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Besonderheit der Wiederholung

AfD-Kandidatin bei Nachwahl in Berlin wählbar – trotz Terrorverdacht

Eine Direktkandidatin der AfD sitzt in Untersuchungshaft. Sie gehörte mutmaßlich zur Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Am Sonntag kann man sie trotzdem wählen.

Berlin – Obwohl sie derzeit in Untersuchungshaft sitzt, steht Birgit Malsack-Winkemann als Direktkandidatin für die AfD im Berliner Wahlbezirk Steglitz-Zehlendorf auf dem Stimmzettel. Malsack-Winkemann wird beschuldigt, an der Planung eines Umsturzversuches gegen die Bundesregierung beteiligt gewesen zu sein.

Birgit Malsack-Winkemann während ihrer Zeit im Deutschen Bundestag.

Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in 455 Stimmbezirken der Hauptstadt wiederholt werden – am Sonntag (11. Februar) ist es so weit. Wie die Berliner Zeitung Tagesspiegel schreibt, geht auf dem AfD-Ticket Malsack-Winkemann nicht nur als Direktkandidatin ins Rennen. Auch auf der Landesliste der Partei stehe ihr Name. Auf dem Wahlschein werde die Berufsbezeichnung der Kandidatin weiterhin mit „Richterin am Landesgericht“ angegeben. Ungeachtet der Tatsache, dass sie schon im März letzten Jahres ihres Amts enthoben wurde.

Das liegt allerdings nicht an einer aktuellen Listen-Entscheidung der AfD. Bei anderen Parteien gibt es ebenfalls Skurrilitäten auf dem Wahlzettel: SPD-Kandidat Michael Müller etwa steht mit der Berufsbezeichnung Regierender Bürgermeister auf dem Stimmzettel. 2021 war er das noch, heute hat er das Amt längst nicht mehr inne. Gleichwohl gibt es Anzeichen dafür, dass Malsack-Winkemann in der AfD nicht völlig isoliert ist. AfD-Politiker besuchten sie wohl in der U-Haft, wie der Stern und RTL berichteten.

Malsack-Winkemann unter Terrorverdacht – und nochmal auf der AfD-Liste

Seit Ende 2022 sitzt Malsack-Winkemann in Untersuchungshaft. Sie gehörte zu den 25 Frauen und Männern um den Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß, die die Bundesanwaltschaft damals wegen Terrorverdachts festnehmen ließ. Ermittlungen im Umfeld der „Reichsbürger“-Szene hatten den Verdacht ergeben, dass die betreffenden Personen geplant hatten, das politische System in Deutschland zu stürzen. Sogar Tote hätten sie bei dem Vorhaben gegebenenfalls bewusst in Kauf genommen, lautet der Vorwurf der Ermittler.

Laut der Anklage soll die AfD-Kandidatin seit August 2021 Mitglied der Vereinigung gewesen sein. In dieser Zeit habe sie ihre Zugangsrechte zum Parlament genutzt haben, um mehrere Personen aus der Gruppe einzuschleusen und die Gebäude auszukundschaften. Auch nachdem sie im März 2021 aus dem Bundestag ausgeschieden war, soll sie weiterhin als Informationsbeschafferin für die umstürzlerische Vereinigung tätig gewesen sein.

Mitglied einer Schattenregierung – und nochmal für die AfD auf dem Wahlzettel

Nach ihrer Zeit im Bundestag habe sie versucht, auf ihren Posten als Berliner Richterin zurückzukehren, berichtete die ARD-„Tagesschau“. Auch innerhalb der Gruppierung sei Malsack-Winkemann für Angelegenheiten der Justiz zuständig gewesen – als Mitglied im sogenannten „Rat“, einer Art Schattenregierung.

Dass sie in Berlin nun trotz alldem zur Wahl steht, ist allerdings einer praktischen Tatsache geschuldet: da die Bundestagswahl von 2021 wiederholt werden soll, müssen exakt die gleichen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen wie vor zweieinhalb Jahren. Deshalb steht die mutmaßliche Terroristin nochmal auf dem Wahlzettel.

„Wahres Gesicht der Partei“: Berliner Politiker warnen vor Malsack-Winkeman und AfD

Dass Malsack-Winkemann überhaupt jemals für die AfD kandidiert habe, zeige gleichwohl das wahre Gesicht der Partei, sagte der SPD-Abgeordnete Ruppert Stüwe dem Tagesspiegel. Allen müsse klar sein: „Jede Stimme für die AfD ist auch eine Stimme für Frau Malsack-Winkemann und gegen unsere Demokratie.“ Thomas Heilmann von der Berliner CDU sagte dem Blatt: „„Die Personalie ist einer von unzähligen Belegen, dass die AfD nicht auf dem Boden unserer Verfassung steht und eine brandgefährliche Bewegung ist.“

Nina Stahr von den Grünen ist sich indes sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger Malsack-Winkemann bei der Wiederholungswahl nicht in den Bundestag wählen werden. „Alles andere“ wäre schließlich „absolut untragbar. (tpn)

Rubriklistenbild: © Christian Spicker via www.imago-images.de

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