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Haushaltskrise

Energieberater warnen: Aussetzen von Förderungen existenzbedrohend

Ein Heizungskeller in einem Wohnhaus: Die Haushaltskrise im Bund bedroht einige bislang bestehenden Förderungen.
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Ein Heizungskeller in einem Wohnhaus: Die Haushaltskrise im Bund bedroht einige bislang bestehende Förderungen.

Laut einer Umfrage könnte der Förderstopp der Energieberatungsprogramme nach dem Haushaltsurteil drastische Folgen für Energieberater haben.

Berlin – Das Aussetzen der Energieberatungsprogramme nach dem Haushaltsurteil hat nach Angaben des Branchenverbandes GIH drastische Auswirkungen auf die Berater. Zwei von drei GIH-Mitgliedern hätten in einer Umfrage den Förderstopp der Programme als existenzbedrohend beurteilt, teilte der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) am Mittwoch in Berlin mit.

Energieberater betroffen von Haushaltsurteil und Förderstopp

„Diese Entwicklung zieht sich durch die gesamte Branche, trifft aber insbesondere Neueinsteiger“, sagte Geschäftsführer Benjamin Weismann. Ein Drittel der GIH-Mitglieder sei erst zwischen ein und fünf Jahren als Energieberater tätig. Der Verband hat nach eigenen Angaben rund 4000 Mitglieder.

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) derzeit unter anderem keine Anträge für eine Förderung von Energieberatungen bewilligt. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können aber weiterverfolgt werden, wie die Bafa auf ihrer Internetseite mitteilt.

Verbände fordern Klarheit bei Haushaltskrise

Der GIH forderte zusammen mit dem Bundesverband Wärmepumpe die Ampelkoalition dazu auf, so schnell wie möglich für Klärungen bei den Haushalten für 2023 und 2024 zu sorgen. Es müsse sichergestellt werden, dass die im Wärmebereich bereits bewährten Instrumente und Programme weiter genutzt werden könnten. Die Verbände forderten, dass die Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wie angekündigt zum Jahreswechsel in Kraft trete.

Die BEG ist laut Bafa von der aktuellen Sperre ausgenommen. „Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden“, hieß es. Auch seien bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse nicht betroffen und könnten wie geplant fortgeführt werden. (dpa, lf)

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