Nach Verfassungsschutz-Entscheidung
AfD-Verbot gefordert: Politik ist uneins über den richtigen Umgang
Die Rufe nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD werden immer lauter. Doch ein Verfassungsrechtler warnt vor einer bestimmten Gefahr.
Update, 16.45 Uhr: Im Rahmen von bundesweiten Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und für ein AfD-Verbot sind am Sonntag deutschlandweit tausende Menschen auf den Straßen. In mehreren bayerischen Städten haben etwa 3.000 Menschen demonstriert. In München kamen zu der größten Demo im Freistaat laut Polizei etwa 2.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
In Berlin hatten die Veranstalter der zentralen Kundgebung 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angekündigt. Die Polizei meldete zu Beginn um 16 Uhr rund 800 Menschen – ein Reporter des rbb schätzte rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Auch in Baden-Württemberg haben Menschen gegen Rechtsextremismus und für ein AfD-Verbot demonstriert. In der Universitätsstadt Freiburg gingen mehrere Hundert Menschen auf die Straße, wie die Polizei auf Anfrage berichtete. Aus anderen Kommunen waren zunächst keine Teilnehmerzahlen zu erfahren.
Demonstrationen für ein AfD-Verbot – und die Politik streitet über den richtigen Umgang
Erstmeldung: Berlin – Der Bundesverfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ zwar vorerst ausgesetzt. Trotzdem rufen mehrere Organisationen am Sonntag (11. Mai) dazu auf, um auf Grundlage der Entscheidung der Kölner Verfassungsschutzbehörde für ein Verbot der Partei zu demonstrieren. So haben das Netzwerk „Zusammen gegen Rechts“ und die Initiative „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt“ zu einem bundesweiten Aktionstag aufgerufen.
In mehr als 60 deutschen Städten sollen zu diesem Zweck Demonstrationen stattfinden. Die Organisationen fordern unter dem Motto „AfD-Verbot Jetzt“ die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD dazu auf, „einen offiziellen Antrag auf Prüfung eines AfD-Verbots“ zu stellen, wie es auf der entsprechenden Webseite heißt. Zudem fordert das Aktionsbündnis, die Partei „von der staatlichen Parteienfinanzierung“ auszuschließen und einen konsequenteren Schutz der freiheitlichen Demokratie.
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AfD-Verbot „sehr schwierig“ – Umgang mit Rechtsextremismus spaltet auch die Politik
In der Politik ist man dagegen geteilter Meinung, wie man mit der (Stand jetzt) vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführten AfD umgehen solle. „Alle namhaften Rechtsexperten sagen, dass ein solches Verfahren nach jetziger Sachlage sehr schwierig sein würde und der Ausgang ungewiss“, sagte dazu CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gegenüber der Welt am Sonntag. Zudem werde ein Verbotsverfahren massiv Zeit in Anspruch nehmen und es der AfD ermöglichen, ihre „Opferrolle“ voll auszuspielen, so Linnemann.
Zudem sei dies noch „lange keine Antwort für ihre zehn Millionen in Teilen frustrierten Wähler“, so der CDU-Politiker weiter. Denn Frustration könne man nicht verbieten, erklärte er in der Welt. Ähnliche Bedenken äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegenüber der ARD. Der pochte vergangene Woche darauf, dass man das entsprechende Gutachten des Verfassungsschutzes zunächst auswerten müsse. Merz plädierte zudem dafür, dass die von ihm geführte Bundesregierung die Ursachen für den Erfolg der AfD bekämpfen müsse.
| AfD | |
|---|---|
| Gegründet: | 6. Februar 2013 |
| Parteivorsitzende: | Alice Weidel und Tino Chrupalla |
| Mitgliederzahl: | 53.000 (Parteiangaben) |
Auch CSU-Chef Markus Söder erklärte der Bild am Sonntag, dass er ein Verbotsverfahren „für den falschen Weg“ halte. Die Forderung nach einem Parteiverbot gegen die AfD halte er für eine „übertriebene Reaktion“. Zudem warnte Söder davor, dass sich eine neue rechte Partei gründen könne. „Man kann jetzt nicht dieses Spiel betreiben, alle drei Jahre eine Partei zu verbieten.“ Die Idee von CDU-Politiker Karl-Theodor zu Guttenberg, die Union könne bereits 2029 mit der AfD koalieren, wies Söder allerdings zurück.
Grüne und Linke fordern AfD-Verbot und fordern Union zum Handeln auf
„Wer sich wie Carsten Linnemann darauf ausruht, zu sagen, Protest oder Frustration könne man nicht verbieten, negiert die Gefahren, die von der AfD ausgehen, und verharmlost eine Partei, die unsere Verfassung angreift“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie fordert eine umgehende Prüfung der Partei unter den Co-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla, sowie die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Die Union müsse sich den Gefahren, die durch die AfD entstehen, stellen und sich „klar positionieren“.
Auch die Partei Die Linke forderte nach der Hochstufung der AfD umgehend dazu auf, gegen die Partei vorzugehen. „Allen muss klar sein: Eine Demokratie überlebt eine Machtbeteiligung von Rechtsextremen wie der AfD nicht“, sagte Fraktionschefin Heidi Reichinnek nach der Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes. Es dürfe nicht akzeptiert werden, „dass eine gesichert rechtsextremistische Partei unsere Demokratie von innen bekämpft und zerstört“.
In der Regierungspartei SPD ist man ebenfalls anderer Meinung als der Koalitionspartner. Fraktionschef Matthias Miersch erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass er ein Verbot der AfD für eine ganz klare Option halte. Jedoch müsse man das entsprechende Gerichtsverfahren abwarten. Vizekanzler und SPD-Finanzminister Lars Klingbeil sagte auf dem NRW-Landesparteitag, dass ein Verbotsverfahren schnell geprüft werden müsse. „Wenn unsere Verfassung bedroht ist, dann muss alles, dann müssen alle Mittel auf den Tisch, die unsere Demokratie schützen.“
Verfassungsrechtler warnt vor Scheitern bei AfD-Verbot
Der Verfassungsrechtler Christian Waldhoff erklärte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR), dass ein Verbot auf Grundlage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ zunächst nicht für ein Verbot ausreichen würde. „Für ein Parteiverbot muss eine extremistische Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv vorgehen“, so Waldhoff. Dies müsse in einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nachgewiesen werden.
Mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren sieht Waldhoff, der als Prozessbevollmächtigter am Verbotsverfahren gegen die extrem rechte NPD (heute „Die Heimat“) beteiligt war, eine wesentliche Gefahr. „Wenn ein AfD-Verbot scheiterte, könnte das nur daran liegen, dass die Verfassungsfeindlichkeit nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte“, so der Jurist. Und dies sei wegen der massiven Wahl- und Umfrageerfolge der Partei deutlich schlimmer, als bei dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die AfD. (nhi)
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