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Finanzen
Mindestlohn, Pflegegeld, Kinderzuschlag: Was ändert sich im Januar mit Blick aufs Geld?
Das Jahr 2024 bringt zahlreiche Neuregelungen mit sich, die sich bei vielen Menschen im Geldbeutel bemerkbar machen. Ein Überblick.
Für viele Bürger gibt es ab diesem Monat zwar mehr Geld aufs Konto. So steigt zum Beispiel der Mindestlohn, sowie auch einige Sozialleistungen. Gleichzeitig müssen viele Verbraucher mit gestiegenen Tank- und Heizkosten rechnen. Und in der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Ein Überblick über die wichtigsten finanziellen Neuerungen im Januar 2024:
Höherer Mindestlohn und höhere Minijob-Grenze
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum Jahreswechsel von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wurde auch die Obergrenze für Minijobs angehoben. Diese hat sich von 520 auf 538 Euro im Monat erhöht.
Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat bekommen: Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt ab Januar 2024 auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind (bislang waren es bis zu 250 Euro). Hilfe für eine erste Einschätzung, ob ein Anspruch besteht, bietet der sogenannte KiZ-Lotse (KiZ steht für Kinderzuschlag) auf der Internetseite der Arbeitsagentur. Dort lässt sich die Leistung auch beantragen.
Bürgergeld steigt
Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger bekommen im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Neuerung bei Azubilöhnen
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar begonnen haben. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Pflegegeld steigt
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege ist um fünf Prozent erhöht worden – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege sind die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent gestiegen. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Pflegekasse erhöht Zuschläge
Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse hat die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
CO2-Preis
Der CO2-Preis ist zum 1. Januar 2024 auf 45 Euro je Tonne gestiegen, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuert.
In der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.
Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden