Beschluss im Kabinett
Ampel verlängert Energiepreisbremsen bis Ende März: Strom und Gas bleiben gedeckelt
Jetzt ist es ganz offiziell: Die Strom- und Gaspreisbremsen werden nochmal um drei Monate bis Ende März 2024 verlängert. Damit sind Verbraucher im Fall einer neuen Krise geschützt.
Berlin – Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme um drei Monate beschlossen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch (11. Oktober) eine Formulierungshilfe für Änderungen am sogenannten Wachstumschancengesetz, in die nach AFP-Informationen aus Regierungskreisen die Verlängerung der Energiepreisbremsen aufgenommen wurde. Demnach bleiben die Preise bis zum 31. März für einen Grundverbrauch gedeckelt, der Staat zahlt die Differenz.
Umsatzsteuer auf Gas soll aber wieder ab Januar steigen
Die Preisbremsen wären Ende Dezember ausgelaufen. In dem entsprechenden Gesetz war bereits eine Verlängerung bis Ende April angelegt. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich zuletzt dafür ausgesprochen, diese Möglichkeit zu nutzen. Auch Ökonomen und Verbraucherschützer befürworteten dies. Die Verlängerung fällt nun einen Monat kürzer aus als geplant.
Allerdings soll die Umsatzsteuer für Gas schon ab Januar 2024 wieder von 7 auf 19 Prozent steigen, wie vergangene Woche die Nachrichtenagentur Reuters berichtete. Die Preisentwicklung sei zuletzt nicht mehr so schlimm gewesen, wie im vergangenen Jahr bei der zeitweisen Absenkung des Steuersatzes auf sieben Prozent befürchtet, so die Erklärung. Der reguläre Steuersatz von 19 Prozent könne damit drei Monate früher wieder gezahlt werden. Die zeitweise Absenkung wäre eigentlich bis Ende März 2024 befristet worden.
Strom- und Gastarife aktuell wieder unter dem Niveau der Preisbremsen
Für Gas liegt die Preisbremse bei zwölf Cent pro Kilowattstunde für Privathaushalte, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent. Die Vergleichsportale Verivox und Check24 führen an, dass die Neukunden-Tarife für Strom und Gas außerhalb der Grundversorgung schon längst wieder unterhalb dieser Werte liegen. Sie forderten deshalb ein planmäßiges Auslaufen der Maßnahme, da die Deckelung Kunden vom Wechseln abhalte – zulasten des Steuerzahlers. (wal/afp)
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