auch wenn derzeit „vieles politisch unklar ist, so ist heute schon sicher, dass die Reform der Pflegeversicherung im kommenden Jahr ganz oben auf die politische Agenda gehört.“
Laut dem Bundesgesundheitsministerium muss die entsprechende Verordnung nun lediglich noch den Bundesrat passieren. Der Bundestag muss demnach nicht zustimmen, könnte theoretisch aber Widerspruch erheben. (mit dpa)
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