Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Finanzen regeln

Frist für Steuererklärung 2022 naht – keinen teuren Versäumniszuschlag riskieren

Wer für das Steuerjahr 2022 noch keine Steuererklärung abgegeben hat, sollte an die Frist zum 2. Oktober denken. Mehr Zeit verbleibt, wenn man sich von Profis helfen lässt.

Viele Steuerzahler erledigen ihre Steuererklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins. Sollten sie zur Abgabe der Steuererklärung 2022 verpflichtet sein, haben die Betroffenen noch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit. Daran erinnerte die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in einer Mitteilung.

Die Steuererklärung ist oft eine lästige Pflicht – muss man eine Erklärung für das Jahr 2022 abgeben, verstreicht bald die nächste Frist.

Abgabe der Steuererklärung 2022: Wann ist der letztmögliche Abgabetermin?

„Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein. Weil dieses Datum aber auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Abgabetermin auf den 2. Oktober 2023“, heißt es in der Mitteilung der VLH vom 17. Juli konkret. Wer seine Steuererklärung für 2022 hingegen von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater machen lasse, habe „deutlich länger Zeit für die Abgabe“ – nämlich bis zum 31. Juli 2024, wie die Experten weiter informieren.

Wie steht es mit den Fristen für die Abgabe der Steuererklärung 2023 und 2024 ohne Steuerberater beziehungsweise Lohnsteuerhilfeverein? Auch darüber informiert die VLH in ihrer Mitteilung: „Die Steuererklärung für 2023 muss das Finanzamt spätestens bis zum 31. August 2024 erreicht haben. Auch dieser Termin fällt auf einen Samstag, weshalb sich der Abgabetermin auf den 2. September 2024 verschiebt“, heißt es dort.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 hingegen sei „wieder der 31. Juli“ 2025. Sprich, ab dann gilt wieder der 31. Juli als Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung – also sieben Monate nach dem Veranlagungszeitraum. Zuvor waren die Fristen in Folge der Corona-Pandemie entsprechend nach hinten verschoben worden.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Verspätungszuschlag vom Finanzamt: „Mindestens 25 Euro pro Monat“

Das zuständige Finanzamt setze einen Verspätungszuschlag für jene Steuerzahler fest, die ihre Steuererklärung zu spät abgeben, betont die VLH mit Blick auf die einzuhaltenden Fristen. „Vor 2018 lag es noch im Ermessen des zuständigen Finanzamts, ob und in welcher Höhe ein solcher Zuschlag erhoben wird oder nicht. Mittlerweile ist in der Abgabenordnung anstelle der sogenannten ‚Kann-Regelung‘ – abgesehen von einigen Ausnahmen – die ‚Muss-Regelung‘ festgelegt, heißt es zur Erklärung in der Mitteilung.

Bei der „Kann-Regel“ sei die Festsetzung eines Verspätungszuschlags „weiterhin Ermessenssache“, erklären die Lohnsteuerexperten, während bei der „Muss-Regel“ der Verspätungszuschlag zwingend festzusetzen sei. Will heißen: „Die Finanzämter setzen nicht immer zwingend einen Verspätungszuschlag fest, wenn die Steuererklärung zu spät eintrifft“, so die VLH. „Wenn aber doch ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, dann stets mit 0,25 Prozent der verbleibenden Steuerschuld bzw. mindestens 25 Euro pro Monat – und zwar zusätzlich zur zu zahlenden Steuer.“

Wer also seine Steuererklärung beispielsweise einen Monat und einen Tag später abgibt, zahlt in einem solchen Fall „zusätzlich 0,5 Prozent oder mindestens 50 Euro“. Und, so informiert die VLH an der Stelle ebenfalls: „Bis zu 25.000 Euro kann der Verspätungszuschlag betragen.“

Wer Steuererklärung freiwillig abgibt, hat deutlich mehr Zeit

Wer nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und sie stattdessen freiwillig abgibt, ist derweil nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – die Steuererklärung kann dann „bis zu vier Jahre rückwirkend“ abgegeben werden, erinnert die VLH und nennt ein Beispiel: Ist die Abgabe freiwillig, muss die Steuererklärung 2019 also erst „am 31. Dezember 2023 bis 24 Uhr beim Finanzamt eingegangen“ sein.

Rubriklistenbild: © Shotshop/Imago

Kommentare