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Viele offene Fragen

Aktivrente mit 63 Jahren: Wann deutsche Rentner den Zuschuss von 2000 Euro bekommen

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, noch vor der Sommerpause ein Gesetz zur sogenannten Aktivrente zu beschließen. Bisher steht der Entwurf aus – und es bleiben viele Fragen.

Berlin – Im Eiltempo versucht die Bundesregierung zahlreiche Gesetzesvorhaben zu beschließen. Vorrang haben jene Maßnahmen, die das Kabinett im Rahmen eines Sofortprogramms im Mai 2025 beschlossen haben. Dazu gehören mehrere Rentenvorhaben, zum Beispiel die Erweiterung der Mütterrente und die Sicherung des Rentenniveaus auf 48 Prozent des Durchschnittsverdiensts. Ein Gesetz der Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wurde in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossen.

Die Aktivrente soll ebenfalls schnell beschlossen werden. Diese liegt jedoch im Haus des Finanzministers Lars Klingbeil (SPD) – und der musste erst den Bundeshaushalt durchbringen. Die Bundesregierung hat sich dennoch vorgenommen, zum 1. Januar 2026 mit dem steuerfreien Hinzuverdienst für Rentner und Rentnerinnen an den Start zu gehen.

Rentner bekommen 2000 Euro extra – und die Rente mit 63 bleibt auch

Mit der Aktivrente sollen ältere Menschen dazu bewegt werden, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten. Dazu sollen Rentner und Rentnerinnen jeden Monat 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Neben dem regulären Rentenfreibetrag (der vom Renteneintrittsjahr abhängt) gelten dann noch 24.000 Euro im Jahr aus Erwerbsarbeit ebenfalls als steuerfrei.

Gleichzeitig soll die abschlagsfreie Frührente - umgangssprachlich die „Rente mit 63“ genannt - weiterhin gelten. Das bedeutet, dass Rentner und Rentnerinnen, die mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, zwei Jahre vor dem regulären Renteneintritt in Rente gehen können. Ab 2031 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, die Frührente kann dann also ab 65 beantragt werden. Darüber hinaus können grundsätzlich alle, die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, schon mit 63 in den Ruhestand gehen – dann aber mit Abschlägen.

Aktivrente soll Rentnern die Wahl geben – und die Frührente ermöglicht einen Ausweg

Experten kritisieren die abschlagsfreie Frührente schon lange und fordern ihre Abschaffung. Denn ohnehin steht die Rentenversicherung unter Druck, auf immer weniger Beitragszahlende kommen immer mehr Rentenbeziehende, noch dazu steigt die Lebenserwartung, sodass Renten immer länger ausgezahlt werden. Das kostet viel Geld, sodass in den nächsten Jahren der Beitragssatz in die Rentenversicherung steigen muss.

Doch anstatt an die Frührente zu verändern, wird die Aktivrente eingeführt. Dadurch sollen Rentner und Rentnerinnen einen Anreiz bekommen, länger zu arbeiten. Zuckerbrot statt Peitsche also. Und man gibt älteren Menschen die Wahl: früherer Ruhestand ist möglich, wer nicht mehr arbeiten kann oder will. Aber auch die Weiterarbeit wird belohnt.

Für wen gibt es 2000 Euro extra? Viele offene Fragen bei der Aktivrente

Es gibt aber noch sehr viele offene Fragen zur Aktivrente. Im Koalitionsvertrag steht lediglich: „Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei“. Damit scheint klar zu sein, dass nur diejenigen Anspruch auf die 2000 Euro extra erhalten, die über 67 Jahre alt sind (oder über 66 Jahre für Jahrgänge, die bei der Anpassung des Rentenalters in der Übergangsphase befinden).

Zwei Rentner stoßen mit Sekt an.

Sollte das in dem späteren Gesetzesentwurf auch so beschlossen sein, würde das bedeuten, dass Frührentner den steuerfreien Hinzuverdienst nicht erhalten können. Unklar ist jedoch, wie das mit Selbstständigen und Beamten aussieht. Diese Gruppen zahlen nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein – es ist jedoch unklar, ob das die Voraussetzung für die Aktivrente sein soll. Bisher hat die Union öffentlich nur bestätigt, dass der Bezug einer Rente Voraussetzung ist, um den Steuervorteil zu bekommen.

Auch heute ist es möglich, nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei der Arbeit zu bleiben und finanzielle Vorteile zu erzielen. So können Rentner und Rentnerinnen, die weiterarbeiten, pro Monat, indem sie keine Rente beziehen, einen Zuschlag von 0,5 Prozent erhalten. Diesen Vorteil würden Aktiv-Rentner allerdings nicht bekommen, wenn man die Union zumindest richtig versteht. Sie erhalten den Steuervorteil nur, wenn sie eine Rente beziehen. Sie müssen sich also entscheiden: Entweder eine etwas bessere Rente oder mehr Nettogehalt.

Aktivrente mit der Teilrente? Kombination könnte doppelten Steuervorteil geben

Zu klären wird auch noch sein, ob die Aktivrente auch bei Bezug einer Teilrente gelten soll. Damit können Rentner und Rentnerinnen heute schon den Übergang in den Ruhestand flexibilisieren und die Stundenzahl auf der Arbeit reduzieren und einen Teil ihrer Altersrente beziehen. Wer zum Beispiel mit 63 eine Teilrente bezieht und dann bis zur Regelaltersgrenze in Teilzeit weiterarbeitet, profitiert von einer geringeren Versteuerung. Aktuell steigt der Rentenfreibetrag für Rentner und Rentnerinnen auf 100 Prozent an, erst 2058 wird dieser Besteuerungsanteil also erreicht sein. Wer 2025 in Rente geht, zahlt auf 83,5 Prozent seiner Rente Steuern. Dabei ist egal, ob dies eine Teilrente ist oder nicht.

Sollte die Aktivrente also auch bei Bezug einer Teilrente gelten, können Rentner und Rentnerinnen doppelt steuerlich profitieren: Sie können zum Beispiel mit 65 eine Teilrente beziehen und die geringeren Besteuerungsanteil garantieren und dann noch ab 67 Jahren (die Regelaltersgrenze) die 24.000 Euro Freibetrag als Aktivrentner mitnehmen.

Klingbeil-Ministerium kann keinen Termin bestätigen

Bei der genauen Ausgestaltung der Aktivrente ist also noch sehr viel im Unklaren. Gegenüber unserer Redaktion wollte das Bundesfinanzministerium nicht bestätigen, ob der bisher anvisierte Zeitplan realisierbar ist. „Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung werden zeitnah abgestimmt“, so eine Sprecherin.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Uwe Umstätter

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