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Virus-Mutante

Coronavirus: Grenzen dicht – Weiteres EU-Land riegelt sich ab

In Portugal wütet die britische Coronavirus-Mutante. Nun hat die Regierung die weitgehende Schließung der Grenzen für Ein- und Ausreisen angeordnet.

Lissabon - Portugal hat wegen der starken Ausbreitung des Coronavirus die weitgehende Schließung seiner Grenzen* angeordnet. Die Bürger des Landes dürfen ab Sonntag für zunächst zwei Wochen nicht mehr ausreisen, es sei denn aus besonderem Grund wie zu einer medizinischen Behandlung. Das hat die Regierung am Donnerstag angeordnet. Auch die Einreise solle stark eingeschränkt werden. Zuvor hatte schon Finnland die Grenzen für alle, außer finnische Staatsbürger oder Grenzpendler, dichtgemacht.

Corona: Portugal schließt Grenzen – es gibt aber Ausnahmen

Spaniens Außenministerin Arancha González Laya betonte, Spanien und Portugal, die zum Schengenraum mit offenen Grenzen gehören, würden noch über Details sprechen. Es handele sich aber nicht um eine vollständige Schließung der Grenzen, sondern um eine „Einschränkung der Bewegungsfreiheit“. Ob auch Arbeitspendler betroffen sein würden, war zunächst unklar. Die Maßnahmen dürften auf jeden Fall auch für Urlauber aus anderen Ländern gelten.

Es ist nicht das erste Mal, dass Portugal seine Grenzen wegen Corona schließt. Schon während der ersten Infektionswelle im Frühjahr vergangenen Jahres war die Grenze vom 17. März an monatelang geschlossen. Erst am 1. Juli wurde sie wegen damals stark rückläufiger Corona-Zahlen wieder geöffnet.

Portugal: Das sind die aktuellen Einreise-Bestimmungen

Seit dem 31. Januar werden bei der Einreise auf dem Luftweg aus dem EU- und Schengenraum je nach Risikoeinstufung unterschiedliche Maßnahmen angewandt, informiert das Auswärtige Amt. Reisende aus Deutschland müssen bei der aktuellen Eintstufung einen negativen Corona-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden vor dem Abflug vorgenommen wurde. Der Nachweis muss gegenüber der Fluggesellschaft vor Abflug erbracht werden. Ausgenommen sind Kinder unter zwei Jahren. Zudem müssen die Reisenden eine elektronische Einreiseanmeldung, die sogenannte Passenger Location Card ausfüllen. Eine Quarantäne ist für Einreisende aus Deutschland vorerst nur fällig, wenn bei der Temperaturmessung eine erhöhte Temperatur über 38 Grad festgestellt wird. In diesem Fall entscheiden die Gesundheitsbehörden, ob weitere Untersuchungen und eine Selbstisolation vorgenommen werden müssen.

Auch interessant: Erstes Urlaubsland erlaubt Touristen wohl erst wieder, wenn alle Einheimischen gegen Corona geimpft sind.

Wer seit dem 31. Januar über den Landweg einreisen will, kann dies nur noch, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Ebenso aus beruflichen und gewerblichen Zwecken. Über weitere Ausnahmen entscheiden die Grenzbeamten.

Die Grenzen zu Portugal werden streng kontrolliert.

Corona-Pandemie: Kritische Lage in Portugal

Die Corona-Lage in Portugal ist nach Worten von Ministerpräsident António Costa „sehr schlimm“. Am Donnerstag wurden in dem Land mit 10,3 Millionen Einwohnern 16.423 Neuinfektionen und 303 weitere Corona-Tote registriert. Das war ein Höchststand seit Beginn der Pandemie. Auf Deutschland hochgerechnet entspräche das etwa 130.000 Neuinfektionen und rund 2.400 Toten binnen 24 Stunden. Die Bundesregierung erklärte das auch bei Deutschen beliebte Urlaubsland am vergangenen Wochenende zum Hochrisikogebiet, was Reisen in das Land weiter erschweren soll. (fk/dpa) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Corona-Risikogebiete: Bundespolizei-Chef nimmt Fluggesellschaften in die Mangel – „Verantwortungslos“.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Rubriklistenbild: © IMAGO / Lagencia

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