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Geldtransfer

Echtzeitüberweisung: So lange dauert es, bis das Geld auf dem Konto ist

Echtzeitüberweisungen sollen in Zukunft laut EU-Beschluss einfacher und schneller werden. Allerdings sollten Sie bei den Zahlungen besonders gut aufpassen.

Dank Online-Banking können Überweisungen heutzutage schneller abgewickelt werden. Eine Standard-Überweisung muss spätestens nach einem Geschäfts­tag auf dem Konto des Empfängers sein. Im besten Fall dauert es also einen Tag, bis das Geld ankommt. Liegt ein Wochenende oder ein Feiertag dazwischen, kann es einige Tage dauern, bis die Überweisung ausgeführt wird. Denn Standard-Überweisungen werden grundsätzlich nur an Bankgeschäftstagen bearbeitet. Je nach Finanzdienstleister endet der Annahmeschluss etwa zwischen 14 und 18 Uhr, erklärt die Sparkasse.

Echtzeitüberweisung beschleunigt die Zahlungen

Anders sieht es bei der Echtzeitüberweisung, auch Instant Payment genannt, aus. Die Bezahlmethode funktioniert genauso wie eine Standard-Überweisung, nur sehr viel schneller. Innerhalb weniger Sekunden werden die Daten geprüft und das Geld auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Maximal 20 Sekunden sollte der Vorgang in Anspruch nehmen, in der Regel geht es noch schneller. Die Echtzeitüberweisung kann rund um die Uhr an jedem Kalendertag, auch an Feiertagen und am Wochenende ausgeführt werden. Die einzigen Voraussetzungen sind, dass die Bank des Empfängers die Echtzeitüberweisung ebenfalls anbieten muss und der Betrag unter 100.000 Euro liegt.

Sofortüberweisungen werden in Echtzeit ausgeführt, dauern also nur wenige Sekunden.

Die Sofortüberweisung ist praktisch und bietet Bankkunden einige Vorteile. So können zum Beispiel Rechnungen kurz vor dem Fälligkeitsdatum noch pünktlich beglichen werden, erklärt die Volksbank. Auch den Online-Einkauf kann eine Sofortüberweisung beschleunigen: Der Händler sieht sofort, dass die Zahlung erfolgt ist und kann die Ware schneller versenden. Weitere Szenarien, für die die Echtzeitüberweisung infrage kommt, sind laut Stiftung Warentest:

  • Bei einem Restaurant­besuch mit Freunden kann einer bezahlen und die anderen über­weisen ihren Anteil in Echt­zeit.
  • Spontane Einkäufe an Sonn­tagen auf Flohmärkten, wenn man kein Bargeld dabei hat.
  • Eine Ferien­wohnung können Sie in dem Moment bezahlen, in dem Ihnen der Schlüssel übergeben wird.
  • Beim Kauf eines Gebraucht­wagens müssen Käufer nicht mehr mit Bargeld kommen. Und auch beim Kauf von Neuwagen können Kunden den Fahr­zeug­brief gleich mitnehmen, wenn sie das Auto vor Ort mit Echt­zeit­über­weisung bezahlen.

Für eine Echtzeitüberweisung haben die Banken bisher Gebühren gefordert. Bei der Berliner Sparkasse sind es je nach Konto zwischen 25 und 65 Cent, bei der Neobank N26 kostet ein Instant Payment 99 Cent, bei der Comdirect Bank wird pro Überweisung ein Euro fällig und bei der Volksbank 50 Cent. Spätestens im Herbst 2025 sollen die Zusatzkosten jedoch der Vergangenheit angehören. Das beschloss das EU-Parlament im Februar. Demnach müssen alle europäischen Banken die Echtzeitüberweisung ihren Kunden künftig gebührenfrei anbieten. Der Vorgang soll dann noch maximal zehn Sekunden dauern.

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Damit wollen sich die europäischen Banken künftig unabhängiger von amerikanischen Bezahlsystemen wie Paypal machen. Warum eine Standard-Überweisung bisher so viel mehr Zeit in Anspruch genommen hat, erklärt Thomas Rienecker vom Sparkassen- und Giroverband der Tagesschau: „Das ist eine Frage der Masse. In Deutschland werden jedes Jahr acht Milliarden Überweisungen ausgeführt, die dann abgearbeitet werden.“ Das nehme einen Tag in Anspruch. Währenddessen würden auch Sicherheitsüberprüfungen vorgenommen, wie zum Beispiel auf Geldwäsche oder andere Betrügereien. Künftig sollen die Sicherheitschecks innerhalb weniger Sekunden erfolgen.

Steuererklärung 2023: Bei vielen Kosten gibt es Geld zurück

Schriftzug Pendler und Autopiktogramm Schriftzug Pendler und Autopiktogramm, 09.11.2023, Falkensee, Brandenburg, Auf ein
Mit der Pendlerpauschale können Berufstätige Kosten für die Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält man 30 Cent pro Kilometer an Steuervergünstigung vom Staat, informierte ADAC.de (Stand: 10. Januar 2024). Berufstätige, die weitere Strecken mit ihrem Auto zurücklegen müssen, können mehr Fahrtkosten geltend machen. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale seit dem Jahr 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer. (Symbolbild) © IMAGO/Steinach
Frau am Laptop zu Hause
Die Entfernungspauschale mache sich steuerlich allerdings nur bemerkbar, wenn die Ausgaben für den Arbeitsweg in Summe den Werbungskosten-Pauschbetrag für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen, so der Hinweis auf ADAC.de. Dazu sollte man wissen, dass die Werbungskosten-Pauschale für das Steuerjahr 2023 auf 1.230 Euro (von zuvor 1.200 Euro) erhöht wurde. Zu den Werbungskosten zählen etwa auch Kosten für Arbeitsausstattung, Arbeitsmaterialien oder Fortbildungen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mann im Hemd am Laptop im Homeoffice
Beschäftigte im Homeoffice, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 machen, sollten zudem an die Homeoffice-Pauschale denken. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro angesetzt werden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern informierte. Zudem werden seither bis zu 210 Tage im Homeoffice steuerlich anerkannt. Somit können im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Pauschale gehört allerdings ebenfalls zu den Werbungskosten. Die Pauschale wirkt sich also erst dann sinnvoll aus, wenn die Pauschale für die Werbungskosten überschritten wurde. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Handwerkerarbeiten in der Wohnung
Haben etwa Mieter für bestimmte Handwerksarbeiten einen Profi beauftragt, lassen sich gegebenenfalls 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen von der Steuerlast abziehen. Die Höchst­grenze für Hand­werk­erleistungen liegt bei 6.000 Euro pro Jahr, wie die Stiftung Warentest auf Test.de infomierte. Insgesamt ließen sich somit bis zu 1.200 Euro sparen. Wichtig für den Bonus sei, dass die Leistungen nicht bar bezahlt würden und die Firma auf der Rechnung alle Kosten einzeln ausweise. Aber: Maßnahmen an Neubauten zum Beispiel dürfen laut Stiftung Warentest nicht als Hand­werk­erleistungen abge­setzt werden. Grundsätzlich gilt zudem: Der Rechnungs­betrag muss um die Material­kosten gekürzt werden, denn für die Materialkosten gibt es keinen Steuerrabatt. (Symbolbild) © Martin Wagner/Imago
Frau prüft eine Rechnung am Schreibtisch
Viele Mieter fürchten die jährliche Nebenkostenabrechnung, weil sie mit einer Nachzahlung verbunden sein kann. Doch steuerlich lässt sich in vielen Fällen etwas herausholen. „Verbrauchsabhängige Kosten wie Gas, Wasser und Strom lassen sich leider nicht steuerlich absetzen“, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Mitteilung informiert hat. Aber es gebe zahlreiche andere Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen könnten. Deshalb lohne es sich, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen und einzelne Beträge den haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zuzuschlüsseln. (Symbolbild)  © AntonioGuillem/Panthermedia/Imago
Gartenarbeiten mit der Schere
Auch für regel­mäßige Tätig­keiten in Haushalt oder Garten erlasse das Finanz­amt Steuerzah­lern 20 Prozent der Kosten, wenn es einen Arbeits­vertrag mit den Helfern gebe, informiert „Finanztest“ in dem Beitrag auf Test.de mit Blick auf die Erklärung für das Steuerjahr 2023. Hierbei sei wichtig, ob es sich bei der Beschäftigung um einen Minijob (2023: bis zu 520 Euro im Monat) handele oder nicht. „Wenn ja, sind maximal 2.550 Euro der jähr­lichen Kosten steuer­begüns­tigt – sogar ausnahms­weise bei Barzah­lungen. Insgesamt sind also 510 Euro Ersparnis drin“, heißt es in dem Beitrag. (Symbolbild) © Image Source/Imago
Ein Fußboden wird mit einem Lappen geputzt.
In vielen Fällen handelt es sich dagegen um eine sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigung. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie in der Regel 20 Prozent von jeder Rechnung in Ihre Steuererklärung eintragen“, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf ihrer Website informiert hat. „Allerdings dürfen Sie nur maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.“ Wichtig: Die Aufgaben müssen einen „haushaltsnahen Charakter“ haben und im Haushalt oder auf dem Grundstück erbracht werden. „Dazu zählen zum Beispiel Hausmeisterdienste, Betreuungsdienste oder Pflegedienste, und natürlich die Reinigungsarbeiten einer Putzfrau oder eines Putzmanns.“ (Symbolbild) © gopix/Zoonar.com/Imago
Kinderschnuller und Anhänger neben Geldscheinen und Geldmünzen
Eltern bekommen seit Anfang 2023 für jedes Kind 250 Euro Kinder­geld im Monat. Bei hohem Verdienst kann bei der Jahres­abrechnung statt­dessen aber auch die Steuer­erleichterung durch den Kinder­frei­betrag zum Tragen kommen, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Dieser beträgt seit vergangenem Jahr 4.476 Euro pro Kind und Eltern­teil (8.952 Euro für beide Eltern­teile)“, so der Hinweis für das Steuerjahr 2023. Zum 1. Januar 2024 wurde der Freibetrag außerdem auf 6.384 Euro angehoben. (Symbolbild)  © Andreas Gora/Imago
Eltern laufen mit Kind in der Mitte.
Entweder bekommen Eltern also automatisch das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Hier müssen Eltern also nicht selbst tätig werden. In der Regel hätten sie mindestens bis zur Voll­jährigkeit des Kindes Anspruch auf die Frei­beträge, schildert „Finanzest“ auf Test.de. „Macht ihr Kind eine erste Berufs­ausbildung oder studiert, besteht der Anspruch weiter, solange das Kind noch unter 25 ist.“ Dasselbe gelte für Über­gangs­zeiten: Beispielsweise, wenn die Tochter nach dem Schul­abschluss nach­weislich noch auf der Suche nach einem Studien­platz sei oder wegen längerer Krankheit erst später mit der Ausbildung beginnen könne. (Symbolbild)  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mann tippt am Taschenrechner
„Anleger müssen 2023 weniger Steuern auf Kapitalerträge zahlen, denn der Sparerpausch­betrag wurde von 801 auf 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammen­ver­anlagung) erhöht“, informierte Test.de zudem mit Blick auf die Steuererklärung 2023. Erst wenn Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wert­papier­verkäufen diese Summe über­schreiten, würden darauf „25 Prozent Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und gegebenenfalls Kirchen­steuer“ fällig. Die Experten der Stiftung Warentest haben dem Beitrag zufolge folgenden Tipp: „Falls Sie Ihrer Bank bisher noch keinen Frei­stellungs­auftrag erteilt haben, sollten Sie das jetzt tun. So müssen Sie sich die zu viel gezahlte Kapital­ertrags­steuer nicht erst über die Steuererklärung zurück­holen.“ (Symbolbild) © Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Ob Empfänger und IBAN korrekt sind, lässt sich mittlerweile sofort überprüfen. Fehler können aber trotzdem passieren. Beispielsweise, wenn der Absender versehentlich einen höheren Betrag angibt. Wenn statt 20 Euro versehentlich 200 Euro überwiesen werden, hat der Empfänger das Geld blitzschnell auf dem Konto. Bei einer Gutschrift inner­halb von 10 Sekunden bleibt für einen Rück­ruf keine Zeit. Deshalb sollten Sie jede Sofortüberweisung genau kontrollieren und sich auch in hektischen Situationen die Zeit nehmen, alle Angaben noch einmal genau zu studieren.

Rubriklistenbild: © Lobeca/Imago

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