Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Häusliche Pflege

Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit: Wie Sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen

Wer sich zu Hause von Angehörigen pflegen lässt, hat Anspruch auf Pflegegeld. Wie Sie es beantragen und worauf Sie achten müssen.

Knapp fünf Millionen Pflegebedürftige zählte das Statistische Bundesamt im Jahr 2021 in Deutschland. Rund 84 Prozent davon werden zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt. Um Pflegebedürftige und die pflegenden Personen zu unterstützen, gibt es vom Staat das sogenannte Pflegegeld. Um welches zu erhalten, muss aber zunächst ein Antrag gestellt werden.

Wann habe ich Anspruch auf Pflegegeld?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Pflegegeld erhalten:

  • Die häusliche Pflege muss durch Angehörige oder Ehrenamtliche sichergestellt sein.
  • Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Pflegebedürftige müssen bei Beantragung mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben.
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, können Pflegegeld beantragen.

Wann sollte der Antrag auf Pflegegeld gestellt werden?

Wer pflegebedürftig wird, sollte so schnell wie möglich einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Leistungen werden nämlich erst ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt, wie die Verbraucherzentrale informiert. Wer also ab Mai pflegebedürftig wird und erst im November den Antrag stellt, bekommt auch erst ab November das Pflegegeld.

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegegeld?

Der Antrag auf Pflegegeld geht an die Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenversicherung angesiedelt. Heißt: Wer bei der AOK versichert ist, schickt den Antrag mit dem Hinweis an die AOK, dass er an die Pflegekasse weitergereicht werden soll, so die Verbraucherzentrale. Der Antrag kann per E-Mail, Fax, Brief oder telefonisch gestellt werden – sinnvoll ist jedoch die schriftliche Variante, da Sie auf diese Weise auch nachweisen können, dass Sie den Antrag gestellt haben. Sollte die pflegebedürftige Person selbst nicht in der Lage sein, den Antrag zu stellen, dann kann dies auch von einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer erledigt werden. Wichtig ist, dass eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beigelegt wird.

Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann dennoch Pflegegeld beantragen. Die Pflegekasse oder Pflegeversicherung sieht dies gleichzeitig als einen Antrag auf einen Pflegegrad und leitet dementsprechend ein Verfahren ein. Ein Medizinischer Dienst (MD) bzw. Gutachter erscheint dann, um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen.

Die Pflegekasse sendet Ihnen nach dem Antrag ein Formular zu, das Sie ausfüllen müssen. Je nach Pflegekasse können sich die Bögen unterscheiden. Wer Unterstützung beim Ausfüllen braucht, kann sich an die Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen wenden.

Grundsätzlich wird erst einmal gefragt, ob es sich um einen Erstantrag, Höherstufungsantrag (Antrag auf höhere Pflegestufe) oder Umstellungsantrag (Änderung der gewählten Leistungsbezüge) handelt. Weiterhin müssen Sie auswählen, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen wollen – so lässt sich zum Beispiel das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombinieren. Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn Sie zusätzlich die Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Es handelt sich um eine Art Kostenerstattung für den ambulanten Pflegedienst. In diesem Fall vermindert sich das Pflegegeld anteilig.

Madame Moneypenny gibt Tipps: Zehn Geldregeln von der Finanzexpertin

Familie beim Kuscheln auf dem Sofa.
Regel 1: Legen Sie sich einen Notgroschen für unvorhergesehene Kosten bzw. Ereignisse zurück. Die Höhe des gesparten Notfallgelds sollte laut Madame Moneypenny drei Monatsgehälter betragen. Damit Sie selbst und die Menschen, die von Ihnen finanziell abhängig sind – wie zum Beispiel Ihre Kinder – im Ernstfall gut versorgt sind.  © Joseffson/Imago
Frau am Strand beim Surfen.
Regel 2: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Insbesondere Gesundheit, Sport und Ernährung sollten einen hohen Stellenwert haben. © ingimage/Imago
Gitarrenkoffer mit Geldspenden.
Regel 3: Wenn Sie Geld spenden möchten – egal ob dem Musiker in der Fußgängerzone oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen – legen Sie dafür maximal 10 Prozent Ihres Gehalts fest. 30 Prozent sollten Sie Madame Moneypenny zufolge investieren, zum Beispiel in ETFs. (Symbolbild) © Vladimir Gerdo/Imago
Frau mit Laptop auf dem Sofa und Stift in der Hand.
Regel 4: Auch in Sachen Bildung bzw. Weiterbildung wird nicht gespart. Egal, ob Buch oder Online-Kurs: seinen Horizont zu erweitern lohnt sich immer. © Bonninstudio/Imago
Frau in Bekleidungsgeschäft hält Pullover, der auf einem Kleiderbügel hängt, in der Hand.
Regel 5: Qualität schlägt Quantität – das Beste gewinnt. Wenn Madame Moneypenny die Wahl zwischen zwei Dingen hat, setzt sie auf Qualität. Das ist auch nachhaltig, wenn man qualitativ hochwertige Produkte besonders lange nutzen kann. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Zwei Menschen sitzen in einem Restaurant.
Regel 6: Seien Sie großzügig – zu anderen, aber auch zu sich selbst. Tun Sie sich selbst etwas Gutes und machen Sie anderen eine Freude, indem Sie sie beispielsweise zum Essen einladen. © ANTHONY PHOTOGRAPHY/Imago
Menschen im Büro.
Regel 7: Verdienen Sie so viel, dass Sie sich aussuchen können, mit welchen Menschen Sie zusammenarbeiten. Sehr viel Lebenszeit verbringen Sie vermutlich mit Arbeiten. Deshalb sind das Arbeitsumfeld und nette Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. © Angel Santana Garcia/Imago
Junge Frau liegt auf dem Sofa.
Regel 8: Sparen Sie nicht an Komfort und Bequemlichkeit, machen Sie sich Ihr Leben so einfach und schön wie möglich. Denn man hat nur eines, und das ist auch noch begrenzt.  © Xavier Lorenzo/Imago
Mann und Frau trinken Wein im Restaurant.
Regel 9: Achten Sie im Restaurant nicht auf den Preis, sondern genießen Sie das gute Essen. Bestellen Sie, wonach Ihnen der Sinn steht und verbringen Sie eine schöne Zeit. © Monkey Business 2/Imago
Wecker liegt auf Euroscheinen.
Regel 10: Apropos Zeit: Da diese wertvoller als Geld ist, sollten Sie Ihre Zeit nicht im Verhältnis 1:1 gegen Geld tauschen. © Berit Kessler/Zoonar.com/Imago

Wie viel Pflegegeld gibt es?

Je höher der Pflegegrad, desto höher auch das Pflegegeld. Folgende Beträge zahlen die Pflegekassen aktuell aus:

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 2316 Euro
Pflegegrad 3545 Euro
Pflegegrad 4728 Euro
Pflegegrad 5901 Euro

Ab dem 1. Januar 2024 steigt das Pflegegeld übrigens um fünf Prozent – hier finden Sie heraus, wie viel Pflegebedürftigen dann zusteht.

Rubriklistenbild: © Ralph Lueger/Imago

Kommentare