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Steuerliche Beratung

Hilfe bei der Steuererklärung: Was bezahlt man bei einem Lohnsteuerhilfeverein?

Lässt man die Steuererklärung von Profis machen, hat man bis zur Abgabe länger Zeit. Manche nutzen dabei die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins – doch was kostet die Mitgliedschaft?

Steuerpflichtige, die ihre Erklärung für das Steuerjahr 2022 noch nicht abgegeben haben, sollten die Frist am 2. Oktober nicht versäumen. Kommt die Steuererklärung zu spät oder gar nicht beim Finanz­amt an, droht ein Verspätungszuschlag: Jeder angebrochene Monat der Verspätung könne mit einem Zuschlag von 0,25 Prozent der fest­gesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro, zu Buche schlagen, heißt es seitens der Stiftung Warentest auf Test.de.

Eine Steuererklärung ist oft lästig. Doch in vielen Fällen gibt es Geld zurück.

Steuererklärung 2022: Fristverlängerung möglich?

Hat man gute Gründe, es selbst bis zum 2. Oktober nicht zu schaffen, kann man eine Fristverlängerung beantragen – entweder telefonisch, schriftlich oder auch über Elster, wie die Stiftung Warentest erklärt. Entsprechend Gründe können, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt oder ein Umzug sein.

Lässt man die Steuererklärung hingegen lieber von einem Lohnsteuerhilfeverein – oder auch von einem Steuerberater – machen, hat man bis zur Abgabe der Steuererklärung 2022 automatisch noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit. Für viele Arbeitnehmende, Beamte und Ruhe­ständler ist ein Lohnsteuerhilfeverein die meist güns­tigere Alternative zu einem Steuerberater, erklären die Experten der Stiftung Warentest unter anderem auf Test.de.

Dazu müssten Betroffene allerdings zunächst Mitglied in einem Lohn­steuer­hilfe­ver­ein werden. „Das kostet eine Aufnahme­gebühr, und hinzu kommt die jähr­liche Mitglieds­gebühr. Die liegt je nach Einkommen und Verein etwa zwischen 50 und 400 Euro“, berichtet Test.de (Stand: 17. August).

Lohnsteuerhilfeverein nicht für alle Steuerzahler

Was man wissen sollte: Steuerliche Hilfe durch einen Lohn­steuer­hilfe­ver­ein ist für Freiberufler sowie für Selbst­ständige ausgeschlossen, erklärt Test.de. „Wer sich mit Gewerbe, selbst­ständiger Tätig­keit oder Land­wirt­schaft etwas dazu­verdient, kann keinen Lohn­steuer­hilfe­ver­ein beauftragen, sondern muss für die Hilfe von Experten zum Steuerberater“, heißt es in dem Beitrag.

Bei anderen Einnahmen gelten den Steuerexperten zufolge Grenzen für die Beratungs­befugnis der Lohn­steuer­hilfe­ver­eine: „Wer Miet­einnahmen und private Veräußerungs­gewinne bis zu insgesamt 18.000/36.000 Euro (Allein­stehende/Ehepaare und Lebens­partner) hat, darf vom Lohn­steuer­hilfe­ver­ein beraten werden“, heißt es auf Test.de. „Zinsen und andere Kapital­erträge spielen bei der Einnahmen­grenze keine Rolle, wenn die Kapital­erträge mit der Abgeltungs­steuer besteuert wurden und in der Steuererklärung nicht angegeben werden.“

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Auch eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich bezahlt machen. Im Schnitt gibt es der Stiftung Warentest zufolge rund 1.000 Euro zurück.

Rubriklistenbild: © Roman Möbius/Imago

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