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Verfahren in Großbritannien

Brisantes Urteil auch für deutschen Migrations-Streit: Abschiebung nach Ruanda rechtswidrig

Großbritannien will die Schutzpflicht für Asylsuchende nach Ruanda auslagern. Der Plan ist umstritten. Nun hat das Oberste Gericht eine Entscheidung getroffen.

Update vom 15. November, 11.50 Uhr: Die britische Regierung ist vor Gericht mit ihrem international umstrittenen Plan gescheitert, Asylsuchende ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nach Ruanda abzuschieben. Das Oberste Gericht in London nannte das Vorhaben von Premierminister Rishi Sunak rechtswidrig und bestätigte eine Entscheidung des Berufungsgerichts vom Juni. Es bestehe die Gefahr, dass Asylbewerber in dem ostafrikanischen Land kein faires Verfahren erhielten, betonte der Supreme Court. Das Gericht berief sich unter anderem auf Erfahrungsberichte des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR.

Update vom 15. November, 11.18 Uhr: Die von der konservativen Regierung in Großbritannien geplante Abschiebung von illegal eingereisten Asylsuchenden nach Ruanda ist nicht rechtmäßig. Das hat der Oberste Gerichtshof in London entschieden. Der Vorsitzende Richter Lord Reed erklärte, es gebe gute Gründe für die Annahme, dass Asylbewerber, die nach Ruanda gehen, dort gefährdet seien. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil des Court of Appeal vom Juni, dass Ruanda nicht als sicheres Drittland einzustufen ist, deshalb einstimmig bestätigt.

Bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz in Deutschland waren ebenfalls Rufe nach Asylverfahren in Drittländern aufgekommen. Der Londoner Richterspruch könnte nun einen Dämpfer für diese Bestrebungen darstellen.

Asylverfahren in Ruanda? Supreme Court in Großbritannien fällt Urteil

Die Regierung in Großbritannien will mit dem Ruanda-Plan Menschen von der irregulären Einreise in kleinen Booten über den Ärmelkanal abschrecken.

Erstmeldung vom 15. November: London – Das Versprechen stammt noch aus der Zeit des Brexits: Weniger Flüchtlinge sollen nach Großbritannien kommen, hieß es damals. Um das zu bewerkstelligen, hat die konservative Regierung einen simplen Plan ausgeheckt: Illegal eingereiste Asylsuchende sollen künftig in das 6.600 Kilometer entfernte, ostafrikanische Ruanda abgeschoben werden. Ob das aber überhaupt mit dem geltenden Recht vereinbar ist, soll heute das oberste britische Gericht, der Supreme Court in London, entscheiden. Mit der Urteilsverkündung wird um 11.00 Uhr (MEZ) gerechnet.

Das Urteil ist Höhepunkt eines zähen Rechtsstreits. Das Berufungsgericht (Court of Appeal) hatte im Juni geurteilt, dass Ruanda nicht als sicheres Drittland einzustufen ist und ein Asylverfahren dort nicht ausreichend vor einer Abschiebung an das Herkunftsland schützt. Es kippte damit eine erstinstanzliche Entscheidung des High Courts, der den Plan für rechtskonform erklärt hatte. Dagegen geklagt hatten Asylsuchende aus Syrien, dem Irak, dem Iran, Vietnam, Sudan und Albanien. Die Regierung von Premierminister Rishi Sunak ging daraufhin in Berufung.

Oberster Gerichtshof in Großbritannien urteilt über Asyl-Planungen mit Ruanda

Unter dem früheren Premierminister Boris Johnson hatte Großbritannien ein Abkommen mit Ruanda geschlossen, um Asylsuchende dorthin auszufliegen. Dies soll Menschen davon abschrecken, die Überfahrt in kleinen Booten über den Ärmelkanal nach Großbritannien zu unternehmen. Im Jahr 2022 waren mehr als 45.000 Menschen auf diesem Weg ins Vereinigte Königreich gekommen. Zwar ist die Zahl in diesem Jahr mit bislang etwa 27.000 niedriger als im Vorjahresvergleich, doch das Versprechen der Regierung, die Boote zu stoppen, gilt noch nicht als eingelöst.

Dem Plan zufolge sollen irreguläre Migrantinnen und Migranten ohne Prüfung eines Asylantrags direkt nach Ruanda abgeschoben werden und stattdessen dort um Schutz suchen. Das war im In- und Ausland auf heftige Kritik gestoßen. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen hatte das Vorgehen als Bruch internationalen Rechts verurteilt. Englands Bischöfe sprachen von einer „Schande für Großbritannien“. Zudem gibt es Zweifel daran, ob der erhoffte Abschreckungseffekt tatsächlich eintreten würde.

Ruanda-Plan Großbritanniens wird auch in Deutschland verfolgt

Das Vorgehen Großbritanniens wird auch in Deutschland verfolgt. Im Ringen um den Umgang mit den vielen Menschen, die vor allem über das Mittelmeer in die EU und schließlich nach Deutschland kommen, hatte es Forderungen nach der Auslagerung von Asylverfahren in Drittländer gegeben. Die Bundesregierung bekräftigte zuletzt, Asylverfahren außerhalb Europas prüfen zu wollen. Der Bund-Länder-Beschluss geht hier nicht ins Detail. Die SPD-Ministerpräsidenten machten aber deutlich, dass sie sich allenfalls vorstellen können, dass Asylgesuche noch vor der Einreise geprüft werden.

Der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), hatte im Gespräch mit dem Münchner Merkur deutlich gemacht, dass der Ruanda-Plan in Deutschland nicht funktionieren werde:Die Briten verfolgen damit den Ansatz, alle, die irregulär eingereist sind, nach Ruanda zu bringen. Das wird, so glaube ich, in dieser Form mit dem europäischen Recht nicht vereinbar sein.“ (cs/dpa/AFP)

Rubriklistenbild: © Gareth Fuller/PA Wire/dpa/Archiv

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