Kreditkartenaffäre in Frankreich
Biathlon: Interne Sperre - Simon verpasst Saisonstart, kommt aber milde davon
Die französische Biathlon-Weltmeisterin Julia Simon ist in der Kreditkartenaffäre intern sanktioniert worden. Sie wird den Saisonstart verpassen, darf aber hinsichtlich des weiteren Saisonverlaufs aufatmen.
Annecy - Im französischen Biathlon ist nach der zivilgerichtlichen Verurteilung auch eine interne Strafe für Julia Simon ausgesprochen worden. Der französische Skiverband verkündete am Freitag seine Entscheidung.
Simon, die wegen Diebstahls und Kreditkartenbetrugs von einem Zivilgericht zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt worden war, wurde vom französischen Verband für sechs Monate gesperrt.
Biathlon: Sperre für Simon betrifft nur einen Weltcup - Olympia nicht in Gefahr
Da fünf der sechs Monate aber auf Bewährung laufen, wird die 29-Jährige nur den Weltcupstart im schwedischen Östersund verpassen. Die Sperre ist ab dem 7. November in Kraft und umfasst alle Wettbewerbe des französischen Skiverbandes und des Biathlon-Weltverbandes IBU.
Sollte sich Simon an alle Auflagen halten, darf sie zur zweiten Weltcupstation im österreichischen Hochfilzen zurückkehren. Damit könnte die zehnfache Biathlon-Weltmeisterin auch bei den Olympischen Winterspielen 2026 an den Start gehen.
Simon: Kreditkartenbetrug im eigenen Team - Simon gesteht Vorwürfe
Ende September 2022 wurde die Kreditkartenaffäre im französischen Biathlon-Team öffentlich. Simon wurde vorgeworfen, dass sie ihrer Teamkollegin Justine Braisaz-Bouchet sowie einem weiteren Mitglied der französischen Nationalmannschaft Kreditkarten gestohlen und damit im Sommer 2022 im Internet eingekauft haben soll.
Simon hatte die Vorwürfe zunächst bestritten und angegeben, selbst das Opfer von Identitätsdiebstahl gewesen zu sein. Ende Oktober zeigte sie sich beim Gerichtsverfahren geständig. „Ich gestehe die Vorwürfe“, sagte Simon vor dem Strafgericht in Albertville.
Das Gericht befand die Gesamtweltcupsiegerin von 2023 in allen Anklagepunkten für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate Haft auf Bewährung und 20.000 Euro Geldstrafe gefordert. Sie muss zudem die Verfahrenskosten ihrer Teamkollegin übernehmen sowie einen symbolischen Euro Schadenersatz an den französischen Skiverband zahlen.
Trotz des Geständnisses und des von Simon akzeptierten Urteils, bleibt die Frage nach dem Motiv offen. Simon gab an, „keine finanziellen Absichten gehabt zu haben“ und sagte, dass sie sich nicht an ihre Taten erinnern könne. Ferner sagte sie, „so etwas wie einen Blackout“ gehabt zu haben. (Quelle: truf, chiemgau24.de)