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2024

Gesetzlicher Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen – wie hoch ist jetzt die Minijob-Grenze?

2024 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro angehoben. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs.

Der gesetzliche Mindestlohn lag 2023 bei 12 Euro je Stunde. Ab dem 1. Januar 2024 wurde er auf 12,41 Euro erhöht. Was müssen Minijobber gegebenenfalls beachten?

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2024?

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, die sogenannte Minijob-Grenze, ist „dynamisch“ und „orientiert sich am Mindestlohn“, wie die Minijob-Zentrale in ihrem Blog erklärt. Sprich, wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. „Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.“

Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?

Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12 Euro pro Stunde können Minijobber „ca. 43 Stunden im Monat (520 Euro : 12)“ arbeiten, erklärt die Minijob-Zentrale zudem ganz allgemein. Liegt der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn, reduziert sich die maximale Arbeitszeit im Minijob entsprechend.

Aber: “Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts“, wie die Minijob-Zentrale erklärt. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro könnten Minijobberinnen und Minijobber „also weiterhin ca. 43 Stunden monatlich“ arbeiten.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?

Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst „nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro“ liegt, könnten Minijobber zwar „in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro“ verdienen, heißt es in dem Beitrag. Im Durchschnitt dürfe der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein.

Grundsätzlich gilt zudem die Regel, dass Minijobber die Minijob-Grenze innerhalb eines Zeitjahres nur in „bis zu zwei Kalendermonaten“ überschreiten dürfen. Hierbei muss es sich laut der Minijob-Zentrale allerdings „um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung“. Der Verdienst dürfe in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also künftig 1.076 Euro – nicht übersteigen.

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