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Spitzenkandidat der AfD
Höcke-Prozess: AfD-Politiker wegen Nazi-Spruch zu Geldstrafe verurteilt
Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Björn Höcke hat wissentlich eine verbotene Parole verwendet. Jetzt steht das Urteil fest.
Update vom 15. Mai, 6.10 Uhr: Das Urteil gegen Höcke kam wenige Monate vor den drei Ost-Wahlen. Dennoch will die AfD laut einem Bericht an ihrem Kurs und ihrem Programm festhalten. Für seine Partei gebe es „überhaupt“ keinen Grund, sich nach „diesen ungerechtfertigten Einstufungen“ zu richten, sagte zum Beispiel AfD-Bundesschriftführer Dennis Hohloch zu tagesschau.de.
Prozess um NS-Parole: AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt
Update vom 14. Mai, 19.13 Uhr: Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen, urteilte das Landgericht Halle am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Update vom 14. Mai, 17.22 Uhr: Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Spruchs hat die Verteidigung vor dem Landgericht in Halle einen Freispruch gefordert. Der Spruch sei eigentlich vergessen gewesen, sagte Verteidiger Ralf Hornemann in seinem Schlussvortrag am Dienstag. Nicht Höcke, sondern die Staatsanwaltschaft habe dafür gesorgt, dass ihn nun zahlreiche Menschen kennen.
Update vom 14. Mai, 15.54 Uhr: Im Höcke-Prozess hat die Staatsanwaltschaft jetzt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Außerdem soll Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte Höcke vorsätzlich. Dass „Alles für Deutschland“ eine SA-Losung war, sei ein „historischer Fakt“, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen mit Blick auf Höcke. Behauptungen Höckes, er habe nicht gewusst, dass es sich um eine SA-Losung handelte, seien „weder glaubhaft, noch nachvollziehbar“, zitierte ihn die AFP.
Der Staatsanwalt sagte, der „augenscheinlich fundierte NS-Sprachschatz des Angeklagten deutet auf Täterwissen hin“. So habe Höcke auch an anderer Stelle NS-Vokabular verwendet, etwa als er den SPD-Politiker Sigmar Gabriel als „Volksverderber“ bezeichnet habe. Es handle sich „um gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen, um vermeintliche Denk- und Sprechverbote anzugreifen“, so Bernzen.
Höcke-Prozess: Noch keine Schlussvorträge gehalten
Update vom 14. Mai, 14.30 Uhr: Im Höcke-Prozess hat die Fortsetzung der Beweisaufnahme heute den kompletten Vormittag eingenommen. Das Gericht befand laut dpa über diverse Beweisanträge, es wurden Videos von Auftritten Höckes gezeigt. Ein Historiker und ehemaliger Gymnasiallehrer wurde auf Antrag der Verteidigung als sachverständiger Zeuge befragt.
Der Historiker erklärte, dass die Parole, wegen derer Verwendung Höcke vor Gericht steht, in der NS-Zeit nicht besonders präsent gewesen sei. Der Mann sagte, er habe mit Götz Kubitschek das „Institut für Staatspolitik“ in Sachsen-Anhalt gegründet. Dieses war später vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden und wurde kürzlich aufgelöst.
Wegen Verwendung einer NS-Parole: Urteil im Fall Höcke erwartet
Erstmeldung: Halle – Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole werden am Dienstag (14. Mai) die Plädoyers und das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem von Verfassungsschützern als Rechtsextremist bezeichneten Höcke vor dem Landgericht Halle das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Er soll vor drei Jahren im sachsen-anhaltischen Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt haben.
Nach Überzeugung der Ankläger wusste der studierte Geschichtslehrer, dass es sich bei der Parole „Alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung der nationalsozialistischen SA handelt. Höcke bestritt dies im Prozess. Der Vorsitzende Richter Stengel ließ bereits durchblicken, dass die Kammer eine Geldstrafe für angemessen hält, sofern sich der Tatvorwurf bestätigen sollte. Höcke ist Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl Anfang September.
Höcke weist Vorwürfe zurück: „Völlig unschuldig“
Der Politiker wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Beim zweiten Prozesstag im April sagte er: „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“. Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung „Alles für Deutschland“ handele, hätte er sie „mit Sicherheit nicht verwendet“, so der 52-Jährige im Verhandlungssaal. Vor Gericht war das Video von der Wahlkampfveranstaltung gezeigt worden. Es war im Internet verbreitet worden. Strittig ist also nicht, ob Höcke die Parole genutzt hat, sondern, ob er um ihre Bedeutung wusste.
Höcke Spitzenkandidat der AfD in Thüringen
Grundsätzlich sieht der Strafrahmen für den angeklagten Fall eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor, so eine Sprecherin des Landgerichts Halle. Falls der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht als Nebenfolge aussprechen, dass dem Angeklagten die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen wird und auch die Amtsfähigkeit. Das scheint aber schon vom Tisch, denn das Gericht hatte bei der Verhandlung am 23. April deutlich gemacht, dass der AfD-Politiker nicht mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen hat, sondern voraussichtlich höchstens mit einer Geldstrafe.
Der AfD-Politiker will bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden von den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des OVG in Münster vom Montag zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte ein Urteil aus der Vorinstanz.
Weitere Vorwürfe gegen Höcke
Es wird erwartet, dass Höcke wegen weiterer Vorwürfe erneut vor Gericht erscheinen muss. Er soll den Nazi-Spruch im Dezember des vergangenen Jahres bei einer Veranstaltung in Gera erneut verwendet haben. In einer Rede während eines Stammtisches soll Höcke den ersten Teil „Alles für“ selbst gesagt und das Publikum durch Gesten dazu gebracht haben, „Deutschland“ zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen bereits Thema in den Medien.
Der in Nordrhein-Westfalen geborene Politiker wird sich auch wegen weiterer Anschuldigungen vor Gericht verantworten müssen: Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen - Termine für die Verhandlung gab es dort bis zuletzt noch nicht. (skr/afp/dpa)