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Rentenanpassung zum 1. Juli
Rentenplus: Auszahlung der höheren Rente beginnt nicht bei allen gleichzeitig
Millionen Rentner können sich ab Juli über eine höhere Rente freuen. Allerdings kann das Auszahlungsdatum unter den Ruheständlern um bis zu einem Monat variieren.
Millionen Ruheständler bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld – nämlich genau 4,57 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund weist einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge jedoch darauf hin, dass das Rentenplus nicht bei allen Empfängern zur gleichen Zeit eingehen wird. Denn wann die angepasste Rente überwiesen werde, hänge vom Rentenbeginn ab.
Rentenplus: Auszahlung der höheren Rente beginnt nicht bei allen gleichzeitig
In der Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung (Stand: 24. Juni 2024) hieß es konkret: „Wenn die Rente im April 2004 oder später begonnen hat, wird sie nachschüssig am Monatsende gezahlt.“ Die erhöhte Rente werde in diesen Fällen „erstmals Ende Juli“ auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner sein. Und weiter: Wer bis März 2004 in Rente gegangen sei, erhalte die Zahlung im Voraus. Die angepasste Rente sei dann „bereits Ende Juni“ auf den Konten der jeweiligen Rentnerinnen und Rentner. Die Auszahlung erfolge automatisch.
Rentnerinnen und Rentner können sich ab Juli über eine höhere Rente freuen. Allerdings kann das Auszahlungsdatum unter den Ruheständlern um bis zu einem Monat variieren. (Symbolbild)
Rentenanpassungsmitteilung: Wann erfolgt die Auszahlung des neuen Betrags?
Zuständig für die Auszahlung ist der Renten Service der Deutschen Post. Laut DRV habe der bereits Mitte Juni begonnen, die sogenannte Rentenanpassungsmitteilung an Rentnerinnen und Rentner zu schicken, wie dpa (Stand: 25. Juni 2024) berichtete. Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen werde „voraussichtlich Ende Juli 2024“ abgeschlossen sein, hieß es weiter in der Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Mit der Rentenanpassungsmitteilung würden Rentnerinnen und Rentner über die Erhöhung ihrer Rente informiert. „In dem Schreiben wird auch mitgeteilt, wann die Auszahlung des neuen Betrags erfolgt.“