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Update vom 16. August, 13.20 Uhr: Laut Gesetzentwurf ist Erwachsenen der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Anbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen oder Genossenschaften erlaubt. Sogenannte Cannabis-Clubs sollen dabei eine große Rolle spielen. Werbung und Sponsoring voll verboten werden.
Update vom 16. August, 13.13 Uhr: Das Cannabis-Gesetz kann nicht vom Bundesrat gestoppt werden, betont Lauterbach. Die Länder hätten wenig Möglichkeiten, einzuschreiten oder entscheidende Punkte im Gesetz anders umzusetzen.
Update vom 16. August, 13.11 Uhr: Lauterbach glaubt, dass die Präventionskampagne zur Aufklärung über gesundheitliche Risiken von Cannabis gerade in Verbindung mit der Teillegalisierung wirken wird. So erreiche man deutlich mehr Leute, sagte der Gesundheitsminister.
Lauterbach lobt Teillegalisierung von Cannabis als „Wendepunkt“
Update vom 16. August, 13.08 Uhr: Auch aus gesundheitspolitischer Perspektive sei Karl Lauterbach, trotz Kritik aus diesem Bereich, vom Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis überzeugt. Der Konsum steige trotz der derzeit noch geltenden Gesetzeslage, sagte er bei einer Pressekonferenz. Eine Legalisierung solle Konsumenten vor dem Schwarzmarkt schützen. Eine kontrollierte Abgabe würde die Gesundheitsgefährdung reduzieren.
Update vom 16. August, 12.40 Uhr: Karl Lauterbach hat den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Teillegalisierung von Cannabis als „Wendepunkt einer leider gescheiterten Cannabisdrogenpolitik“ bezeichnet. „Niemand darf das Gesetz missverstehen. Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch laut einer gemeinsamen Mitteilung seines Ministeriums und des Bundesagrarministeriums.
Update vom 16. August, 12.05 Uhr: Das Bundeskabinett hat nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch einem Gesetzentwurf zugestimmt, der eine Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums vorsieht. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll.
Cannabis-Teillegalisierung: Worauf sich das Kabinett heute geeinigt hat
Besitz: Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum ist Personen ab 18 Jahren künftig erlaubt
Anbau: Der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum ist möglich. Der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in sogenannten Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften wird erlaubt. Diese dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. -
Abgabe von Cannabis: Diese Vereinigungen dürfen an ihre Mitglieder maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgeben. Die Cannabis-Weitergabe an Personen zwischen 18 und 21 Jahren wird auf 30 Gramm pro Monat begrenzt.
Schutzzonen: Im Umkreis von 200 Meter etwa um Schulen, Kindertagesstätten und den Anbauvereinigungen soll der Cannabis-Konsum untersagt sein.
Prävention: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung richtet eine digitale Plattform ein, auf der über Suchtgefahren informiert werden soll. Im Bundesetat 2024 sind für Prävention sechs Millionen Euro vorgesehen, in den Folgejahren je zwei Millionen Euro.
Obergrenze für Autofahrer: Verkehrsminister Volker Wissing will noch eine Obergrenze für den erlaubten Cannabis-Konsum beim Autofahren festlegen.
Evaluierung: Die Auswirkungen des Gesetzes werden nach vier Jahren ausgewertet. Dies soll Grundlage für die Entscheidung sein, ob es eine weitergehende Legalisierung geben soll. Die Ampel wollte eigentlich weiter gehen, aber nach Einwänden der EU-Kommission entschied man sich für ein zweigeteiltes Verfahren.
Medizinisch genutztes Cannabis: In der Medizin ist der Einsatz von Cannabis bereits teilweise erlaubt, wenn auch stark reglementiert. Es soll einen eigenen Gesetzentwurf für sogenanntes Medizinalcannabis geben. Dieser wird sich nach Aussagen des Gesundheitsministeriums „im Wesentlichen“ an der Praxis nach dem Betäubungsmittelgesetz orientieren.
Werden Gerichte entlastet? Laut Gesetzentwurf betragen die Einsparungen bei den Gerichten „voraussichtlich“ rund 225 Millionen Euro pro Jahr. Der Richterbund bezweifelt dies und fürchtet eher einen Mehraufwand. Eintragungen im Bundeszentralregister wegen bisheriger geringfügiger Cannabis-Verstöße sollen getilgt werden.
Kabinett will heute Entwurf zur Cannabis-Legalisierung beschließen
Erstmeldung vom 16. August: Berlin – Am heutigen Vormittag (16. August) berät das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung. Im Anschluss wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor die Presse treten, der Termin ist für 12.30 Uhr angesetzt. Der Gesetzentwurf ist 184 Seiten lang. Kern des Vorhabens: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein“, zitiert die Tagesschau aus dem Papier. Es wäre ein deutlicher Kurswechsel in der deutschen Drogenpolitik.
Cannabis-Legalisierung: Das sieht der Gesetzentwurf vor
Doch was sieht der Gesetzentwurf konkret vor? Ab dem Alter von 18 Jahren sollen Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei sein. Der Bezug soll über sogenannte Cannabis-Clubs ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sollen zudem bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Mit der Teilliberalisierung soll insbesondere Gesundheitsgefahren durch den Bezug der Droge auf dem Schwarzmarkt entgegengewirkt werden. Lauterbach plant gleichzeitig, die Aufklärung und Prävention vor allem mit Blick auf junge Menschen zu verstärken.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Die ursprünglichen Pläne, mit denen die heutige Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor zwei Jahren teils Wahlkampf gemacht hatten, wurden aber deutlich zurückgefahren. „2023 Bubatz (Joint, Anm. d. Red.) legal“, hatte Christian Lindner von der FDP vor einem Jahr angekündigt. Die drogenpolitischen Sprecher von Grünen und FDP gaben offen zu, dass sie sich mehr erhofft hätten. Der wichtigste Schritt sei, dass Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen werde, sagt Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) der Tagesschau. Die neuen Strafvorschriften dürften nicht zu restriktiv sein. Dass zudem der Konsum in Cannabis-Clubs verboten sein soll, sieht sie kritisch. Kristine Lütke (FDP) sagte der Tagesschau, dass Lauterbach nahe an einem Verbot bleibe. Sie befürchte zu komplizierte Auflagen für die sogenannten Cannabis-Clubs. Obergrenzen für den Besitz lehnt sie mit Verweis auf nicht existierende Regeln für Alkohol ab.
„Kompletter Kontrollverlust“: CDU gegen Cannabis-Legalisierung
Lautstarke Kritik kommt vor allem von der Union. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte Lauterbach auf, die geplante Teillegalisierung gänzlich zu kippen. Er dürfe die Kritik von Ärzten, Richterbund und der Gewerkschaft der Polizei nicht ignorieren. Der sächsische Innenminister Armin Schuster warf der Bundesregierung vor, insbesondere die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. „Die Anzahl der erwachsenen Konsumenten wird sich ebenfalls deutlich erhöhen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Mit diesem Gesetz wird ein kompletter Kontrollverlust verbunden sein.“
NRW-Innenminister Herbert Reul warnte, die Ampel-Koalition werde Polizei und Justiz nicht etwa weniger, sondern stärker belasten. Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt spricht hinsichtlich Cannabis von einer „Einstiegsdroge“, die „oft verharmlost“ werde und insbesondere bei jungen Menschen gesundheitliche Schäden hervorrufen kann.
Teilweise Cannabis-Legalisierung: So soll es nach der Einigung im Kabinett weitergehen
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat Kritik der Opposition zurückgewiesen. „Die repressive Drogenpolitik der vergangenen Jahrzehnte ist gescheitert“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Sie hat den Konsum nicht eingedämmt, sie hat unzählige Menschen in die Kriminalität gedrängt und einen blühenden Schwarzmarkt geschaffen.“ Der Gesetzentwurf des Gesundheitsministers verbinde Realismus mit Prävention. Lauterbach hatte zuvor eine Kampagne über die Risiken von Cannabis angekündigt.
Sobald das Kabinett den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung beschlossen hat, geht dieser in das Parlament. Im Herbst sollen Bundestag und Bundesrat darüber beraten. Lauterbachs Gesundheitsministerium zufolge ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Heißt: Aufhalten können die Länder das Vorhaben wohl nicht. Jedoch ist die Vereinbarkeit der geplanten Cannabis-Legalisierung mit dem EU-Recht fraglich. (lrg/Agenturen)