Häusliche Pflege
Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit: Wie Sie einen Antrag auf Pflegegeld stellen
Wer sich zu Hause von Angehörigen pflegen lässt, hat Anspruch auf Pflegegeld. Wie Sie es beantragen und worauf Sie achten müssen.
Knapp fünf Millionen Pflegebedürftige zählte das Statistische Bundesamt im Jahr 2021 in Deutschland. Rund 84 Prozent davon werden zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt. Um Pflegebedürftige und die pflegenden Personen zu unterstützen, gibt es vom Staat das sogenannte Pflegegeld. Um welches zu erhalten, muss aber zunächst ein Antrag gestellt werden.
Wann habe ich Anspruch auf Pflegegeld?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Pflegegeld erhalten:
- Die häusliche Pflege muss durch Angehörige oder Ehrenamtliche sichergestellt sein.
- Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
- Pflegebedürftige müssen bei Beantragung mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben.
Wann sollte der Antrag auf Pflegegeld gestellt werden?
Wer pflegebedürftig wird, sollte so schnell wie möglich einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Leistungen werden nämlich erst ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt, wie die Verbraucherzentrale informiert. Wer also ab Mai pflegebedürftig wird und erst im November den Antrag stellt, bekommt auch erst ab November das Pflegegeld.
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Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegegeld?
Der Antrag auf Pflegegeld geht an die Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenversicherung angesiedelt. Heißt: Wer bei der AOK versichert ist, schickt den Antrag mit dem Hinweis an die AOK, dass er an die Pflegekasse weitergereicht werden soll, so die Verbraucherzentrale. Der Antrag kann per E-Mail, Fax, Brief oder telefonisch gestellt werden – sinnvoll ist jedoch die schriftliche Variante, da Sie auf diese Weise auch nachweisen können, dass Sie den Antrag gestellt haben. Sollte die pflegebedürftige Person selbst nicht in der Lage sein, den Antrag zu stellen, dann kann dies auch von einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer erledigt werden. Wichtig ist, dass eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beigelegt wird.
Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann dennoch Pflegegeld beantragen. Die Pflegekasse oder Pflegeversicherung sieht dies gleichzeitig als einen Antrag auf einen Pflegegrad und leitet dementsprechend ein Verfahren ein. Ein Medizinischer Dienst (MD) bzw. Gutachter erscheint dann, um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen.
Die Pflegekasse sendet Ihnen nach dem Antrag ein Formular zu, das Sie ausfüllen müssen. Je nach Pflegekasse können sich die Bögen unterscheiden. Wer Unterstützung beim Ausfüllen braucht, kann sich an die Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen wenden.
Grundsätzlich wird erst einmal gefragt, ob es sich um einen Erstantrag, Höherstufungsantrag (Antrag auf höhere Pflegestufe) oder Umstellungsantrag (Änderung der gewählten Leistungsbezüge) handelt. Weiterhin müssen Sie auswählen, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen wollen – so lässt sich zum Beispiel das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombinieren. Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn Sie zusätzlich die Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Es handelt sich um eine Art Kostenerstattung für den ambulanten Pflegedienst. In diesem Fall vermindert sich das Pflegegeld anteilig.
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Wie viel Pflegegeld gibt es?
Je höher der Pflegegrad, desto höher auch das Pflegegeld. Folgende Beträge zahlen die Pflegekassen aktuell aus:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 316 Euro |
| Pflegegrad 3 | 545 Euro |
| Pflegegrad 4 | 728 Euro |
| Pflegegrad 5 | 901 Euro |
Ab dem 1. Januar 2024 steigt das Pflegegeld übrigens um fünf Prozent – hier finden Sie heraus, wie viel Pflegebedürftigen dann zusteht.
Rubriklistenbild: © Ralph Lueger/Imago
