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„Vertrauen zerstört“

Schock für Hausbesitzer: Ampel stoppt überraschend Förderprogramm – „elementare Fehler wiederholt“

Die Bundesregierung hat völlig überraschend die Auszahlung von Fördergeldern für Energieberatungen gestoppt. Die Branche reagiert geschockt.

Berlin – Schon wieder schlägt das Sparprogramm der Bundesregierung zu: Völlig überraschend und von einem Tag auf den nächsten hat die Ampel-Koalition die Auszahlung von Fördergeldern für Energieberatungen gestoppt. Das bestätigte eine Pressesprecherin des Verbands der Energieberater gegenüber Ippen.Media. Es gebe demnach eine „Bewilligungspause“, so das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Bereits zugesagte Fördergelder würden aber noch ausgezahlt, heißt es weiter. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet.

Energieberatungen werden mit bis zu 1700 Euro gefördert

Die Behörde begründet den Schritt laut Verband damit, dass das Finanzministerium die Fördermittel nicht freigegeben habe. Die angespannte Haushaltslage erfordere ein vorsichtiges Verteilen der Mittel, um gegebenenfalls auf plötzliche Änderungen reagieren zu können. „Die Bundesregierung hat sich daher entschieden, den bewirtschaftenden Stellen nicht gleich zu Beginn des Jahres sämtliche Mittel zuzuweisen“, zitierte der Spiegel eine Bafa-Sprecherin dazu.

Eine Energieberatung wird eigentlich vom Staat mit bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert, höchstens 1700 Euro werden für eine Beratung gezahlt. Eine solche Beratung soll Hauseigentümer helfen, ihr Eigentum für die Energiewende fit zu machen. Dabei wird ein sogenannter „individueller Sanierungsfahrplan“ (iSFP) aufgestellt, der die einzelnen Schritte zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes aufzeigt und zeitlich sowie finanziell absteckt. Wer einen iSFP aufstellt, wird bei der Umsetzung der Maßnahmen zusätzlich vom Staat bezuschusst. Der Energieberaterverband schreibt in einer Mitteilung, dass ohne iSFP die staatliche Unterstützung von 12.000 auf 4.500 Euro sinken könne.

Neu seit 2024 ist außerdem, dass eine Energieberatung vor dem Einbau einer neuen Gasheizung verpflichtend ist. Nur wer sich vorher von einem Energieberater umfangreich über den CO₂-Preis und die mögliche Kostenfalle durch eine neue Gasheizung hat informieren lassen, kann ein solches Heizsystem installieren lassen. Das ist Teil des neuen Heizungsgesetzes, das seit dem 1. Januar in Kraft ist.

„Dieses Hickhack muss ein Ende haben“: Branche verärgert über abermaligen Förderstopp

Die Energieberatung ist also ein Schlüsselelement der Energiewende, die die Bundesregierung ja vorantreiben will. Der Förderstopp - der im Übrigen nicht der erste plötzliche Stopp von Fördergeldern ist - verunsichert erneut Sanierungswillige. Leidtragende sind nicht nur Energieberater selbst, die häufig mit dem Bundeszuschuss werben, sondern auch die Bauwirtschaft, die sich aktuell über jeden einzelnen Auftrag freut.

„Ich kann es nicht verstehen, wie man Vertrauen zerstört, indem man elementare Fehler wiederholt“, schreibt der Präsident des hessischen Baugewerbes, Thomas Reimann, auf Anfrage von Ippen.Media. „Kaum ist das Wachstumschancengesetz durch den Bundesrat in abgeschmelzter Form, tritt man wieder in einen dieser Fettnäpfe, die Investoren erschrecken und die Bauwirtschaft abermals hart treffen werden“. Die Energieberatung sei für seine Branche „wie im Frühjahr der Dünger für die Pflanzenwelt“.

Ein guter Energieberater hat das nötige Wissen und die Erfahrung, um energieeffiziente Lösungen für das Zuhause zu finden.

Auch der Vorsitzende des Verbands der Energieberater, Stefan Bolln, äußerte sich besorgt: „Der abermalige Förderstopp sorgt für enorme Unsicherheit und verzögert Sanierungsprojekte unnötig“. Schon Ende 2023, als die Haushaltssperre verkündet wurde, sah sich die Branche der Energieberater durch den Förderstopp in ihrer Existenz bedroht. „Mal ehrlich: Wenn ich Ende 2023 einen zweimonatigen Förderstopp hatte, dann darf ich mich doch nicht wundern, wenn die Anträge Anfang 2024 nachgeholt werden. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber dem Sanierungsfahrplan zum Jahreswechsel eine höhere Bedeutung verliehen hat und deutlich mehr Sanierungswillige fachmännische Beratung wünschen. Führt man sich das alles vor Augen, fragt man sich schon, ob das politische Handeln eigentlich noch einen Bezug zur Lebenswirklichkeit von Bürgerinnen und Bürgern hat oder ob es gar ein Interesse gibt, die Energiewende im Gebäudebereich zu verzögern“, macht Bolln seinem Ärger Luft.

Wie lange das Förderprogramm gestoppt sein würde, war zunächst nicht weiter klar. Das Bafa fällt eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums, die Fördergelder werden aber vom Finanzministerium freigegeben. Bezahlt werden die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), also nicht aus dem regulären Bundeshaushalt. Für Energieberatungen sind für 2024 rund 240 Millionen eingeplant.

Rubriklistenbild: © Tobias Hase/dpa-tmn

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