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Bedingungen für die Witwenrente: So lange muss eine Ehe dauern

Hinterbliebene können eine besondere Rente beanspruchen. Allerdings hat nicht jeder ein Anrecht darauf. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

München – Eine Ehe wird oft als lebenslanger Bund zwischen zwei Menschen betrachtet. Idealerweise hält sie „bis der Tod“ die Partner scheidet. In solchen Fällen sorgt der Staat für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen durch eine Rente für Verwitwete, die sogenannte Witwenrente. Doch was passiert, wenn eine Ehe nicht ein Leben lang hält?

Todesfall. Für die Trauer um einen geliebten Menschen bleibt Angehörigen wegen vieler organisatorischer Aufgaben kurz nach dem Tod meist nur wenig Zeit.

Im Jahr 2023 wurden laut Statistischem Bundesamt 277 von 1000 Ehen geschieden. Insgesamt endeten 129.008 Ehen durch richterlichen Beschluss, darunter 1308 gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Die durchschnittliche Dauer einer Ehe bis zur Scheidung betrug 14,8 Jahre. Dabei kommt es nicht nur während des Scheidungsprozesses zu Ärger und Kummer. Ein böses Erwachen gibt es auch noch hinterher. Denn nach einer Scheidung besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Hinterbliebenen- oder Witwenrente, es sei denn, es greifen bestimmte Ausnahmen. Diese Regelungen gelten beispielsweise bei homosexuellen Paaren.

Welche Voraussetzungen gelten, um Witwenrente zu erhalten?

Hinterbliebene können eine Witwenrente beanspruchen, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Diese Regelung gilt für Ehen, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden. Es gibt eine Unterscheidung zwischen der großen und der kleinen Witwenrente. Es gilt also genau zu prüfen, welche Variante im individuellen Fall greift und ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die kleine Witwenrente macht 25 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners aus und wird für zwei Jahre nach dessen Tod gezahlt. Die große Witwen- oder Witwerrente beläuft sich auf 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird sie ohne zeitliche Begrenzung gewährt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Voraussetzungen müssen für eine Witwenrente erfüllt sein

  • Wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.
  • Stirbt Ihr Ehepartner – beispielsweise bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.
  • Ihr verstorbener Ehepartner hat die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, von fünf Jahren erfüllt. Dazu zählen beispielsweise Monate, in denen Beiträge aus einer Beschäftigung gezahlt wurden. Diese Wartezeit gilt nicht, sollte der Partner durch einen Unfall ums Leben gekommen sein bzw. schon eine Rente bezogen haben.
  • Sie haben nicht wieder geheiratet.

Quelle: ihre-vorsorge.de, Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Voraussetzungen für die Witwenrente: Kein Anspruch bei einer Versorgungsehe

Es gibt jedoch einige Missverständnisse über die Witwenrente, die Hinterbliebene berücksichtigen sollten. Wenn eine Ehe weniger als ein Jahr gedauert hat und ein Antrag auf Witwen- oder Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt wird, geht der Versicherungsträger von einer sogenannten Versorgungsehe aus. Eine Versorgungsehe liegt laut DRV vor, wenn das Paar die Ehe in Erwartung des baldigen Todes eines Partners geschlossen hat, um dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit zu geben, eine Hinterbliebenenrente zu beziehen. Diese Annahme kann jedoch beim Versicherungsträger widerlegt werden.

Außerdem erlischt ein Anspruch auf Witwenrente bei erneuter Heirat. Dann enden sowohl die kleine als auch die große Witwenrente mit dem Ende des Monats, in dem die Heirat stattfindet. Auch das Rentensplitting kann den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente beenden. Wann sich das Rentensplitting als Alternative zur Witwenrente lohnt, ist individuell zu prüfen. Weitere Informationen dazu finden sich in der DRV „Broschüre: Hinterbliebenenrente“.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

Viele erhalten nicht die volle Höhe der Witwenrente

Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten nicht die volle Höhe ihrer Rente. Im Jahr 2022 betrug der nicht ausgezahlte Betrag pro Witwer monatlich 204 Euro. Von den knapp 5,8 Millionen Witwenrentnern erhielten demnach etwa 86,9 Prozent nicht die vollständige Hinterbliebenenrente ihrer verstorbenen Partner. Der Grund dafür ist die Einkommensanrechnung: Wer neben der Hinterbliebenenrente ein zusätzliches Einkommen hat und einen bestimmten Freibetrag überschreitet, erhält weniger Rente. Dies galt bisher auch für Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente. Die Hinzuverdienstgrenze wurde in den vergangenen Jahren stetig angehoben.

Wer sich noch zu Lebzeiten von seinem Partner getrennt hat, muss nicht zwangsläufig auf eine Hinterbliebenenrente verzichten. In solchen Fällen bietet die DRV Beratung an, die sowohl online beauftragt als auch per Video-Meeting durchgeführt werden kann. Wer jetzt schon einmal seinen Rentenstart selbst berechnen will, sollte den Rentenrechner der DRV nutzen. (sthe)

Rubriklistenbild: © IMAGO Images/blickwinkel

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