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Zahlung in Sekundenschnelle

Echtzeit-Überweisungen künftig kostenlos? Was der Beschluss der EU vorsieht

Viele Banken fordern von ihren Kunden bisher Gebühren für Echtzeit-Überweisungen. Das könnte sich einem Beschluss der EU zufolge in Zukunft ändern.

Manchmal soll's beim Online-Banking besonders schnell gehen. Möglich ist das dank einer Echtzeit-Überweisung, wodurch das Geld innerhalb kürzester Zeit – oft dauert es nicht länger als zehn Sekunden – auf dem Konto des Empfängers landet. Ein weiterer Vorteil: Echtzeit-Überweisungen lassen sich online 365 Tage im Jahr und zu jeder Uhrzeit ausführen, wie die Wirtschaftswoche in einem Online-Beitrag schildert. Nachteil: Viele Banken verlangen von ihren Kunden bisher Gebühren für diesen Service.

Echtzeit-Überweisungen künftig kostenlos? Was der EU-Beschluss vorsieht

Ein Lichtblick für zahlreiche Verbraucher: Innerhalb des europäischen Bankensystems sollen laut Tagesschau.de „künftig auch Überweisungen in Echtzeit für Kunden ohne Gebühren möglich sein“, wie es dort im Bericht vom 8. November heißt. Darauf hätten sich die EU-Staaten und das Europaparlament grundsätzlich in Brüssel geeinigt. Die Regelung müsse allerdings erst noch von den EU-Staaten abgesegnet werden. „Die neuen Regeln sollen für die 27 EU-Staaten sowie für Norwegen, Island und Liechtenstein gelten“, berichtete die Tagesschau anlässlich des EU-Beschlusses. Sie würden nach einer Übergangszeit umgesetz – „in den Euroländern schneller als in anderen.“ Vorher müssten das Parlament und die Staaten der vorläufigen Einigung aber noch „grünes Licht“ geben.

Die Option der Echtzeit-Überweisung in einer Banking-App (Archivbild/Symbolbild)

Zahlung in Sekundenschnelle

Technische Voraussetzung für Schnellüberweisungen sei innerhalb des SEPA-Standards, dass beide Institute das Senden beziehungsweise Empfangen der Geldtransfers in dieser Form anbieten, wie Tagesschau.de (Stand: 8. November) berichtete. „In Deutschland hat dies in den vergangenen Jahren vor allem die Unicredit Bank angeboten. Seit 2020 bieten viele deutsche Banken zumindest einen Echtzeiteingang an“, heißt es in dem Beitrag.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Online-Überweisung: Wann ist das Geld auf dem Konto des Empfängers?

Um den schnellen Überweisungen zum Durchbruch zu verhelfen, will Brüssel künftig nun also durchsetzen, dass Echtzeitzahlungen in Euro für Bankkunden nicht teurer sein dürfen als Standardüberweisungen, die in der Regel kostenlos sind.

Zum Vergleich: Mit herkömmlichen Überweisungen geschickte Summen sind, wie die Nachrichtenagentur AFP schildert, „normalerweise nach einem Tag auf dem Konto des Empfängers“. Durchs Wochenende oder bedingt durch Feiertage könnten sie aber „mehr als 72 Stunden dauern“.

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Echtzeit-Überweisung oder alternativ eine „Blitzüberweisung“

Wer möchte, dass das Geld noch am selben Tag beim Empfänger ankommt, hat, wie Wiwo.de (Stand: 26. Oktober) schildert, zwei Möglichkeiten – entweder man kann die Form der genannten Echtzeit-Überweisungen wählen, die „wohl schnellste Möglichkeit“, wie es in dem Bericht heißt. Mögliche Gebühren für diesen Service könne man der Website seines Bankinstituts entnehmen. Sie können laut Tagesschau.de „im Einzelfall mehrere Euro“ betragen.

Eine andere Möglichkeit sei die sogenannte Blitzüberweisung, wie Wiwo.de erklärt, bei der die Abwicklung von Bank zu Bank variiere. „Meistens ist das Geld bereits nach wenigen Stunden auf dem Konto des Empfängers“, heißt es in dem Bericht der Wirtschaftswoche. Und weiter: „Diesen Service können Sie sowohl online als auch am Schalter Ihrer Bank ausführen, jedoch belaufen sich die Kosten auf fünf bis 25 Euro je nach Institut.“

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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