Finanzen im Alter
Höhe der Rente berechnen – Ab dieser Summe müssen Sie Steuern zahlen
Viele Rentnerinnen und Rentner sind steuerpflichtig. Wie viel Steuern der Einzelne zahlen muss, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab.
Kassel – Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Beginn des Ruhestands für viele Menschen das Ende ihrer Steuerpflicht markiert. In Wirklichkeit werden immer mehr Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig. Die Höhe der Steuerlast hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt, so die Deutsche Rentenversicherung. Bis zum Jahr 2039 erhöht sich der zu versteuernde Prozentsatz jährlich um ein Prozent. Ab 2040 müssen Neu-Rentnerinnen und -Rentner dann ihre gesamte Rente versteuern.
Hinweis: Diese schrittweise Anhebung der Besteuerung der Rente könnte sich mit der Neuregelung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes noch ändern. Doch das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden. Dann würde der Besteuerungsanteil neuer Renten rückwirkend ab diesem Jahr nur noch in 0,5-Prozent-Schritten statt in 1-Prozent-Schritten steigen. Das bedeutet dann auch, dass die Rentenbezüge von Neurentnern erstmals ab dem Jahr 2058 voll besteuert werden.
Die Entwicklung der Rentenbesteuerung in Deutschland
Die genaue Entwicklung der aktuell noch geltenden Rentenbesteuerung ist in folgender Tabelle nachzulesen:
Ein Beispiel für die Rentenbesteuerung zeigt die Deutsche Rentenversicherung: Person A ging im Jahr 2005 in Rente und hatte eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Da 50 Prozent ihrer Rente steuerfrei blieben, hatte sie einen Rentenfreibetrag von 6000 Euro. Durch Rentenerhöhungen betrug die Rente 2021 bereits 15.440 Euro. Der Rentenfreibetrag bleibt nach Rentenbeginn den Rest des Lebens unverändert, sodass dieser bei Person A weiterhin 6000 Euro beträgt. Die zu versteuernde Rente von Person A liegt nun bei 9440 Euro. Wegen des steuerlichen Grundfreibetrages, der im Jahr 2021 9.744 Euro betrug, muss sie aber trotzdem keine Steuern zahlen, wenn sie außer ihrer gesetzlichen Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
Der Grundfreibetrag und seine Rolle bei der Rente
Ähnlich wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es auch für Rentnerinnen und Rentner einen Freibetrag. Dieser steuerliche Grundfreibetrag soll dafür sorgen, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. So lag der Grundfreibetrag 2021 bei 9744 Euro für Alleinstehende (siehe oben), während verheiratete Paare den doppelten Grundfreibetrag hatten. In diesem Jahr wurde der Grundfreibetrag noch einmal von 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht – ein Plus von 561 Euro.
Um zu berechnen, ob sie auf ihre Rente Steuern zahlen müssen, müssen Rentnerinnen und Rentner folgendermaßen vorgehen: Sie müssen in der Tabelle nachlesen, wann sie in Rente gehen und so ermitteln, wie viel Prozent der Bruttorente versteuert werden müssen. Dann ziehen sie den Freibetrag von der Bruttorente ab und vergleichen die zu versteuernde Rente mit dem aktuellen Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag soll auch 2024 noch einmal angehoben werden. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums ist derzeit eine erneute Anhebung um ganze 696 Euro auf insgesamt 11.604 Euro vorgesehen. (tu/dpa)
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