Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Tritt am 1. Juli 2025 in Kraft
Wichtige Änderungen bei der Witwenrente betrifft über 350.000 Senioren
Stirbt der Ehepartner, kann Witwenrente beantragt werden. Bei der staatlichen Unterstützung gab es jedoch einen Kritikpunkt – der nun geändert wird.
München – Stirbt der Ehepartner oder die Ehepartnerin, können Hinterbliebene Anspruch auf Witwenrente haben. Dem Portal Ihre Vorsorge zufolge erhalten in Deutschland nach wie vor über 350.000 Menschen eine solche Rente. Sie soll verhindern, dass der Todesfall neben der Trauer auch finanzielle Ängste auslöst. Ein großer Kritikpunkt war bisher, dass der Freibetrag für eigene Einkünfte sehr niedrig lag. Bei einer Überschreitung kam es zu einer Kürzung der Witwenrente, was bisher schnell der Fall war.
Höherer Freibetrag für Einkünfte neben der Witwenrente
Noch höher liegt der Freibetrag für Hinterbliebene mit Kindern. Pro Kind wird der Freibetrag um 228,42 Euro erhöht. Somit beträgt der Freibetrag für eine Witwe mit einem Kind beispielsweise 1.305,08 Euro.
Die Anrechnung des Freibetrags erfolgt auf das bereinigte Nettoeinkommen. Um dieses zu ermitteln, zieht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) vom Bruttoeinkommen bestimmte Pauschalbeträge ab, wie in der PDF-Broschüre der DRV zum Thema „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“ erläutert wird. Ist man „abhängig beschäftigt (…), werden 40 Prozent abgezogen“.
Ab Juli wird die Witwenrente nicht mehr gekürzt, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des oder der Rentenbeziehenden bei oder unter 1.076,86 Euro liegt. Überschreitet das bereinigte Nettoeinkommen diesen Freibetrag, erfolgt eine Kürzung der Witwenrente um 40 Prozent des Differenzbetrags.
Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge
Mit unserem umfangreichen Renten-Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Tipps rund um das Thema Rente übersichtlich zusammengefasst. Jetzt kostenlos herunterladen.
Beispielrechnung zum neuen Witwenrenten-Freibetrag – Mehr Geld für Hunderttausende Rentner
Ein Beispiel: Frau B. erzielt neben ihrer Witwenrente ein Einkommen von 2.300 Euro. Ihr bereinigtes Nettoeinkommen beträgt somit 1.380 Euro. Damit überschreitet sie den Freibetrag um 303,14 Euro. Ihre Witwenrente wird daher um 40 Prozent dieses Betrags, also um 121,26 Euro, gekürzt.
Transparenzhinweis: Ursprünglich stand im Text, dass der Freibetrag pro Kind um 228,22 Euro erhöht wird. Der korrekte Betrag ist jedoch 228,42 Euro. Der Text wurde entsprechend korrigiert.