Landesparteitag in Thüringen
Höcke soll AfD-Spitzenkandidat im Thüringer Wahlkampf werden
Die AfD Thüringen benennt den Kandidaten für die Landtagswahl. Im Vorfeld war einem ARD-Team der Zugang zur Versammlung versagt worden.
Erfurt – Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke soll am Freitag (17. November) bei einer Landeswahlversammlung (geplanter Beginn: 18.00 Uhr) zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2024 gewählt werden. Der 51-Jährige hatte bereits vor einem Jahr angekündigt, seinen Landesverband erneut in den Wahlkampf führen zu wollen. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Vor der Landeswahlversammlung in Pfiffelbach (Kreis Weimarer Land) soll bei einem Parteitag unter anderem das Schiedsgericht gewählt werden.
Im Freistaat ist die Landtagswahl für den 1. September 2024 geplant. Bei der vergangenen Wahl 2019 war die Linke von Ministerpräsident Bodo Ramelow stärkste Kraft geworden, die AfD landete auf Platz zwei. In jüngsten Umfragen lag nun meist die AfD vorn – mit Werten von 32 bis 34 Prozent.
Keine Koalitionsaussichten für die AfD
Höcke hatte immer wieder den Anspruch untermauert, mit seiner Partei Teil einer Regierung zu werden. Allerdings hat die Thüringer AfD keine Koalitionsaussichten - keine andere im Landtag vertretene Partei würde mit ihr eine Regierung schmieden. CDU und FDP akzeptieren aber AfD-Stimmen, um damit eigene Gesetze zu beschließen.
Anfang des Monats hatte der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt bekannt gegeben, den dortigen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch eingestuft zu haben. In Thüringen hatte der Landesverfassungsschutz die AfD mit ihrem umstrittenen Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke schon im März 2021 ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als Ganzes eine Stufe darunter eingestuft, nämlich als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
ARD-Magazin darf von Parteitag berichten
Eine Niederlage musste die AfD Thüringen im Vorfeld des Parteitages einstecken. Sie muss nach einem vorläufigen Gerichtsbeschluss dem ARD-Monitor-Magazin doch Zutritt zu ihrem Landesparteitag gewähren. Das Landgericht Erfurt teilte am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass dem Antrag des öffentlich-rechtlichen Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben worden sei. Zugleich hieß es von einem Gerichtssprecher, dass die Gegenseite eine mündliche Verhandlung in der Sache gefordert habe. Wie der Fall bei Gericht weitergeht und ob es zu einer Verhandlung kommt, blieb zunächst offen.
Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass dem Team von Monitor von der Partei anders als im Fall anderer Medien die Zulassung für eine Berichterstattung verweigert wurde. Der WDR hatte betont, es sei höchst bedenklich, dass „eine im Parlament vertretene Partei Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu einem Parteitag verwehrt, weil sie mit der Berichterstattung nicht einverstanden ist“.
Zum Gerichtsbeschluss teilte die WDR-Chefredakteurin Politik und Zeitgeschehen, Ellen Ehni, am Donnerstag mit: „Das ist ein Erfolg für die freie Berichterstattung in diesem Land – und für die Demokratie. Das Gericht bestärkt uns in unserem Auftrag.“ Dazu gehöre auch die Berichterstattung über Landesparteitage, bei denen kritische Fragen selbstverständlich möglich sein müssen. (dpa/skr)
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