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Entscheidende Bundesratssitzung

Sogar Lauterbach skeptisch: Cannabis-Gesetz droht diese Woche zu scheitern

Am Freitag entscheidet sich, ob das Cannabis-Gesetz wie geplant zum 1. April in Kraft treten kann – oder womöglich ganz zu scheitern droht.

Am 22. März entscheidet sich, ob das Cannabis-Gesetz in den Vermittlungsausschuss muss. Der Vermittlungsausschuss ist eine Art Streitschlichterorgan des Deutschen Bundestags. In diesem Gremium landen vom Bundestag beschlossene Gesetze, die im mit den Bundesländern besetzten Bundesrat keine Mehrheit finden. Beim Cannabis-Gesetz droht Widerstand.

Entscheidende Cannabis-Sitzung im Bundesrat: Droht der Vermittlungsausschuss?

Mehrere Landesregierungen haben bereits angekündigt, für den Vermittlungsausschuss zu stimmen. Sie lehnen die Teil-Legalisierung grundsätzlich ab und argumentieren unter anderem mit einer Mehrbelastung für die Behörden. Grundsätzlich kann der Bundesrat das Gesetz eigentlich gar nicht stoppen. Denn es handelt sich um ein Einspruchsgesetz, bei dem die Länderkammer nicht zustimmen muss. Die einzige Chance der legalisierungskritischen Länder ist der Vermittlungsausschuss. Dann würde sich die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes um mehrere Monate verzögern.

Die dann nötigen Verhandlungen scheinen schwierig, die Fronten sind verhärtet. „Mein Ziel ist es, dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskommt“, sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Wochenende. Dementsprechend alarmiert ist nun auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Bundestag. Vor einigen Jahren lehnte er eine Legalisierung noch ab – nun zittert er um sein Cannabis-Gesetz.

Lauterbach warnt vor Scheitern des Cannabis-Gesetzes im Bundesrat

Vor der Bundesratssitzung warnte Lauterbach vor einem Scheitern des Cannabis-Gesetzes. „Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft“, schrieb er am Wochenende auf X (früher Twitter). Auch in SPD-regierten Bundesländern wird eine Überlastung der Justiz befürchtet.

Der Gesetzentwurf der Ampel-Bundesregierung sieht vor, dass rechtskräftige und bisher nicht vollständig vollstreckte Strafen für Delikte, die vom 1. April an nicht mehr strafbar sind, erlassen werden. Bis das Cannabisgesetz am 1. April in Kraft tritt, muss die Staatsanwaltschaft also zahlreiche Altfälle überprüfen, die nach dem neuen Recht nicht zu Strafen hätten führen dürfen. 

Lauterbach verteidigte die geplante Amnestie: Durch die Cannabis-Legalisierung fielen „jährlich zehntausende Konsumdelikte“ weg. „Aber Verschieben bringt da nichts, die Arbeit bleibt gleich“, fügte der Gesundheitsminister hinzu. „Die Unionsländer würden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen.“

Cannabis-Gesetz: „Bis zur nächsten Bundestagswahl ist keine Zeit mehr für einen Plan B“

Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses suchen in der Regel nach einem Kompromiss. Gelingt das nicht, kann die Ampel mit ihrer Mehrheit im Bundestag die Bedenken des Bundesrats überstimmen. Doch eine Verzögerung gefährdet offenbar den gesamten Cannabis-Plan der Ampel. „Bis zur nächsten Bundestagswahl ist keine Zeit mehr für einen Plan B“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Andrew Ullmann, dem Handelsblatt. Seine Parteifreundin Kristine Lütke spricht im Interview mit unserer Redaktion über eine Möglichkeit, wie der drohende Vermittlungsausschuss schon zuvor hätte verhindert werden können.

Nach der Bundestagswahl 2025 und einem möglichen Regierungswechsel hin zu CDU/CSU würde das Cannabis-Gesetz ziemlich sicher von der politischen Agenda verschwinden. „Dieses verantwortungslose und gefährliche Gesetz wird eines der allerersten Ampel-Projekte sein, die wir nach einem Regierungswechsel rückgängig machen werden“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, dazu zu IPPEN.MEDIA.

Dementsprechend nervös scheint die Ampel zu sein. Die Chancen für das Gesetz stünden schlecht, wenn es in den Vermittlungsausschuss geschickt würde, mahnte Ullmann. Im Vermittlungsausschuss könne das Vorhaben dann „versauern“. Die Zukunft des Cannabis-Gesetztes entscheidet sich damit wohl am Freitag.

Rubriklistenbild: © M. Popow/Imago

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