Mehr Geld bei ambulanter Pflege
Pflegegeld zum 1. Januar 2024 gestiegen: Wie viel Pflegebedürftige jetzt erhalten
Wer im Alter pflegebedürftig wird, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die gute Nachricht: Seit Beginn 2024 erhalten Betroffene mehr Geld von der Pflegekasse.
Im Jahr 2021 zählte das Statistische Bundesamt knapp fünf Millionen Pflegebedürftige – mehr als doppelt so viele als noch vor 20 Jahren. Die Tatsache, dass die Gesellschaft immer älter wird, macht auch der Bundesregierung zu schaffen. Um die stark belastete Pflegeversicherung zu entlasten, müssen Arbeitnehmer seit Juli mehr Geld einzahlen, es bleibt also weniger Netto vom Brutto. Zum 1. Januar 2024 zahlte sich das jedoch aus: Pflegebedürftige erhalten nun mehr Pflegegeld.
Pflegegeld-Erhöhung seit Januar 2024: Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige
Insgesamt steigt das Pflegegeld im Jahr 2024 um fünf Prozent. Möglich macht es das neue „Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz“ (PUEG), welches die Pflegeversicherung bis 2025 finanziell absichern soll. Folgende Anpassungen ergeben sich daraus für 2024:
| Pflegegrad | 2023 | ab 1.1.2024 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | / | / |
| Pflegegrad 2 | 316 Euro | 332 Euro |
| Pflegegrad 3 | 545 Euro | 573 Euro |
| Pflegegrad 4 | 728 Euro | 765 Euro |
| Pflegegrad 5 | 901 Euro | 947 Euro |
Quelle: pflege.de
Zum 1. Januar 2025 soll eine weitere Anhebung des Pflegegelds um 4,5 Prozent folgen. Wie jede andere Geld- und Sachleistung soll das Pflegegeld alle drei Jahre hinsichtlich der Preisentwicklung automatisch dynamisiert werden – die nächste Anpassung wäre dann wieder zum 1. Januar 2028.
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Wofür ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld soll Betroffene, die auf häusliche Pflegeleistungen durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich Tätige angewiesen sind, finanziell entlasten. Wer lieber eine Haushaltshilfe einstellt, kann das Pflegegeld für die Bezahlung ebendieser verwenden. Jeder soll nämlich selbst entscheiden können, wo und von wem sie gepflegt werden. Dass Pflegebedürftige sich lieber in ihrem gewohnten Umfeld aufhalten wollen, zeigen auch Daten des Statistischen Bundesamts – rund 84 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt.
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Voraussetzung für das Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist und mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt. Die Pflegebedürftigen müssen keinen Nachweis bei der Pflegekasse darüber erbringen, wofür das Geld verwendet wird. Obendrein kann das Pflegegeld auch mit ambulanten Sachleistungen kombiniert werden.
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Rubriklistenbild: © David Herraez Calzada
