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Corona-Lockdown

Immer dreister! So schamlos umwandern Winter-Touristen das Beherbergungsverbot in Österreich

Verschneite Alm im Österreich gesperrt.
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In Österreich herrscht ein Beherbergungsverbot für Touristen.

Die geöffneten Skigebiete in Österreich scheinen bei ausländischen Touristen zu immer fantasievolleren Ideen zu verleiten, um das Beherbergungsverbot zu umgehen.

Eigentlich gilt in Österreich seit einiger Zeit ein Beherbergungsverbot für Touristen. Die Regierung plant eine Öffnung von Gastronomie und Hotellerie nicht vor Mitte März*. Trotzdem scheinen einige Ski-Fans aus dem Ausland Möglichkeiten gefunden zu haben, in Herbergen unterzukommen – und zwar unter einem dreisten Vorwand.

Österreich-Lockdown: Junge Leute kommen als „arbeitssuchend“ in Herbergen unter

In St. Anton, einem österreichischen Dorf in den Tiroler Alpen, klagt Bürgermeister Helmut Mall über offensichtliche Lockdown-Brecher, wie derstandard.at berichtet. In der Ortschaft hätten sich dutzende junge Skandinavier und Briten unter einem dreisten Vorwand in Herbergen einquartiert. „Hotelzimmer zu vermieten wäre nicht erlaubt. Aber es gibt leider ein paar Betriebe im Ort, die ihnen Unterkunft geben, indem sie dort einen Zweitwohnsitz anmelden und vorgeben, zur Arbeitssuche hier zu sein.“ Doch arbeitssuchend sei garantiert niemand, denn Jobs gebe es im Moment gar keine, so der Bürgermeister. Stattdessen geht er davon aus, dass die jungen Leute zum Feiern und Skifahren gekommen sind.

Anders als in Deutschland sind die Skigebiete in Österreich zwar geöffnet, aber die Nutzung ist eher für die Einheimischen gedacht. Mit Registrierungs- und Quarantäne-Vorschriften wird Tagesausflüglern nämlich die Anreise und der Aufenthalt erschwert. Dem Bürgermeister in St. Anton fehle aber die Handhabe, um gegen diese Praxis vorzugehen. Darum setze er darauf, dass die Polizei und die Bezirkshauptmannschaft der Sache den Garaus macht. Mall ärgert sich über die Rücksichtslosigkeit der Touristen, aber auch der Hoteliers, die das Spiel mitspielen: „Der schwarze Peter bleibt wieder an uns hängen, obwohl sich die große Mehrheit an die Verordnungen hält.“

Corona-Lockdown in Österreich umgangen: Freizeitwohnsitz als Urlaubsdomizil

Aber auch im Zillertal scheinen sich nicht alle an die geltenden Reisebeschränkungen zu halten, wie derstandard.at weiter berichtet. Demnach entdeckten Einheimische in den Skigebieten zahlreiche deutsche Kennzeichen unter den Tagesgästen. Sowohl der Bürgermeister als auch der Bezirkshauptmann hätten bereits eingeräumt, dass viele Besitzer von Freizeitwohnsitzen die Bestimmungen umgehen würden. Vonseiten des Landes soll es aber heißen, dass die Corona-Maßnahmen im Zillertal seit der Öffnung der Skilifte „proaktiv und teilweise mehrmals täglich“ überprüft würden. Dabei habe man „keine nennenswerten Übertretungen“ festgestellt.

Auch interessant: Schweiz verschärft Corona-Maßnahmen: Skigebiete jetzt geschlossen?

Vereinsmitglieder und Skikursteilnehmer: So gelangen Touristen trotz Corona-Lockdown nach Österreich

Kreativität zeigten auch ein Hotel im Bregenzer Wald und das umliegende Skigebiet: Diese haben sich kurzerhand zum Vereinshaus und „Verein mit Sportakademie und Gesundheitsinstitut“ umdefiniert. Aus dem Urlaub soll nun die Teilnahme an einem Forschungsprojekt werden. Der Bezirkshauptmannschaft Bregenz sei der Fall bekannt und man hätte den Betreibern bereits erklärt, dass derartige Vereinskonstrukte nichts an den verpflichtenden Corona-Maßnahmen ändern würde, heißt es auf Anfrage von derstandard.at. Allerdings sei eine Schließung des Hotels nur das letzte denkbare Mittel.

In Jochberg in Kitzbühel nutzen hingegen junge Leute aus Großbritannien, Estland, Irland, Island, Spanien und den Niederlanden die Gelegenheit an einem Skilehrerkurs teilzunehmen, um aus beruflichen Gründen einreisen zu dürfen. Allerdings konnte der Kurs nicht stattfinden. Britischen Medienberichten zufolge soll die Gruppe deshalb eine Dauerparty aus ihrem Aufenthalt gemacht haben. Dabei sollen sich laut der Frankfurter Allgemeine (FAZ) 17 Personen mit dem Coronavirus infiziert haben. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Skiurlaub 2021 im Corona-Lockdown: Wo er gerade möglich ist – und was die nahe Zukunft bringt.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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