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540 Millionen Pfund
Britisches Parlament beschließt Abschiebungen nach Ruanda – Sunak: „Ohne Wenn und Aber“
Großbritannien hat ein Gesetz verabschiedet, das Abschiebungen nach Ruanda ermöglicht. Auch in Deutschland wird über das Modell beraten.
London – Lange wurde über den umstrittenen Asylpakt mit Ruanda diskutiert – nun ist London dem Vorhaben, Migrantinnen und Migranten nach Ruanda abzuschieben, einen Schritt näher gekommen. In der Nacht auf Dienstag (23. April) stimmte das Oberhaus einem Gesetz zu, das Ruanda zu einem sicheren Drittstaat erklärt. Damit sollen auch gerichtliche Beschlüsse umgangen werden, die die Abschiebungen als rechtswidrig erklärt hatten. Derweil prüft die Bundesregierung ein solches Modell.
Großbritanniens Ruanda-Deal möglich – Asylantrag im Drittstaat
Das Oberhaus in London (House of Lords) hat dem umstrittenen Gesetz ohne weitere Änderungen zugestimmt. Zuvor wurde der Entwurf wiederholt mit Änderungen an das Unterhaus zurückgeschickt. Damit können irregulär eingereiste Geflüchtete ohne Prüfung ihres Asylantrages aus Großbritannien und ungeachtet ihrer Herkunft in das ostafrikanische Land abgeschoben werden.
Der Asylpakt mit Ruanda sieht vor, dass die Migrantinnen und Migranten in Großbritannien keine Gelegenheit mehr zum Antrag auf Asyl erhalten sollen. Stattdessen soll dieser in Ruanda beantragt. Eine Rückkehr nach Großbritannien ist nicht vorgesehen. Der Plan der Tories wurde das erste Mal vor zwei Jahren von dem damaligen Premierminister Boris Johnson vorgeschlagen. Die Regelung soll Menschen vor der gefährlichen Überfahrt in kleinen Booten über den Ärmelkanal abschrecken. Gegner bezweifeln jedoch, dass das Gesetz Migrantinnen und Migranten davon abhalten wird.
Ruanda-Deal in der Kritik: Zwei Millionen Pfund pro Geflüchteten
Kritisiert wird auch, dass Großbritannien Hunderte Millionen Pfund an Ruanda zahlt, aber vermutlich nur ein Bruchteil der irregulär eingereisten Menschen abgeschoben wird. Eine Aufsichtsbehörde für öffentliche Aufgaben in Großbritannien schätzt, dass es das Land 540 Millionen Pfund (knapp 626 Millionen Euro) kosten wird, die ersten 300 Migrantinnen und Migranten abzuschieben. Das wären fast zwei Millionen Pfund pro Person.
Premierminister Rishi Sunak kündigte an, einstweilige Verfügungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen den Asylpakt mit Ruanda zu ignorieren. Zugleich betonte er am Montag, sein Vorgehen stehe nicht im Konflikt mit internationalem Recht. Sunak kündigte den ersten Abschiebe-Flug in zehn bis zwölf Wochen an. Für die Abschiebungen seien kommerzielle Charterflüge gebucht worden. Zudem seien Hunderte Sachbearbeiter und Richter auserkoren, um mögliche Klagen zu bearbeiten. Er betonte: „Ohne Wenn und Aber. Diese Flüge werden nach Ruanda abheben.“
Großbritannien will nach Ruanda abschieben – Bundesregierung prüft Drittstaatenmodell
Der einzige Flug, der bisher nach Ruanda abheben sollte, wurde per einstweiliger Verfügung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in letzter Minute gestoppt. Später erklärte das oberste Gericht in Großbritannien den Asylpakt für rechtswidrig. Mit dem Ruanda-Gesetz soll dieses Urteil nun ausgehebelt werden. Besonders Menschenrechtsorganisationen zeigen sich über die Pläne der Tories besorgt.
Drehtür Downing Street: Großbritannien lässt Tory-Chaos hinter sich
In Deutschland wird über die Drittstaatenlösung beraten. Derzeit ist das Bundesinnenministerium mit Juristinnen und Juristen sowie Expertinnen und Experten in Gesprächen und prüft, ob solche Verfahren außerhalb der EU rechtlich und praktisch möglich wären. Bei dem nächsten Bund-Länder-Gespräch zur Flüchtlingspolitik am 20. Juni will die Bundesregierung die Ergebnisse der Beratungen vorstellen.
Union fordert Asylverfahren außerhalb Europas – EU macht Weg frei
Forderungen nach Asylverfahren außerhalb der EU kommen vor allem von der Union. In einem Entwurf für das neue CDU-Grundsatzprogramm wurde das Drittstaaten-Modell aufgenommen. Darin heißt es, dass jeder Mensch, der in Europa Asyl beantragt, in einen sicheren Drittstaat überführt wird und dort ein Verfahren durchläuft.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte in einem Gespräch mit der F.A.Zim November, dass Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb Europas möglich werden sollen, „wenn sie der Genfer Flüchtlingskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechen.“ Auch der jüngst von der EU verabschiedete Asylpakt sieht Abschiebungen in sichere Drittstaaten vor. (vk/dpa)