Adlergebirgsstraße in Waldkraiburg
Obwohl Anwohner dagegen geklagt haben: Straße und Parkplätze sind fertig
Gegen die Erschließungsstraße an der Adlergebirgsstraße haben Anwohner geklagt, Parkplatz und Straße sind aber mittlerweile fertig. Gibt es also bereits eine gerichtliche Entscheidung?
Waldkraiburg – Statt auf ein intaktes kleines Waldstück blicken einige der Anwohner in der Adlergebirgsstraße mittlerweile auf ein Waldstück, das von einer Straße und Parkplätzen durchtrennt wird. Ein Ärgernis, gegen das Anwohner Klage eingereicht hatten, noch bevor die Zufahrtsstraße gebaut worden ist. Hat damit das Gericht schon entschieden?
„Es ist für uns natürlich unerfreulich, dass mit der Straße und den Parkplätzen Tatsachen geschaffen worden sind“, sagt Frank Hallmann. Gemeinsam mit Joachim Chlistalla und Franz Leeb hat er gegen die Zufahrtsstraße samt Parkplätze geklagt. Eine Klage, die sich aber nicht gegen die neue Kinderkrippe ums Eck richtet. Das war den Klägern von Anfang an wichtig klarzustellen. Ihnen geht es mit ihrer Klage nur darum zu klären, ob der damit verbundene Bau der Zufahrtsstraße samt Stellplätzen an der Stelle tatsächlich „zwingend notwendig“ ist.
Rechte der Nachbarn übersehen?
Neben der St. Christophorus-Kita wird eine Kinderkrippe mit Platz für 48 Kinder gebaut. Angebunden werden soll die Einrichtung über eine sechs Meter breite Zufahrtsstraße an der Adlergebirgsstraße samt 16 Parkplätzen. Dafür ist auf einer Fläche von rund 1100 Quadratmetern Wald gerodet worden. Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG) hatte die Pläne damit begründet, dass die Straße zwingend für die Zufahrt und als Rettungsweg notwendig ist.
„Das Gericht soll prüfen, ob in diesem Fall die Rechte der Nachbarn übersehen worden sind“, erklärt Frank Hallmann. Denn nach Meinung der Anwohner sei die Straße nicht zwingend notwendig gewesen und haben schon vor Monaten auf ein früheres Gutachten hingewiesen. „Noch vor zwei Jahren war eine andere Lösung besprochen und dann ist plötzlich zwingend eine andere Lösung nötig“, beschreibt Hallmann den Wandel, den man von Anwohnerseite nicht nachvollziehen kann.
Deshalb haben sie auch beim Verwaltungsgericht geklagt. Doch ob die Rechte der Nachbarn übersehen worden sind, ist noch immer nicht geklärt. „Die Klage liegt noch, es ist noch keine Entscheidung gefallen“, erklärt Hallmann. Die Anwohner wollten mit einem Eilantrag zunächst das Bauvorhaben stoppen, der allerdings abgelehnt worden ist vom Verwaltungsgericht. Dagegen hatten die Kläger Beschwerde eingelegt, diese dann aber zurückgezogen. An der Klage halten sie aber weiter fest.
Keine andere Option für Zufahrtsstraße
Trotz der Klage hat die Stadt die Straße samt Parkplätze fertiggestellt. Eine vorschnelle Entscheidung? „Wir gehen davon aus, dass das Gericht bei seiner Meinung zum Eilantrag bleibt. Eine Aufgabe des Planungszieles hätte zufolge gehabt, dass das Vorhaben bis zu einem ungewissen Termin verschoben hätte werden müssen“, erklärt Bauamtsleiter Carsten Schwunck auf Nachfrage.
Aus Sicht der Stadt gibt es für die Zufahrtsstraße keine andere Option: „Da das Grundstück als Hinterliegergrundstück nicht an einer öffentlichen Straße anlag, musste dieses hergestellt werden“, führt Schwunck aus. Zum anderen sieht man die Hol- und Bringsituation an der Kinderkrippe schwierig. „In der Gesamt-Abwägung wurde der vorhandene und Prognosefall des ruhenden Verkehres insoweit als problematisch angesehen, dass ein behinderungsfreies Anfahren zu den Stoßzeiten nicht mehr sicherzustellen ist.“
Entscheidung vor Gericht steht noch aus
Die Anwohner in der Kopernikusstraße entlasten oder die Straße als Vorgriff zu einem möglicherweise geplanten Busparkplatz bauen – nachvollziehbar sind die Argumente der Stadt für Hallmann und seine Mitstreiter zwar schon, aber sind sie „zwingend notwendig“ oder hätte man die neue Kinderkrippe nicht doch über die Kopernikusstraße erschließen können? „Grundsätzlich wäre dies auch mit einer Verlängerung der Kopernikusstraße möglich gewesen“, erklärt Schwunck. Aber auch dafür hätte man Flächen aus dem Waldstück benötigt. „Dafür hätte am neu geplanten Ende ein Wendehammer geschaffen werden müssen. Dieser hätte ähnliche Flächen in Anspruch genommen. Die Gesamtschau und Abwägung führte zur neuen Stichstraße“, erklärt Schwunck.
Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus. Wann genau dies ist, steht bislang nicht fest. „Es gibt noch keinen Termin für das Verfahren“, erklärt Hallmann.