Bislang gültige Satzung überholt
Zwei Stellplätze pro Wohnung? Wie Waldkraiburg auf das neue Gesetz reagiert
Maximal zwei Stellplätze pro Wohnung – egal, wie groß oder klein. Was recht simpel klingt, sorgt in Waldkraiburg für Diskussionen. Gesucht wird eine Lösung, die ein Parkchaos verhindert, bezahlbaren Wohnraum aber nicht ausbremst.
Waldkraiburg – Bislang galt: Bis 65 Quadratmeter reicht ein Stellplatz, ab 150 Quadratmeter Wohnfläche sind drei Pflicht, noch nicht eingerechnet bei Wohnanlagen die Besucher-Stellplätze. Lange hatte der Waldkraiburger Stadtrat darum gerungen, das richtige Maß für Stellplätze zu finden. Doch nur drei Jahre nach Inkrafttreten der aktuellen Satzung ist sie bereits wieder überholt. Denn Bayerns Modernisierungsgesetz bringt neue Vorgaben für Stellplätze, worauf Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG) im Stadtentwicklungsausschuss hinwies.
„Die Stadt wird durch die Regelung sehr beschnitten“, erklärte Bauamtsleiter Carsten Schwunck. Das Gesetz sieht pauschal maximal zwei Stellplätze pro Wohneinheit vor. „Auch für Kleinst-Wohnungen könnten zwei Stellplätze gefordert werden.“ Besucherparkplätze müssen künftig nicht mehr gesondert berücksichtigt werden.
Ab Oktober gelten die Vorgaben verbindlich
Abfangen könnte man dies damit, einen bestimmten Anteil oberirdisch festzulegen. „Das sind in der Regel diejenigen, die als Besucherplätze dienen. Solche braucht es, wenn sie nicht auf der Straße parken sollen“, sagte Schwunck. Ab 1. Oktober gelten die neuen Vorgaben aus dem Modernisierungsgesetz verbindlich, bis dahin gilt noch eine Übergangsfrist.
Klare Einschnitte zu der bisherigen Regelung sieht Schwunck beim sozialen Wohnungsbau: Dort schreibt die Stadt bislang für Wohnungen ab 75 Quadratmeter zwei Stellplätze vor, künftig braucht es nur noch 0,5 Stellplätze pro Wohnung. „Das ist deutlich weniger als bisher gefordert war und könnte zu mehr Belastung auf der Straße führen“, sagte Schwunck.
Was aber, wenn die Stadt keine eigene Satzung mehr erlässt? „Ohne Satzung kann die Stadt keine Stellplätze fordern“, klärte der Bauamtsleiter auf. Ein völliger Verzicht war für das Gremium jedenfalls keine Option, aber wie soll das Problem geregelt werden? „Wir sollten zwei Stellplätze als Höchstmaß einhalten – auch bei den kleineren. Damit ergänzt man größere Einheiten, wo bislang drei als Maß gelten“, schlug Karl-Heinz Stocker (CSU) vor. Ein Chaos auf den Straßen müsse vermieden werden.
Keine Lösung für alte Probleme
Ulli Maier (UWG) hält zwei Stellplätze für kleine Wohnungen für eine „Katastrophe“. Er sieht das Problem parkender Autos vor allem im Altbestand, weniger bei den Neubauten. „Damit schießen wir übers Ziel hinaus.“
Auch Frieder Vielsack (UWG) sieht in der Satzung keine Lösung für alte Probleme. Viel wichtiger für ihn: „Unsere Prämisse sollte es sein, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jeder Parkplatz zusätzlich macht das aber schwieriger.“ Zwei Stellplätze für kleine Wohnungen sind „utopisch“.
Auf eine gute Planung im Vorfeld setzt Verkehrsreferent Harald Jungbauer (CSU). Denn fehlende Parkplätze müssten später durch Maßnahmen wie Halteverbotsschilder geregelt werden. Auch er befürwortete zwei Stellplätze pro Wohneinheit – auch deshalb, weil es keine explizit festgelegten Besucherparkplätze mehr geben muss.
Vor Jahren hatte Anton Sterr (CSU) darauf gedrängt, die Anzahl der Stellplätze am heutigen Bedarf zu orientieren. „Jetzt haben wir eine neue Situation: Wir wollen verdichten, dürfen dabei aber die Infrastruktur nicht vernachlässigen.“ Eine Stellplatz-Satzung sieht er als Steuerungsinstrument. „Ab wann es tatsächlich zwei Stellplätze braucht, wird sich lösen lassen.“ Am besten in einer kleineren Runde, um die Details zu klären.
Eine teils schwierige Situation sieht auch Richard Fischer(SPD), die gravierender werden könnte. „Das Gesetz ist umzusetzen, aber man wird sich mit der Satzung mehr auseinandersetzen müssen.“
Einstimmig einigte sich der Ausschuss darauf, in kleinerer Runde die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu diskutieren.