Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Fehler bei der Zahlung

Es kommt auf wenige Minuten an: So können Sie überwiesenes Geld zurückholen

Überwiesenes Geld zurückzuholen ist schwierig – aber nicht unmöglich. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Denn das Zeitfenster ist eng.

Ein Zahlendreher in der IBAN, eine Null zu viel, ein falscher Empfängername – Fehler bei der Überweisung sind schnell passiert. Das Geld lässt sich theoretisch zurückholen. In der Praxis ist das aber selten einfach. Am höchsten stehen die Chancen, wenn Sie den Fehler sofort nach dem Ausführen der Überweisung bemerken. Denn im Zahlungsverkehr kommt es oft auf wenige Minuten an.

Überwiesenes Geld zurückholen – dafür sollten Sie umgehend handeln

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch dürfen Online-Überweisungen im Europäischen Wirtschaftsraum maximal einen Bankarbeitstag dauern. In der Regel werden sie innerhalb von drei bis 24 Stunden ausgeführt. Sollten Absender- und Empfängerbank identisch sein, erfolgt die Überweisung meist in Echtzeit, informiert die Volksbank. Wenn das Geld noch nicht von Ihrem Konto abgebucht wurde, lässt sich der Vorgang in der Regel aufhalten. Entweder nutzen Sie dafür im Online-Banking die Funktion „Überweisung zurückrufen“ oder Sie kontaktieren Ihre Bank telefonisch.

Um überwiesenes Geld problemlos zurückzuholen, müssen Sie schnell reagieren.

Schwieriger wird es, sobald der Betrag dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Die Bank hat dann keinen Zugriff mehr auf das Geld. Jedoch können Sie eine Rücküberweisung anfragen. Dazu kontaktiert Ihr Finanzinstitut die Bank des Empfängers, der dann aufgefordert wird, das Geld zurückzuzahlen, erklärt das Portal Finanztip. Rechtlich ist der Empfänger dazu verpflichtet, Ihnen den falsch überwiesenen Betrag zurückzuerstatten. Hat dieser das Geld aber bereits ausgegeben oder verweigert sich, haben Sie schlechte Karten. Als letzte Chance bleibt Ihnen dann laut Volksbank nur eine Anzeige.

Doppelüberweisung lässt sich einfacher zurückholen

Zudem fallen für den Rückholservice Gebühren in Höhe von bis zu 50 Euro an. Handelt es sich also nur um einen geringen Betrag, lohnt sich der Aufwand aus finanzieller Sicht meist nicht. Anders liegt der Fall bei einer Doppelüberweisung, also wenn Sie zweimal den identischen Betrag an denselben Empfänger unter einheitlichem Verwendungszweck überwiesen haben. Das Geld lässt sich dann problemlos zurückholen, schreibt die Wirtschaftswoche.

Spartipps im Alltag: Wie Sie Ihre Ausgaben beim Shoppen oder daheim minimieren

Finanzbuch anlegen
Finanzbuch anlegen: Der wichtigste Spartipp überhaupt – den Überblick behalten. Schreiben Sie Ausgaben und Budget für den Monat auf und überprüfen Sie es regelmäßig. So verlieren Sie nie Ihre Finanzen aus dem Blick und sparen automatisch Geld dabei.  © Imago
DIY Deko für Weihnachten
Nicht alles muss neu und teuer gekauft werden. Vieles im Haushalt kann man mit simplen Lifehacks auch selbst machen oder basteln. © Imago
No-Name-Marken sind meist genau so gut wie die Originale
Im Supermarkt vor dem Regal hat man eine Menge Auswahl. Der Tipp hier: weiter unten im Regal schauen. Auf Augenhöhe befinden sich meist die bekannten Marken, darunter – etwas versteckter – die Eigenmarken der Geschäfte und No-Name-Produkte. Diese sind oft um einiges günstiger und schmecken genauso gut. © Imago
Vorkochen wird schon seit Ewigkeiten praktiziert
Heutzutage als moderner Trend „Meal Prepping“ gefeiert, Hausfrauen aber schon seit Jahrhunderten bekannt: Vorkochen. Wer sich zum Beispiel am Wochenende die Mühe macht, ein paar gesunde Gerichte vorzukochen und einzufrieren, erspart sich unter der Woche in der Mittagspause etwa das teure Essen in Kantinen und Restaurants. © Imago
Thermoskanne im Büro statt Automaten-Kaffee
Dasselbe gilt für Kaffee, Tee, heiße Schokolade, oder wonach auch immer einem der Sinn steht: Anstatt diese Getränke teuer am Automaten zu kaufen, wenn das Büro keine Maschine hat, sollte man sie in der Thermoskanne lieber gleich selbst mitbringen. © Imago
Zigaretten und Alkohol
Immer klappt das zwar nicht, aber so manch einer wird sich wundern, wie gut es dem Geldbeutel tun kann, mal ein paar Tage lang auf Zigaretten, Alkohol oder Süßigkeiten zu verzichten. © Imago
Fahrrad ist gesünder als Auto
Das Auto stehen lassen: Spart nicht nur Abgase, sondern auch Geld für Benzin. Und wenn man stattdessen das Rad nimmt, ist das darüber hinaus auch noch gut für die Gesundheit. © Imago
Kleidung im Second Hand Laden ist günstiger
Wer Mode etwas nachhaltiger und günstiger gestalten will, der sollte sich auf Schnäppchen-Jagd in Second-Hand Läden begeben. So spart man nicht nur viele Euros, sondern gibt auch Kleidungsstücken noch eine zweite Chance.  © Imago
Kleidung tauschen statt neu kaufen
Wer nicht im Second Hand Laden einkaufen will, kann stattdessen auch Kleiderbörsen mit Freunden veranstalten. Jeder bringt mit, was er nicht mehr braucht oder haben möchte und dann wird getauscht. Das funktioniert übrigens nicht nur mit Kleidung, sondern auch mit Haushaltsgegenstände oder Büchern. © Imago
DIY Möbel aus Paletten
Es muss nicht immer neu sein. Die alten Klamotten, der Rucksack oder die Möbel sind nicht mehr modern? Einfach selbst was draus machen. Ganz nach dem DIY-Prinzip können alte Gegenstände neu verziert und geschmückt werden – nennt sich Upcycling (von Recycling) und ist viel günstiger als neu zu kaufen. © Imago
Kinder die sich Stifte teilen
Nicht neu kaufen gilt auch bei vielen anderen Sachen, zum Beispiel Werkzeugen, Spielzeug für die Kinder oder Büchern. Am besten fragt man erstmal im Freundeskreis, ob jemand den gesuchten Gegenstand besitzt und kann sich ihn dann ausleihen. Besonders bei Werkzeug oder Büchern praktisch. Auch Kinderspielzeug kann so erst einmal getestet werden. Liegt es entgegen der allgemeinen Erwartung nicht nach einer Woche in der Ecke, kann man es immer noch selbst nachkaufen.  © Imago
Paar prüft Verträge
Der Handyvertrag ist schon ziemlich alt, die GB reichen am Ende des Monats nicht und man muss ständig Datenvolumen nachkaufen? Dann am besten mal schauen, ob man auf dem neusten Stand ist. Vielleicht gibt es bei einem anderen Anbieter ja eine viel günstigere Alternative, bei der man mehr für weniger bekommt.  © Imago
Nicht alle Abos sind nötig
Eine ähnliche Kostenfalle: Abos. Jeden Monat gehen Zahlungen vom Konto runter und man denkt: Ach ja, das wollte ich ja kündigen. Einmal hinsetzen und alle Abonnements beenden, die man nicht braucht. Wer seit Monaten für Disney, Netflix, Sky oder Spotify zahlt, den Dienst aber nicht nutzt, sollte ihn lieber stornieren und Geld sparen.  © Imago

Ähnlich sieht es aus, wenn Sie eine falsche IBAN angegeben haben und das Konto nicht existiert. Im Online-Banking fällt der Fehler ohnehin direkt auf, weil das System eine entsprechende Meldung anzeigt. Selbst wenn das Geld vom Konto abgeht, kommt es automatisch zurück, meist innerhalb von drei Tagen, informiert die Sparkasse. Unkomplizierter läuft es ab, wenn Sie einen Geldbetrag zurückfordern, der mittels Lastschrift oder Kreditkarte abgebucht wurde. In beiden Fällen bleibt Ihnen deutlich mehr Zeit:

  • Lastschrift: Um eine fälschlich abgebucht Lastschrift zu reklamieren, haben Sie acht Monate Zeit. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, verlängert sich die Frist auf 13 Monate. Dazu können Sie meist im Online-Banking die Funktion „Lastschrift zurückgeben“ nutzen. Gründe für die Rückbuchung müssen Sie nicht nennen, erläutert das Portal Finanztip.
  • Kreditkarte: Nach der Abbuchung bleiben Ihnen 120 Tage Zeit, um das Geld zurückzuholen. Für das sogenannte Chargeback-Verfahren müssen Sie ein von der Bank ausgegebenes Formular ausfüllen.

Nach der EU-Richtlinie für Bankgeschäfte sind Finanzinstitute seit 2009 nicht mehr dazu verpflichtet, bei Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der Kundenkennung (der IBAN) abzugleichen. Bankkunden haften seitdem selbst für ihre Eingaben. Alle Angaben wie Name, Verwendungszweck und IBAN sollten vor jeder Überweisung sorgfältig geprüft werden.

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Das gilt auch für Ihre Kontoauszüge, die Sie regelmäßig überprüfen sollten. Dabei könnten Sie nicht nur fehlerhafte Abbuchungen bemerken, sondern auch, ob Ihr Konto gehackt wurde.

Rubriklistenbild: © Imaginechina-Tuchong/Imago

Kommentare