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Versteckte Sparmaßnahmen

So behalten Sie mehr von Ihrer Rente: Sieben Steuer-Tipps für den Ruhestand

Der Ruhestand bewahrt nicht vor Steuerabgaben. Es gibt Wege, wie für Rentner mehr Geld übrig bleibt. Denn auch Unerwartetes kann abgesetzt werden.

München – In Deutschland wurden zum 1. Juli die Renten angehoben, auch wenn sich die Erhöhung womöglich noch nicht bei allen Empfängern auf dem Konto niedergeschlagen hat. Darüber hinaus plant die Ampel-Koalition eine umfassende Rentenreform. Doch eine höhere Rente bedeutet auch mehr Steuerlast.

Mehr Geld von der Rente behalten – mit diesen sieben Tricks kann das klappen

Jeder Rentner und jede Rentnerin muss eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Alleinstehende müssen derzeit ein Jahreseinkommen bis 11.604 Euro nicht versteuern, das von Ehepaaren bleibt bis 23.208 Euro steuerfrei. An sieben Punkten können Rentner allerdings ansetzen, um noch mehr von ihrem Geld zu behalten. Wer eine Steuererklärung für 2023 machen möchte oder muss, sollte die entsprechenden Fristen im Hinterkopf haben.

1. Rentner können Werbungskosten absetzen

Viele Rentner sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass sie – wie Arbeitnehmer – Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Das kann pauschal in Höhe von 102 Euro erfolgen, der Betrag wird automatisch von den Einnahmen abgezogen. Wenn die Werbungskosten höher sind, müssen diese mit Belegen in der Steuererklärung nachgewiesen werden.

Zu den Werbungskosten gehören laut lohnsteuer-kompakt.de:

  • Kosten für Rentenberatung
  • Kosten für anwaltliche Vertretung bei Rentenstreitigkeiten
  • Kosten für Steuerberatung (nur für Anlage R)
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente stehen (Fahrtkosten, Bürobedarf, Porto, Telefonkosten)
  • Gerichtsgebühren, wenn es beim Prozess um die Rente geht
  • Gewerkschaftsbeiträge, die als Rentnerin oder Rentner entrichtet werden
  • Kosten für Kontoführung in Höhe von pauschal 16 Euro im Jahr

2. Ehrenamtliches Einkommen bleibt für Rentner steuerfrei

Wer ehrenamtlich tätig ist, erhält in der Regel kein Geld dafür. Wer jedoch eine pauschale Aufwandsentschädigung von 840 Euro im Jahr erhält, kann diese als Rentner vollständig behalten, da es sich um steuerfreies Einkommen handelt. Darüber informiert unter anderem die gemeinnützige Organisation Malteser.

Sorgenfrei durch den Lebensabend – das wünschen wir uns doch alle, oder? Mit sieben Steuer-Tipps können Rentner zumindest mehr von ihrer Rente behalten. (Symbolfoto)

3. Kosten für Weiterbildung können von der Steuer abgesetzt werden

Rentner, die gewillt sind, sich beruflich weiterzubilden, um ihr Einkommen aufzustocken, können die Kosten für diese Weiterbildung von der Steuer absetzen. Von der Steuer absetzbar sind folgende Kostenpunkte:

  • Teilnahme- und Kursgebühren
  • Kosten für Büromaterial
  • Kosten für Laptop
  • Kosten für Büromöbel

Die Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG teilt darüber hinaus mit, dass das Finanzamt unter dem Punkt Weiterbildung bis zu 6000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben anerkennt.

4. Rentner dürfen einen Minijob haben, um sich etwas dazuzuverdienen

Rentner, die eine Rente mit voller Erwerbsminderung beziehen, dürfen pro Jahr 18.558,75 Euro dazuverdienen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei mindestens 37.117,50 Euro. Rentner, die eine reguläre Altersrente beziehen, können so viel dazuverdienen, wie sie möchten. Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze, wie die Minijob-Zentrale mitteilt.

5. Kosten für eine Haushaltshilfe von Rentnern können abgesetzt werden

Rentner, die in ihrem eigenen Zuhause leben und dort eine Haushaltshilfe beschäftigen, können laut Steuererklaerung.de 20 Prozent der Gehaltszahlungen von der Steuer absetzen – maximal jedoch 4000 Euro. Wenn Sie jemanden auf 450-Euro-Basis einstellen, können Sie ebenfalls 20 Prozent, maximal 510 Euro pro Kalenderjahr, in der Steuererklärung angeben.

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

6. Barrierefreie Umbauten können die Steuerlast senken

Der Verein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“ teilt mit, dass Rentner, die ihr Zuhause barrierefrei umbauen müssen, staatliche Zuschüsse erwarten können. Darüber hinaus kann ein Teil der Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.

7. Der Sparerpauschbetrag gilt auch für Rentner

Die schlechte Nachricht ist, dass auf Kapitalerträge Steuern gezahlt werden müssen – unabhängig davon, ob man Rentner ist oder nicht. Die gute Nachricht ist jedoch, dass Kapitaleinkünfte bis zu 1000 Euro pro Jahr steuerfrei sind (bei Ehepaaren sind es 2000 Euro), wie die Branchenkenner von finanztip.de schreiben. Und diese Einkünfte werden nicht auf die Rente angerechnet.

Leider sieht die finanzielle Situation im Ruhestand für viele Rentner nicht gerade rosig aus. Die Zahl der Menschen, die von der Grundsicherung leben, ist so hoch wie nie zuvor. Wer später einmal mindestens 2000 Euro im Monat reinbekommen möchte, sollte schon lange vor dem Ruhestand an seine Rente denken – und dementsprechend gut verdienen. Und: Je früher man der Arbeitswelt den Rücken kehrt, desto größer sind die Renten-Abzüge.

Rubriklistenbild: © Imago

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