Zeit für Umsetzung reicht nicht aus
„Rechtswidrige Zustände“: Sogar Ampel-Landesminister wollen Cannabis-Gesetz noch verzögern
Die Ampel hat die Teil-Legalisierung von Cannabis beschlossen. Einige Bundesländer wollen die Umsetzung hinauszögern – sie nennen die Pläne „ignorant“
Berlin – Mehrere Bundesländer wollen das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben – Warnungen gibt es sogar von Ministern der Ampel-Parteien Grüne und SPD. Die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes reiche „nicht annähernd“ aus, „damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Lambach (Grüne) dem digitalen Medienhaus Table.Media.
Allein in Nordrhein-Westfalen müsse „in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind“, erklärte Limbach. Auf diese Problematik habe er früh hingewiesen, sei damit aber von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht gehört worden.
Cannabis-Gesetz der Ampel: Justizministerin in Niedersachsen rügt „Ignoranz“
Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zeigte sich verärgert, die Justiz sei mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert. „Es wird unweigerlich landauf, landab zu rechtswidrigen Zuständen und zu Entschädigungspflichten kommen“, sagte Wahlmann Table.Media.
„Wenn der Bund die Justizbehörden der Länder sehenden Auges in eine solche Situation laufen lässt, zeugt das von einer gehörigen Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Gegebenheiten“, sagte die Ministerin weiter. Das Mindeste, auf das sich die Bundesregierung nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung des Inkrafttretens um sechs Monate.
Im Bundesrat befasst sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf. Dort zeichnet sich dem Bericht zufolge eine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. In den kommenden Tagen werden die Ausschüsse des Bundesrats das Gesetz behandeln, das als Einspruchsgesetz eingestuft ist.
Bisherige Cannabis-Politik laut FDP „gescheitert“
Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus warb indes für die geplante Neuregelung. „Das Gesetz ist Wegbereiter für eine moderne Drogenpolitik, die Konsumentenschutz in den Mittelpunkt stellt und wichtige Regelungen zum Schutz von Kinder- und Jugendlichen enthält“, erklärte sie in Berlin. Die bisherige Drogenpolitik hingegen sei „gescheitert“, fügte sie hinzu.
„Dieser Realität sollten auch die Länder ins Auge sehen und gemeinsam mit uns einen neuen Weg einschlagen“, erklärte Aschenberg-Dugnus mit Blick auf die Beratungen im Bundesrat. Es gehe um „die Schaffung eines legalen Angebots für Erwachsene für einen sicheren Konsum, ohne den Einstieg zu fördern“.
Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch war am 23. vergangenen Freitag vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition beschlossen worden. Dagegen wandten sich vor allem Union und AfD. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von Cannabis von bis zu 25 Gramm sollen künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt, sofern die Rauschmittel vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden. (AFP)
Rubriklistenbild: © Britta Pedersen/dpa
