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Ersparnis im Ruhestand

Steuertipps für den Ruhestand: Diese Kosten können Rentnerinnen und Rentner absetzen

Wer im Ruhestand ist, muss Steuern zahlen. Doch auch Seniorinnen und Senioren profitieren von Steuerersparnissen. Hier ein paar Tipps, welche Kosten abgesetzt werden können.

Bremen ‒ Nach der von der Ampel-Koalition verhängten Haushaltssperre, stehen etliche Ausgaben der Haushaltsplanung zur Disposition. Denn auf einmal gibt es kein Geld mehr für zahlreiche Projekte. Das könnte demnächst auch Kürzungen für Rentnerinnen und Rentner bedeuten.

Kurz zuvor hatte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) noch berichtet, dass die Renten hierzulande um 3,5 Prozent im kommenden Sommer erhöht würden. Die dpa beruft sich dabei auf einen Entwurf des Berichts zur Rentenversicherung der Bundesregierung. Allerdings steht die endgültige Festlegung für die Erhöhung noch aus.

Steuertipps im Ruhestand: Auch Seniorinnen und Senioren sind ab einer gewissen Rentenhöhe steuerpflichtig

Und ob es die geplante Anpassung am Ende auch für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentnern geben wird, stellt nun die Wirtschaftsweise Veronika Grimm angesichts der aktuellen Haushaltslage in der Berliner Morgenpost sogar in Frage. „Prinzipiell sind Einsparungen bei den Renten möglich. Zum Beispiel die Rente ab 63 oder die Mütterrente könnte man zur Disposition stellen. Und bei der Anpassung von Bestandsrenten könnte man weniger Aufwüchse vorsehen“.

Wumms oder sogar ein Doppelwumms bei einem Thema, das ohnehin Wellen schlägt. Bundeskanzler Olaf Scholz verteidigt dabei nach wie vor die Rente mit 67. Wie immer es auch für die Seniorinnen und Senioren am Ende kommt, zahlen müssen sie schon jetzt. Denn Renten ab einer gewissen Höhe sind steuerpflichtig. So viel Geld erhalten deutsche Rentnerinnen und Rentner bundesweit aktuell.

Steuertipps im Ruhestand: Rentnerinnen und Rentner sollten Belege sammeln, um bei der Steuererklärung zu profitieren. (Symbolbild)

Steuertipps im Ruhestand: Kosten lassen sich absetzen

Wie der Nachrichtensender n-tv berichtet, müssen besonders neue Rentenjahrgänge mit mehr Steuerzahlungen in diesem Jahr rechnen. „Rentnerinnen und Rentner sollten daher die Möglichkeit kennen, die sie zur Steuerersparnis haben.“ Der Sender beruft sich dabei auf einen Bericht von Finanztest (Heft 30.06.2022).

Neue Rentenjahrgänge müssen mit mehr Steuern rechnen

Viele Rentne­rinnen und Rentner müssen 2022 laut Finanztest etwas mehr Steuern zahlen als 2021, weil die Rente im Sommer um 6,12 Prozent im Osten und um 5,35 Prozent im Westen gestiegen ist. Mitt­lerweile sind von insgesamt rund 21 Millionen Rentnern etwa sieben Millionen steuerpflichtig. Aufgrund der aktuellen Renten­erhöhung kämen weitere 106.000 dazu. So lautet eine Schätzung des Bundes­finanz­ministeriums. Insbesondere neue Renten­jahr­gänge müssten mit mehr Steuern rechnen als frühere, weil für jeden neuen Jahr­gang weniger von der Rente steuerfrei bleibt.

Quelle: Finanztest Heft 8/2022

Verschiedene Kosten können Rentnerinnen und Rentner ähnlich wie werktätige Steuerzahlende beim Finanzamt geltend machen. Sie bringen etwas Entlastung.

Kosten, die sich in der Steuererklärung absetzen lassen

  • Beiträge für Versicherungen, zum Beispiel: Unfall- und Haftpflichtversicherung, Gesundheitsausgaben
  • Kosten für einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Kirchensteuer
  • Spenden

Steuertipps im Ruhestand: Werbungskosten, Arzneien und Haushaltshilfen senken die Steuerlast

Wer seine Steuerschuld im Ruhestand darüber hinaus weiter senken will, sollte Belege sammeln. Denn auch Haushaltshilfen oder Handwerkerarbeiten sowie Kosten für Arzneimittel tragen zum Steuerabzug bei. Ab einem Grad der Behinderung von 20 gibt es einen Behindertenpauschbetrag. Dieser muss allerdings vom zuständigen Versorgungsamt ausgestellt werden.

Auch diese Kosten in der Steuererklärung tragen zur Entlastung bei

  • Werbungskosten - abzugsfähig sind laut Finanztest Kosten über dem Pauschbetrag von 102 Euro. Wer 2022 noch steuerpflichtig gearbeitet hat, kann sogar einen Pauschbetrag von 1200 Euro oder die tatsächlich angefallenen Kisten geltend machen
  • Haushaltshilfen: Anerkannt sind bis zu 20.000 Euro für Hilfen im Haushalt - wie etwa Pflegedienste oder Handwerker
  • Behindertenpauschbetrag - gilt ab einem Behinderungsgrad von 20. Dann können Rentnerinnen und Rentner zwischen 384 Euro bis 7400 Euro jährlich laut Finanztest absetzen
  • Pflegepauschbetrag - dieser trägt zur Steuererleichterung zwischen 600 und 1800 Euro bei
  • Krankheits- und Pflegekosten - dazu zählen ärztlich verordnete Arzneien, Hilfsmittel oder Therapien

Wer exakt wissen will, wie hoch die Steuerlast für 2022 und die kommenden zwei Jahre ausfällt, dem bietet Stiftung Warentest einen kostenlosen Steuerrechner an. Für den einen und die andere wird es richtig teuer. Ein wütender Rentner klagt: Die Steuer fresse die Rentenerhöhung auf. „Das ist Betrug am Bürger.“ (sthe)

Rubriklistenbild: © imago

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