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Schutz vor Cyber-Kriminalität

Ein falscher Klick kann teuer werden: So erkennen Sie Betrugsmaschen im Internet

Die Methoden von Cyber-Kriminellen werden immer dreister. Die gängigsten Betrugsmaschen auf einen Blick – und wie Sie sich davor schützen.

Das Internet hat unser Leben in vielerlei Hinsicht bereichert. Doch neben vielen Vorteilen gibt es auch einige Gefahren – und sie können jeden treffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt in seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2023 an: „Die Bedrohung im Cyberraum ist so hoch wie nie zuvor.“ Über ein Viertel der Bürger hat demnach bereits persönlich Erfahrung mit Cyberkriminalität gemacht. Ob Diebstahl von Geld durch gehackte Kontos bis hin zu gefälschten Anrufen mit täuschend echten Stimmen – die Betrugsmaschen werden immer dreister. Mit den zunehmenden technologischen Erweiterungen bieten sich auch den Betrügern ganz neue Möglichkeiten. Dabei kann man leicht den Überblick verlieren. Hier die gängigsten Betrugsmaschen und wie Sie sich vor ihnen schützen können.

Die gängigsten Betrugsmaschen im Internet: Gefälschte SMS und Mails

Immer öfter werden Menschen durch Betrugsmaschen dazu gebracht, Geld an Unbekannte zu überweisen. (Symbolbild)

Um an Passwörter oder Kreditkartendaten zu kommen, nutzen Cyber-Kriminelle häufig fingierte Nachrichten im Namen bekannter Unternehmen. Eine Betrugsmasche bei Reisebuchungen über booking.com sorgt bereits seit einiger Zeit für Aufsehen. Spiegel.de berichtete zuletzt im März 2024 darüber.

Phishing: Gefälschte Mails von Netflix und Co.

Aber auch die Namen von anderen populären Dienstleistern wie Netflix werden für den Internetbetrug missbraucht, wie das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen warnt. Nutzer erhielten demnach gefälschte SMS- oder Mail-Nachrichten, in denen ein Problem mit der Abo-Zahlung angegeben wurde. Die Nutzer wurden dabei aufgefordert, ihre persönlichen Daten zu aktualisieren. Die angegebenen Links führten zu gefälschten Webseiten. Dort wird in der Regel Phishing betrieben. Zugangsdaten werden abgegriffen, sensible Daten geklaut und oft wird man sogar zu direkten Zahlungen aufgefordert.

So können Sie sich schützen:

  • Das LKA empfiehlt für die Verfolgung von Paketen, die originalen Webseiten der Transportdienstleister zu nutzen. Rufen Sie die Webseiten über Ihren Browser auf und klicken Sie nicht auf Links in SMS oder Mails.
  • Wer auf eine solche Masche hereingefallen ist, sollte den echten Support der Firma kontaktieren.
  • Falls Sie Zugangsdaten auf einer Phishingseite eingegeben haben, sollten diese unverzüglich geändert werden. Für die Zukunft ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu empfehlen.
  • Haben Sie Zahlungsdaten angegeben, kontaktieren Sie Ihre zuständige Bank und lassen Sie Ihre Kreditkarte sperren. Achten Sie auf Ihre Abbuchungen.
  • Erstatten Sie im Anschluss Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.

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Die Dreiecksmasche: Betrug beim Online-Shopping

Betrügereien beim Online-Shopping sind keine Seltenheit. Mittlerweile werden die Maschen von Cyber-Kriminellen jedoch immer dreister. Wie Ndr.de im Februar 2024 berichtete, kommt dabei immer häufiger der sogenannte Dreiecksbetrug zum Einsatz. Dabei bieten Betrüger über Fake-Shops Produkte zu günstigen Preisen an. Die Kriminellen besitzen die angebotenen Artikel jedoch überhaupt nicht. Sobald der Kunde in Vorkasse bezahlt hat, nutzen sie seine Adressdaten und bestellen das Produkt im Namen des Käufers bei einem seriösen Anieter. Dies geschieht entweder auf Rechnung oder mit gefälschten Kontodaten.

Mahnung kommt nicht an: Opfer schöpfen erst spät Verdacht

Da der bestellte Artikel auch tatsächlich beim Käufer ankommt, schöpft dieser über Wochen oder Monate keinen Verdacht. Der seriöse Online-Shop wartet derweil auf sein Geld. Mahnungen per Mail kommen aber lediglich beim Betrüger an und nicht beim Käufer. Erst wenn der Online-Shop die Mahnung postalisch an die Adresse des Käufers sendet, bemerkt dieser den Betrug. So steht das Betrugsopfer am Ende als Täter da. Will man das gekaufte Produkt nun behalten, muss man nochmal bezahlen.

So schützen Sie sich:

  • Achten Sie darauf, wo Sie bestellen. Vor allem bei sehr günstigen Angeboten ist Vorsicht geboten. Ganz nach dem Motto: Zu schön, um wahr zu sein.
  • Verbraucherzentrale.de empfiehlt, besonders vorsichtig zu sein, wenn man Vorkasse leisten soll.
  • Suchen Sie nach Bewertungen oder Erfahrungsberichten im Netz, um die Seriosität eines Anbieters zu überprüfen. Die Verbraucherzentrale bietet zudem einen Fakeshop-Finder an.
  • Überprüfen Sie, ob der Absender der Ware, derselbe ist, bei dem Sie bestellt haben.
  • Sind Sie auf die Masche hereingefallen, kontaktieren Sie unverzüglich den seriösen Anbieter und schildern Sie das Problem.
  • Auch hier empfiehlt die LKA, eine Anzeige zu erstatten.

Betrug im Internet: Love-Scamming

Love-Scamming ist ein moderner Heiratsschwindel. Auf sozialen Medien oder Online-Partnerbörsen nehmen Betrüger falsche Identitäten an. Ihre Profile sind mit gefälschten Fotos und Texten ausgestattet. Oft werden dabei sogar die Identitäten bekannter Persönlichkeiten und Stars missbraucht – und damit gezielt Fans der Person angeschrieben. Die Freude über solche Nachrichten sind beim Opfer groß. Sie werden unvorsichtig. Die Betrüger bauen durch Chat-Dialoge eine Beziehung zum Opfer auf. Manchmal sogar über mehrere Monate. Wie Derstandard.de erklärt, nennt man das dann „Pig Butchering“, zu Deutsch: Schweine schlachten. Möglichst lange wird das Opfer an der Stange gehalten, und Vertrauen aufzubauen. Sobald die Zeit reif ist, beginnen die Geldforderungen, zum Beispiel, um aus einer finanziellen Notlage herauszuhelfen.

So können Sie sich schützen:

  • Seien Sie misstrauisch. Eine grundlegende Skepsis kann Betrüger schnell auffliegen lassen.
  • Versuchen Sie sich durch gezielte Fragen und Forderungen zu versichern, dass der Chatpartner echt ist. Rufen Sie die Person spontan an.
  • Nutzen Sie Ihren Hausverstand. Wenn sich plötzlich „Helene Fischer“ bei Ihnen meldet und Sie um Geld bittet, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Betrugsmasche.
  • Grundsätzlich solle man Menschen, die man nie persönlich kennengelernt oder gesehen hat, kein Geld überweisen oder auf deren Forderungen eingehen.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Betrug durch KI: Täuschend echte Stimmen und Videos

Der technologische Fortschritt durch Künstliche Intelligenz (KI) bringt viele Vorteile mit sich. Gleichzeitig kann die Technik jedoch auch missbraucht werden. Immer häufiger werden sogenannte Deepfakes für Betrugsmaschen eingesetzt. Mit dieser Technik können täuschend echte Audioaufnahmen und Videos von beliebigen Menschen erstellt werden. Dafür braucht es nur wenig Beispielmaterial, um die Stimmen und Gesichter zu „klonen“. Ende Januar 2024 wurde laut einem Bericht der Hong Kong Free Press (HKFP) ein multinationales Unternehmen um rund 26 Millionen US-Dollar erleichtert, indem die Betrüger sich mithilfe von Deepfake-Technologie als leitende Angestellte ausgaben. Auch Fake-Anrufe von Verwandten nach dem Schema des klassischen „Enkeltricks“ werden durch die Nutzung von KI kaum als solche identifizierbar.

So können Sie sich schützen:

  • Bewahren Sie Ruhe. Ähnlich wie bei Phishing- oder Betrugsmails sollte man Forderungen nie umgehend nachkommen, auch wenn sie noch so echt wirken. Selbst wenn die Anweisungen von einem vermeintlichen Verwandten kommen, empfiehlt es sich, nicht sprunghaft zu handeln. Legen Sie auf und rufen Sie die Person zurück oder versuchen Sie sie über andere Kanäle zu erreichen.
  • Stellen Sie der Person Fragen, die nur sie beantworten kann.
  • Bittet Sie jemand darum, Geld zu überweisen, empfiehlt sich eine gewisse Grundskepsis. Sie sollten sich zuallererst fragen, ob all das überhaupt plausibel ist.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/IMAGO

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