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Union will Aktivrente

Sechs Renten-Änderungen ab März 2025: Was sich für Rentner alles ändert

Der Monat März bringt entscheidende Rentenänderungen. Die Union hat neue Regelungen und Pläne, die die Zukunft der Rentner beeinflussen könnten.

München – Der dritte Monat des Jahres, der März, und der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) teilen quasi nicht nur den Namen, sondern bringen 2025 auch zahlreiche Neuerungen für Rentner mit sich. Sechs dieser Renten-Änderungen sind besonders hervorzuheben.

Im März 2025 stehen Anpassungen für Rentner an – Rentenerhöhung wird bekanntgegeben

Die erste Änderung betrifft die Rentenerhöhung: Nach dem Wahlsieg der CDU/CSU ist der Nachfolger von Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) noch nicht bestimmt. Sobald dieser feststeht, wird er Ende März traditionell die Rentenerhöhung verkünden. Diese Bekanntmachung ist für Rentner in Deutschland von großer Bedeutung, da sowohl der neue Rentenwert in Euro und Cent als auch die prozentuale Erhöhung veröffentlicht werden. Die Erhöhung tritt ab dem 1. Juli 2025 in Kraft und wirkt sich auf die Rentenhöhe der folgenden Monate aus. Es wird erwartet, dass Rentner ab Juli höhere Rentenbezüge erhalten.

Im März 2025 kommen zahlreiche Änderungen auf Rentner zu.

Ein zweiter, wichtiger Aspekt ist die Anpassung der Rentenzahlungen im März. Aufgrund der Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags, die seit dem 1. Januar 2025 gilt, werden viele Rentner erst im März die Auswirkungen bemerken, so Rentenbescheid24.de. Dies führt dazu, dass die monatlichen Rentenzahlungen für viele sinken. Besonders betroffen sind jene, die ihre Zahlungen für März bereits Ende Februar erhalten haben – doch es gibt Wege, Geld zu sparen. Der Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen kann, wird zur Hälfte von den Rentnern getragen.

Folgende Jahrgänge können im März 2025 erstmals in Rente gehen

Als dritten Punkt sind die freiwilligen Beiträge zu nennen. Bis zum 31. März 2025 können Personen, die nicht pflichtversichert sind, diese für das Jahr 2024 leisten. Diese Beiträge, die laut Rentenbescheid24.de rückwirkend gezahlt werden können, bieten die Möglichkeit, zwischen einem Mindestbeitrag von 103,42 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro zu wählen. Diese freiwilligen Zahlungen können spätere Rentenansprüche erhöhen und sind steuerlich absetzbar, was sie für viele attraktiv macht.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

Viertens können im März 2025 bestimmte Jahrgänge erstmals in Rente gehen. Dazu zählen Personen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden und ab dem 1. März 2025 die Regelaltersrente mit 66 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen können. Weitere Möglichkeiten bestehen für langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte, jeweils mit spezifischen Voraussetzungen und möglichen Abschlägen.

Der große Renten-Ratgeber

Mit unserem umfangreichen Renten-Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Tipps rund um das Thema Rente übersichtlich zusammengefasst. Jetzt kostenlos herunterladen.

Rentenzahlungen erfolgen am 31. März – Union plant Einführung der Aktivrente

Die Rentenzahlungen – der fünfte Punkt – für März 2025 erfolgen am 31. März, einem regulären Bankarbeitstag. An diesem Tag werden sowohl die laufende Rente für März als auch die vorschüssige Rente für April ausgezahlt. Rentner sollten ihre Kontoauszüge genau prüfen, um sicherzustellen, dass die erhöhten Zusatzbeiträge korrekt berücksichtigt wurden.

Der sechste und damit letzte Aspekt befindet sich noch in der Entwicklung. Die Union plant die Einführung der Aktivrente, die Rentnern, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, einen doppelten steuerlichen Grundfreibetrag bieten soll, wie auf ihrer Website zu lesen ist. Konkret bedeutet dies einen verdoppelten Grundfreibetrag von 24.000 Euro, während dieser aktuell 12.084 Euro beträgt. Dieser Anreiz könnte dazu führen, dass mehr Menschen im Alter länger arbeiten. Doch wird dies in der wohl bevorstehenden „GroKo“ mit der SPD realisierbar sein? Welche Renten-Pläne alle anderen Parteien haben, lesen Sie hier.

Rubriklistenbild: © Hanno Bode/Imago

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