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Corona-Pandemie

Einreise-Regeln missachtet? Frankreich bestraft nachlässige Airlines ab sofort rigoros

Airlines, die sich nicht an die während der Corona-Pandemie geltenden Einreise-Regeln in Frankreich halten, müssen ab sofort mit rigorosen Sanktionen rechnen.

Seit dem 1. Februar sind die französischen Grenzen für alle Reisenden außerhalb der Europäischen Union geschlossen. Um diese neue Regelung durchzusetzen, will die Regierung härter gegen nachlässige Fluggesellschaften vorgehen, die es Passagieren erlauben, die Corona-Maßnahmen in der EU zu umgehen. Betroffene Airlines* werden ab sofort mit temporären und dauerhaften Flugverboten bestraft.

Corona: Fluggesellschaften zu nachlässig bei den Einreise-Regeln – Frankreich greift jetzt durch

Clément Beaune, Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, erklärte gegenüber dem französischen Radiosender France Inter, dass Fluggesellschaften, die sich nicht an diese Regeln halten, „zur Rechenschaft gezogen“ werden. Davon berichtete unter anderem das Online-Portal simpleflying.com. Demnach sei er erbost darüber, wie nachlässig manche Airlines die Maßnahmen behandelten: „Manche Fluggesellschaften haben gefälschte Test akzeptiert, oder haben diese überhaupt nicht nachgeprüft. Mehrere Unternehmen wurdem vom Verkehrsministerium vorgeladen.“

Die Verantwortung über die Prüfung der PCR-Tests würde jetzt bei den Airlines liegen. Zudem müssten die Unternehmen den Passagieren mitteilen, dass sie nicht ohne triftigen Grund reisen dürfen. Zu den wenigen erlaubten Einreisegründen zählen unter anderem die Heimkehr, eine Durchreise innerhalb von 24 Stunden oder ein Studium.

Frankreich hält strenge Sanktionen für Airlines bereit, die sich nicht an die Einreise-Regeln halten.

Es wurden keine Fluggesellschaften beim Namen genannt, doch dass es der französischen Regierung mit der Einhaltung der Regeln ernst ist, zeigt sich schon an Ethiopian Airlines: Das Unternehmen musste für vier Tage, vom 28. bis 31. Januar, den Flugbetrieb einstellen, weil die Ergebnisse der PCR-Tests der einreisenden Passagiere nicht ordnungsgemäß überprüft wurden.

Auch interessant: Coronavirus: Grenzen dicht – Weiteres EU-Land riegelt sich ab.

Corona-Einreise-Regeln: 600 Verstöße durch Luftfahrtunternehmen in Deutschland

Auch in Deutschland beklagte sich der Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, erst vor Kurzem darüber, dass die Luftfahrtunternehmen ihre Aufgaben, was die Kontrolle der digitalen Einreise-Anmeldung oder der PCR-Tests angeht, nicht sorgfältig genug ausführen würden. Innerhalb von sechs Tagen stellten die Beamten rund 600 Verstöße durch die Fluggesellschaften fest – Romann bezeichnete diese Nachlässigkeiten als „verantwortungslos“. Deshalb droht den Airlines nun pro Verstoß und Passagier ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Immer dreister: So schamlos umgehen Touristen das Beherbergungsverbot in Österreich.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Rubriklistenbild: © Rüdiger Wölk/imago-images

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