Kritik an Erhöhung
Pflegegeld bekommt Anpassung: So viel gibt es monatlich mehr
Mit steigenden Pflegekosten kommen Entlastungen für zu Hause und im Heim Pflegebedürftige. Ein Überblick über die Änderungen beim Pflegegeld.
Berlin – Schon seit Jahren wird die Pflege für Millionen Menschen teurer und teurer. Beschlossene Anhebungen sollen die Belastungen abzumildern. Das zuletzt 2017 angehobene Pflegegeld ist zum 1. Januar um fünf Prozent gestiegen, festgelegt durch ein Gesetz der Ampel-Koalition. Eine weitere Erhöhung folgt ein Jahr später zum 01.01.2025 um weitere 4,5 Prozent. Was genau hat sich geändert und wann wird das Pflegegeld im September ausgezahlt?
Mehr Pflegegeld 2024: So viel gibt es mehr – Kritik an Erhöhung
Zunächst einmal eine kurze Einführung: Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die zu Hause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die genauen Beträge hängen vom Pflegegrad ab.
Das zuletzt vor sieben Jahren angehobene Pflegegeld steigt um fünf Prozent. Über die Verwendung können Pflegebedürftige selbst entscheiden – viele geben es als Anerkennung an pflegende Angehörige weiter. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Anhebungen als zu gering. Vorstand Eugen Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur im Januar: „Die sich auftürmende Kostenlawine begräbt die über vier Millionen pflegebedürftigen Menschen daheim.“ Die Erhöhung des Pflegegelds sei „so gut wie wirkungslos“. Schon die Preissteigerungen der vergangenen Monate seien damit kaum ausgeglichen.
Pflegegrad 1 bis 5
Die Pflegegrade 1 bis 5 bilden eine Skala, die den Grad der Selbstständigkeit und die Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person widerspiegelt. Die Einstufung wird mit Blick auf den Hilfebedarf vorgenommen. Sie bestimmt später auch darüber, wie hoch das Pflegegeld ist. Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegegeld 2024 erhöht – so hoch fällt der Betrag monatlich aus
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Eine Übersicht der alten und neuen Beträge nach der Erhöhung des Pflegegeldes:
- Pflegegrad 1: weiterhin kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 332 Euro (zuvor 316 Euro)
- Pflegegrad 3: 573 Euro (zuvor 545 Euro)
- Pflegegrad 4: 765 Euro (zuvor 728 Euro)
- Pflegegrad 5: 947 Euro (zuvor 901 Euro)
Ebenso um fünf Prozent angehoben werden ambulante Sachleistungen für die Betreuung durch Pflegedienste. Hier eine Übersicht der Änderung bei der Pflegesachleistung:
- Pflegegrad 1: weiterhin kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 760 Euro (zuvor 724 Euro)
- Pflegegrad 3: 1431 Euro (zuvor 1363 Euro)
- Pflegegrad 4: 1778 Euro (zuvor 1693 Euro)
- Pflegegrad 5: 2200 Euro (zuvor 2095 Euro)
Wann wird das Pflegegeld für September 2024 ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt. Laut dem Pflegeportal pflege.de findet die Auszahlung in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus statt. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Pflegeversicherung. Im September 2024 fällt der Erste des Monats auf einen Sonntag und wird demnach am Montag, 2. September 2024, ausgezahlt.
Mehr Pflegegeld ab 2024 – was sich sonst noch ändert
Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen werden je nach Aufenthaltsdauer erhöht. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll das im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.
Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Laut sanubi.de profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, stehen das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zu. (bohy mit Material der dpa)