Betriebliche Vorsorge
Arbeitgeber-Trick ermöglicht mehr Rente – doch es gibt auch Fallstricke
Beschäftigte können einen Bruchteil ihres Lohns zur Rentenvorsorge einsetzen. Jedoch hat dies auch seine Tücken. Es ist empfehlenswert, sorgfältig zu prüfen, ob es sich rentiert.
Hamm – Die gesetzliche Rente gerät unter Druck, wenn es durch die Alterung der Gesellschaft immer weniger Erwerbstätige gibt, die mehr Rentner finanzieren müssen. Politiker und Ökonomen diskutieren deshalb über das Rentenniveau – die Zahlen könnten künftig geringer ausfallen. Dabei haben Menschen im Alter bereits jetzt mit der sogenannten Rentenlücke zu kämpfen – besonders Frauen. Das ist der Unterschied zwischen den Ausgaben im Alter und den Einnahmen durch die Zahlungen.
Mehr Rente durch Umwandlung von Gehalt: Diese Option haben viele Arbeitnehmer
Um in der Rente mehr Geld zu haben, wollen viele Menschen daher auf anderen Wegen vorsorgen. Das deutsche Rentensystem ist auch darauf ausgelegt, die gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine Säule von Dreien: Daneben gibt es die private und betriebliche Vorsorge. Auch der Arbeitgeber kann bei der Finanzierung des Ruhestands eine wichtige Rolle spielen.
Eine Option von Beschäftigten zur Vorsorge ist dabei die Entgeltumwandlung. Dafür verzichten sie zwar auf einen Teil ihres Lohns. Doch dieser investiert ihr Arbeitgeber stattdessen in die spätere Betriebsrente. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, werden für diesen Teil des eingezahlten Lohns keine Steuern und Sozialabgaben fällig.
Entgeltumwandlung bei der Vorsorge zur Rente ist an Bedingungen geknüpft
Der Arbeitgeber steuere zudem 15 Prozent zum Vorsorgebeitrag hinzu, erklärt das Portal Ihre-Vorsorge.de. Dazu sei er gesetzlich verpflichtet, wenn er durch die Entgeltumwandlung für die Rentenvorsorge Sozialversicherungsbeiträge einspart und das Geld in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung fließt.
Um diese Option zur Altersvorsorge zu nutzen, müssen Arbeitnehmer mindestens 23,41 Euro pro Monat – Stand 2025 – umwandeln lassen. Dabei gilt eine Obergrenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Maximal können Beschäftigte damit 322 Euro pro Monat umwandeln lassen – oder 3.864 Euro jährlich. Eine Ausnahme gibt es zudem bei tarifgebundenen Arbeitnehmern. Dort besteht ein Anspruch auf eine Entgeltumwandlung laut DRV nur, wenn der jeweilige Tarifvertrag das vorsieht oder zulässt.
Gesetzliche Rente fällt durch Entgeltumwandlung etwas niedriger aus
Diese Form der Vorsorge hat jedoch auch Nachteile. Durch die niedrigeren Sozialabgaben, die auf das Gehalt gezahlt werden, sinken auch die Ansprüche aus den Sozialversicherungen – also etwa beim Kranken-, Arbeitslosen- oder Erziehungsgeld. Die Leistungen fallen niedriger aus.
Auch mit Blick auf das Geld, das die Betroffenen im Alter zur Verfügung haben, kann die Entgeltumwandlung als Altersvorsorge eine paradoxe Wirkung haben. Denn mit dem niedrigeren Gehalt fallen auch die Rentenbeiträge geringer aus – und damit die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente.
Entgeltumwandlung lohnt sich erst ab Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent
Laut dem Beispiel der Verbraucherzentrale NRW sinken die Rentenansprüche bei 100 Euro Bruttomonatsleistung pro Jahr Vertragslaufzeit um einen Euro. Bei 40 Jahren falle die Rente um 40 Euro geringer aus. Die Entgeltumwandlung lohnt sich nach den Schätzungen deshalb erst bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 Prozent. Besser seien 30 Prozent.
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