Verfahren steht noch aus
Höcke wegen NS-Vokabular angeklagt - SA-Spruch auf offener Bühne hat Nachspiel
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wird wegen der Nutzung von NS-Sprache angeklagt. Er soll einen verbotenen NSDAP-Wahlspruch öffentlich verwendet haben.
Halle – Die Staatsanwaltschaft Halle hat Anklage gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke wegen der Verwendung von NS-Vokabular erhoben. Ihm wird das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt, wie die Behörde am Montag (5. Juni) mitteilte. Die Anklage wurde den Angaben zufolge schon am 16. Mai am Landgericht Halle erhoben.
Thüringer AfD-Chef Höcke wegen NS-Vokabular angeklagt
Der AfD-Politiker sei im Ergebnis der Ermittlungen hinreichend verdächtig, in einer öffentlichen Rede den verbotenen Wahlspruch der SA (Sturmabteilung) der NSDAP „Alles für Deutschland!“ verwendet zu haben. Nach Auffassung der Ermittler soll Höcke um die Herkunft dieses Ausdrucks gewusst haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der Nationalsozialisten.
Die Rede hielt Höcke demnach auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei am 29. Mai 2021 in Merseburg vor rund 250 Zuhörern. Sebastian Striegel, Grünen-Chef in Sachsen-Anhalt hatte den AfD-Politiker damals angezeigt. „Die Äußerung erfolgt als Abschluss einer durchorchestrierten Rede durch den Vertreter einer Partei, die in Thüringen Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist“, schrieb er und wies darauf hin, dass Höcke als „Faschist“ bezeichnet darf, weil es eine überprüfbare Tatsache ist.
AfD: Höcke bestreitet strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung
Laut Staatsanwaltschaft stellte Höcke, dem auch Volksverhetzung vorgeworfen wird, über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede. Die Staatsanwaltschaft Halle wies darauf hin, dass ein hinreichender Tatverdacht keine Vorverurteilung bedeute und die Unschuldsvermutung gelte.
Der Thüringer Justizausschuss hatte erst im April Höckes Immunität in diesem Fall erneut aufgehoben und damit den Weg für eine Anklageerhebung freigemacht. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. (bohy/dpa)
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