Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

42,29 Cent je Kilowattstunde

Strom und Gas trotz Preisbremsen teurer – Verbraucher müssen nachzahlen

Die Energiepreisbremsen sollten die Verbraucher entlasten. Doch paradoxerweise führen sie zu höheren Kosten und verärgerten Mietern. Nachzahlungen drohen.

Bremen – Viele Mieter und Mieterinnen haben aufgrund der Preisbremse für Strom und Gas auf finanzielle Entlastung gehofft. Die Realität sieht jedoch anders aus, in vielen Fällen steigen die Energiekosten für Verbraucher. Im ersten Halbjahr 2023 zahlten sie durchschnittlich 12,26 Cent pro Kilowattstunde Erdgas, was einem Anstieg von 31,3 Prozent gegenüber dem zweiten Halbjahr 2022 entspricht, wie das Statistische Bundesamt im September bekannt gab. Für Strom stiegen die Kosten um 21 Prozent, da die Verbraucher durchschnittlich 42,29 Cent pro Kilowattstunde zahlten.

Mieter drohen Nachzahlungen aufgrund steigender Energiekosten

Auch für das vergangene Verbrauchsjahr 2022 zeichnet sich ein klares Bild ab. Da die Energieanbieter die Preise für Gas und Strom im vergangenen Jahr deutlich erhöht haben, spüren die Verbraucher nun die Auswirkungen dieser Erhöhung in ihrer diesjährigen Abrechnung. Viele Mieter dürften bereits die Belege dafür in den Händen halten und über erhebliche Nachzahlungen verärgert sein.

Mieterinnen und Mietern drohen Nachzahlungen in dreistelliger Höhe, besonders, wenn die Verträge in der Grundversorgung abgeschlossen wurden, berichtet focus.de aktuell. Gerade zu dem Zeitpunkt, an dem viele Grundversorger in den Wintermonaten Dezember und Januar die Energiepreise senken, erhöhen jedoch viele Anbieter die monatliche Abschlagszahlung aufgrund der höheren Schlussrechnung (von 2022). Ein paradoxes Dilemma, das viele Menschen sicherlich nicht mehr nachvollziehen können.

Für viele Verbraucher wird Energie trotz Preisbremsen teuer

Verbraucherschützer empfehlen Mietern, ihre neuen Abschläge besser gründlich zu überprüfen. Einige Energieversorger probieren „offensichtlich abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken“, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das sollten Sie auf Ihrer Rechnung prüfen:

  • Ist die Abschlagszahlung Ihres Energieversorgers zu hoch, setzen Sie sich mit dem Versorger in Verbindung. Dieser muss die Höhe der Abschläge begründen. Sie können auch Widerspruch gegen die Zahlung einlegen – am besten per Einschreiben.
  • Laut Verbraucherschutz fordern auch einige Anbieter überhöhte Abschläge, die durch die neuen Preise nicht gerechtfertigt sind. Dann zahlen Sie monatlich viel zu viel. Mit Hilfe eines Rechners auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.de können Sie den passsenden Abschlag für Ihren privaten Haushalt berechnen.
  • Prüfen Sie die Abschlagszahlungen genau und passen Sie diese nur an, wenn Sie mit einem höheren Verbrauch rechnen - zum Beispiel: Sie arbeiten jetzt von zuhause aus, eine oder mehrere Personen wohnen nun bei Ihnen oder sie betreuen jetzt eine Person in ihrem Haushalt. Das können Kinder oder ältere Menschen sein.
  • Wer eine hohe Nachzahlung erhalten hat, sollte auf keinen Fall die monatliche Abschlagszahlung von sich aus erhöhen.

Worauf Verbraucher bei einer hohen Energiekostenrechnung achten sollten

Die Abschlagszahlungen sollten immer auf dem Verbrauch des Vorjahres basieren. Die angegebenen Zählerstände sollten sicherheitshalber überprüft werden. Laut der Verbraucherzentrale misst der Gaszähler in der Regel in Kubikmetern, die Abrechnung erfolgt allerdings in Kilowattstunden (kWh). Aus diesem Grund müssen die Kubikmeter mit zehn multipliziert werden, um die ungefähr verbrauchten kWh zu ermitteln. Auf diese Dinge sollten Verbraucher ebenfalls achten:

  • Stimmt der Verbrauch auf der Rechnung?
  • Stimmt der Preis pro Kilowattstunden auf der Rechnung?
  • Wurde die Bonuszahlung richtig verrechnet?
  • Wurde der angegebene Verbrauch von Ihrem Energieversorger richtig geschätzt?
  • Sind die geforderten Abschläge somit realistisch oder rein aus der Luft gegriffen?

Hohe Kosten trotz Preisbremsen: Verbraucherzentrale empfiehlt Preise zu vergleichen

Darüber hinaus kann es bei den Preisen zu Unstimmigkeiten kommen. Verbraucher sollten daher den Preis auf der Rechnung mit den vertraglich festgelegten Konditionen vergleichen und dabei auch die Preisbegrenzungen für Gas und Strom berücksichtigen. Die Obergrenze für Strom liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde und für Gas bei zwölf Cent pro Kilowattstunde. Die Energiepreisbegrenzungen wurden vom Bundeskabinett bis Ende März 2024 verlängert, um die Verbraucher zu entlasten. Es gibt jedoch einen Haken bei beiden Krisenmaßnahmen.

Am Ende der Rechnung könnte sich sogar ein Wechsel des Anbieters für Mieter lohnen. Verbraucherschützer empfehlen sogar den Vergleich. Portale wie Verivox und Check24 unterstützen Ratsuchende bei der Preis-Leistungs-Bewertung. (sthe)

Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteur Kilian Bäuml sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © dpa

Kommentare