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Gesichert rechtsextremistische Bestrebung
Das AfD-Gutachten: Was der Verfassungsschutz feststellt
Einige Abschnitte des AfD-Gutachtens sind öffentlich geworden. Der Report zeigt auf, wie die Partei systematisch Hass verbreitet.
Berlin – Die AfD wird seit vergangener Woche offiziell vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Grundlage dieser Neubewertung ist ein umfassendes Gutachten – rund 1100 Seiten stark, bislang unter Verschluss. Das Magazin Spiegel konnte exklusiv einen Einblick in das umfassende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) nehmen.
In der Untersuchung wurden belastende Äußerungen von insgesamt 353 AfD-Mitgliedern gesammelt, die sich über alle Ebenen der Partei hinweg erstrecken – von der Kreisebene bis hin zur Spitze der Parteiführung, schreibt der Spiegel.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Am Mittwoch (7. Mai) wurde ebenfalls erstmal ein Teil des Gutachtens öffentlich zugänglich gemacht. Die Onlineplattform Frag den Staat veröffentlichte einen 17-seitigen Auszug. Dieser enthält Zitate, Aussagen und Veröffentlichungen, die nachweisen sollen, dass sich die AfD zunehmend gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt. Im Fokus stehen dabei auch Social-Media-Beiträge von Parteimitgliedern. Alle Aussagen werden in vier zentrale Kategorien eingeordnet:
ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen
Fremdenfeindlichkeit
Islamfeindlichkeit
Demokratieprinzip
Alice Weidel und die „kulturfremden Leute“ - AfD Gutachten zitiert die Parteivorsitzende
Mehrfach taucht die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel im Dossier auf. Besonders hervorgehoben wird ein Interview, das sie im Juli 2023 dem verschwörungsideologischen Kanal COMPACT TV gab.
Im Gespräch äußerte sie sich zu den Unruhen in Frankreich und stellte einen Zusammenhang zwischen Migration und Gewalt her: „Natürlich ist das bei uns möglich, weil dadurch die Parallelgesellschaften gefördert wurden, wenn sie einfach zu... einen zu großen Influx haben von Menschen aus einem kulturfremden Kontext, aus gewaltbereiten Kulturen, so Messerkriminalität zum Beispiel.“
Die Aussage ordnet der Verfassungsschutz der Kategorie „ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen“ zu – also einer Denkweise, die davon ausgeht, dass bestimmte Menschengruppen aufgrund ihrer Herkunft oder Kultur gefährlicher oder problematischer seien als andere.
Ein weiteres Weidel-Interview aus dem Jahr 2023 wird in der Kategorie „Islamfeindllich“ aufgeführt. Darin äußerte sich Weidel zu Migration nach Deutschland und erklärte: Deutschland habe sich mit dem Zustrom von „kulturfremden Leuten“ ein „massives gesellschaftspolitisches Problem“ geschaffen, „was entgegen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist.“
AfD-Gutachen: Radikale Rhetorik auf Social Media- X und Facebook-Beiträge untersucht
Auch Social-Media-Beiträge des AfD-Bundesverbands spielen eine zentrale Rolle im Dossier.
So schrieb die Partei im September 2024 auf X (ehemals Twitter) von einem migrationsbedingten: „Höllensommer“, den wir derzeit in Deutschland erleben, [der] hat nichts mit dem Klima zu tun. Freibäder sind zu Angsträumen geworden, Messerattacken an der Tagesordnung, während die etablierten Parteien wegschauen.“Unter dem Beitrag wurde ein Bild gepostet: Ein nicht-weißer Männerarm mit einem blutverschmierten Messer.
In einer Reihe von Facebook-Posts hat der AfD-Bundesverband wiederholt eine Rhetorik verbreitet, die auf Angst und Misstrauen gegenüber Migranten abzielt. Aufgeführt werden mehrere Facebook-Posts die von sogenannter „Messer-Migration“ sprechen.
Beispielsweise sprach der AfD-Bundesverband in einem Facebook-Post vom 7. März 2023 von „Messermigration“ in Zusammenhang mit der CDU. Wörtlich hieß es dort: „ [...]. Täglich kommt es zu Gewalttaten, täglich werden Menschen zu Opfern. [...] Heute streiten sie es ab: Die CDU hat die Messermigration erfunden!“
Was folgt aus dem AfD-Gutachten? - Politische Konsequenzen offen: Merz will auswerten
Die Veröffentlichung des Auszugs hat politische Sprengkraft und die Auswirkungen der Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz sind noch nicht vollständig abzusehen. Zukünftig könnte die Behörde mit allen verfügbaren Geheimdienstmitteln gegen die Partei und ihre Mitglieder vorgehen, was auch eine mögliche Überwachung ihres direkten Umfelds einschließen würde.
Eine Folge aus dem Urteil ist bereits das Austreten des AfD-Bundestagsabgeordneten Sieghard Knodel aus der Partei und der Bundestagsfraktion. Ein Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion bestätigte dies gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sieghard Knodel erklärte demnach, dass er angesichts der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gezwungen sei, sowohl sein privates als auch sein berufliches Umfeld zu schützen.