Fairer Vergleich?
Pension für Beamte höher als normale Rente: Die Gründe für mehr Geld im Ruhestand
Beamtenpensionen lösen immer wieder Diskussionen aus. Dass sie im Durchschnitt über den normalen Renten liegen, erscheint vielen ungerecht. Die Mechanismen dahinter.
Berlin – Mit Blick auf die aktuelle Haushaltsplanung stellt sich bei vielen Menschen erneut die Frage, wie die Regierung künftig das deutsche Rentensystem gestalten will. Da immer mehr Babyboomer in Rente gehen und die Zahl der Beitragszahlenden sinkt, dürfte die Sorge über eine ausreichende Versorgung im Ruhestand wachsen. Anders als Rentner bekommen Beamte im Ruhestand eine Pension, die im Schnitt höher liegt, als die Rente. Doch woran liegt das?
Rente und Pension: System der Altersvorsorge ist bei Beamten anders aufgebaut
Um es vorab zu verdeutlichen: Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Systeme der Alterssicherung, die sich nicht sachgerecht vergleichen lassen. Die Rente ist das System der beitragsfinanzierten Alterssicherung für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer zahlen für ihre Altersversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zudem gibt es die Möglichkeit als Arbeitnehmer, optional eine Betriebsrente zu beziehen.
Beamte, Richter, Berufssoldaten, Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten hingegen eine Pension, die auf ihren Bezügen und der jeweiligen Dienstzeit basiert. Die Beamtenversorgung deckt zudem gleich zwei Säulen der Altersvorsorge ab: die Grundsicherung und die betriebliche Altersvorsorge. Denn in dem Fall von Beamten ist der Staat sowohl verantwortlich für die erste Säule als auch für die zweite, weil er der Arbeitgeber ist.
Unterschied zwischen Pension und Rente: Darum bekommen Beamte im Schnitt mehr
Im Durchschnitt erhalten Pensionäre oft eine höhere monatliche Zahlung als Rentner, weil ihre Einkünfte der letzten beiden Jahre vor dem Ruhestand als Grundlage zur Berechnung der Pension dienen. Das Ruhegehalt für Beamte wird auf Grundlage der sogenannten ruhegehaltsfähigen Dienstjahre und Bezüge ermittelt.
Sie umfassen alle Jahre im aktiven Dienst sowie bestimmte Zeiten wie Sonderurlaub, Elternzeit oder Ausbildungszeiten, die bei der Berechnung des Ruhegehalts berücksichtigt werden. Für jedes Jahr im aktiven Dienst erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozent. Der Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent kann nach einer vollständigen Dienstzeit von 40 Jahren erreicht werden.
Pension im Ruhestand – bekommen Beamte wirklich viel mehr als Rentner?
In der Regel liegt der tatsächlich erzielte Ruhegehaltssatz laut ruv.de unterhalb dieser Grenze – im Durchschnitt etwa bei 68 Prozent, abhängig von der individuellen Dienstzeit und den letzten zwei Dienstbezügen. Das bedeutet, dass Pensionäre in den meisten Fällen mit einem hohen, jedoch nicht mit dem maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent rechnen können.
Zudem müssen Beamtinnen und Beamte durch den Abschluss einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst Vorsorge für den Teil der nicht durch die Beihilfe abgedeckten Krankheitsaufwendungen treffen. Die Beiträge hierfür sind nicht einkommensabhängig, sondern risikobezogen und erreichen daher gerade im Alter oft eine beträchtliche Höhe; dies mindert letztlich die Netto-Versorgungsbezüge.
Rente und Pension gleichzeitig – ist das möglich?
Für Beamte, die nach 1963 geboren wurden, liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge können früher in den Ruhestand gehen. Es gibt auch die Möglichkeit, Rente und Pension gleichzeitig zu beziehen: Wer während seines Berufslebens in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung versichert war, hat im Alter Anspruch auf Leistungen aus beiden Systemen.
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