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Auch Kritik für Scholz-Regierung
„Riecht nach Konkurrentenbeseitigung“: Merz „sehr skeptisch“ zu AfD-Verbotsverfahren
Baustellen hat Bundeskanzler Friedrich Merz genug. Eine davon: ein mögliches Parteiverbot der AfD. Merz ist jedoch skeptisch – und kritisiert Teile der Einstufung.
Bundeskanzler Merz äußert sich zu möglichem AfD-Verbot: „Sehr skeptisch“
Bundeskanzler Friedrich Merz sieht die Rufe nach einem AfD-Verbotsverfahren nach eigenen Worten „sehr skeptisch“. „‚Aggressiv kämpferisch‘ gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu arbeiten, das muss nachgewiesen werden. Und die Nachweispflicht liegt ausschließlich beim Staat“, sagte der CDU-Vorsitzende der Wochenzeitung Die Zeit. „Und ich habe mich innerlich immer dagegen gewehrt, aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben. Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.“
Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis.
Merz kritisiert Scholz-Regierung wegen AfD-Berichtes: „Ich bin nicht glücklich“
Neben der Skepsis bezüglich eines AfD-Verbotes äußerte Bundeskanzler Merz gegenüber der Zeit auch deutliche Kritik am Umgang der Vorgängerregierung mit dem Verfassungsschutzbericht zur AfD. „Ich bin nicht glücklich mit dem Ablauf dieses Verfahrens“, sagte er. „Da wird von der alten Regierung ohne sachliche Prüfung ein Bericht vorgestellt, der gleichzeitig als Verschlusssache eingestuft ist. Die AfD klagt dagegen. Ich kenne den Inhalt dieses Berichtes nicht, ich will ihn ehrlich gesagt auch nicht kennenlernen, bevor nicht das Bundesinnenministerium daraus eine Bewertung abgeleitet hat.“ Bis das erfolgt sei, werden nach seiner Einschätzung Wochen und Monate vergehen.
Wie läuft ein Parteiverbotsverfahren ab?
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.
Erweist sich der Antrag im Hauptverfahren als begründet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die politische Partei verfassungswidrig ist, erklärt die Auflösung der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen. Hierzu und zu jeder anderen Entscheidung, die für die Partei nachteilig ist, bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Das Bundesverfassungsgericht kann zudem die Einziehung des Vermögens der Partei aussprechen.
Einstufung der AfD schon schlagendes Argument oder nur „notwendige Grundlage“?
Grundlage eines möglichen Verbotes der AfD wären die Bestrebungen der Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Landes. Dieser Verdacht habe sich, so das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Bekanntgabe der Einstufung, bestätigt: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“ Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Ein konkretes Beispiel nennt Verfassungsrechtler Ulrich Battis im Gespräch mit BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA: „Wenn Alice Weidel etwa von ‚Passdeutschen‘ spricht, dann spricht sie – hart formuliert – Menschen mit Migrationshintergrund die Menschenwürde ab. Das ist eine ganz harte Sache“, so Butis. Sollte die Einstufung der AfD Bestand haben, sei das eine „notwendige Grundlage“ für einen Verbotsantrag – aber „keine ausreichende“.
Auch Politikwissenschaftler Oliver Lembcke sieht im IPPEN.MEDIA-Gespräch die Möglichkeit, dass die Einstufung nur ein erster Schritt sei – und noch nicht das Hauptargument. Die dadurch gesenkten Hürden bei einer möglichen nachrichtendienstlichen Überwachung der Partei könnten nämlich für mehr Futter sorgen: „Es ist sehr wohl denkbar, dass auf diese Weise Material zusammengetragen werden kann, mit dem die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags erhöht werden.“ (stma/dpa)