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Hohe Kosten, wenig Nutzen?

2000-Euro-Plan für Rentner bevorzugt nur eine Gruppe – die braucht es gar nicht

2000 Euro steuerfrei – neben der Rente: So lautet die Idee der Merz-Regierung, um Ältere zur Arbeit zu animieren. Das Konzept birgt Konfliktpotenzial.

Berlin – Die neue Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz will Ältere dazu bringen, länger zu arbeiten. Die politisch heikle Regelaltersgrenze bleibt dabei unangetastet, Freiwilligkeit und Anreize sollen es richten. Über die sogenannte Aktivrente sollen Rentnerinnen und Rentner monatlich bis zu 2000 Euro hinzuverdienen können. Doch die Renten-Idee birgt eine „sozialpolitische Gefahr“.

Merz-Plan bei der Rente „verschärft die Spaltung“ zwischen Rentnerinnen und Rentnern

Das fürchtet Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK: „Die Förderung der fitten Seniorinnen und Senioren mit guten Einkommen und das Vergessen derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Pflege von Angehörigen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, verschärft die Spaltung zwischen den ärmeren und durch Sorgearbeit mehr geforderten Seniorinnen und Senioren einerseits und besser verdienenden Silver Agern andererseits.“

Neben der Rente arbeiten und dabei keine Steuern zahlen: Das will die Merz-Regierung umsetzen. (Symbolfoto)

Bentele stützt sich in ihrer Kritik auf eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu den Effekten der Aktivrente. Demnach würden 230.000 Rentnerinnen und Rentner direkt von der Maßnahme profitieren. „Besonders häufig sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Rentenalter in der obersten Einkommensgruppe vertreten“, erklärt das DIW.

Aktivrente entlastet „vor allem Besserverdienende“: CDU-Idee „wirft verteilungspolitische Fragen auf“

„Da geringfügig Beschäftigte nicht von der Steuervergünstigung profitieren, entlastet die Aktivrente vor allem Besserverdienende.“ Zur Einordnung: 2022 gingen 645.000 Menschen ab 66 Jahren Minijobs nach – 313.000 dagegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 272.000 waren selbstständig.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Die Aktivrente werfe damit „verteilungspolitische Fragen auf“, kritisiert auch das DIW. „Wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen familiärer Verpflichtungen nicht weiterarbeiten kann, bleibt außen vor.“ Vor allem gut qualifizierte Rentnerinnen und Rentner mit hohen Einkommen profitierten. „Das birgt sozialen Sprengstoff – vor allem, wenn ältere Beschäftigte steuerlich stark begünstigt werden, während jüngere Erwerbstätige weiterhin voll belastet bleiben“, erklärte Studienautor Stefan Bach.

Dieses soziale Ungleichgewicht des von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann initiierten Vorhabens wird durch die Ausweitung noch schärfer ausfallen. Aus „rechtlichen und faktischen Gleichbehandlungsgründen“ könne man sie den Selbstständigen nicht vorenthalten, erklärte Bach. Passive Unternehmenseinkünfte von Personengesellschafterinnen und Gesellschaftern würden dadurch begünstigt. Das sind letztlich Kapitalerträge, obwohl die Anlegerinnen und Anleger selbst nicht in der Firma arbeiten. „Das zu unterbinden, wird leicht zum Bürokratiemonster“, warnt der Ökonom.

Steuerbonus für Rentnerinnen und Rentner kostet rund 800 Millionen Euro pro Jahr

Dazu ist der Nutzen der Aktivrente fraglich. Durch die Mitnahmeeffekte der 230.000 Rentnerinnen und Rentner, die schon arbeiten und dadurch direkt von der Steuerfreiheit profitieren, entstehen laut DIW-Studie Kosten von rund 800 Millionen Euro jährlich. Erst bei einem Zuwachs von 75.000 neuen Erwerbstätigen im Rentenalter könnte die zusätzlichen Einnahmen von Sozialbeiträgen und zusätzlichen Unternehmens- und indirekten Steuern ein Überschuss von etwa 500 Millionen Euro entstehen. Bei 150.000 Erwerbstätigen könnten Mehreinnahmen von bis zu 1,8 Milliarden Euro entstehen.

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Es sei jedoch unsicher, ob diese Effekte eintreten, warnt das DIW. „Das lässt sich nicht genau schätzen, da es bisher kaum Beschäftigte in dem Alter gab“, erklärt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. „Daher muss man plausible Annahmen treffen und Szenarien rechnen.“

Altersgerechte Arbeitsplätze könnten Menschen zur Arbeit neben der Rente bewegen

„Die Aktivrente ist kein Allheilmittel“, folgert VdK-Präsidentin Bentele. „Wer niedrige und mittlere Einkommen entlasten will, sollte deshalb eher den Grundfreibetrag für alle Erwerbstätigen anheben.“ Wer gesundes Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze und darüber hunaus ermöglichen wolle, „sollte die Arbeitgeber verpflichten, altersgerechte Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeitmodelle und Qualifizierung sowie verpflichtende Weiterbildungen zu schaffen“, forderte sie.

Aktivrenten-Architekt Carsten Linnemann verteidigte laut Süddeutscher Zeitung (SZ) damit, dass es eine „vollkommen neue Idee“ sei. „Alle bisherigen Studien greifen daher nur auf Annahmen zurück.“ Es sei sicher, dass es „ein großes Potenzial“ gebe.

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/Michael Kappeler/dpa

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